Straßenverkehr: Treptow-Köpenick: Sperrung der Salvador-Allende-Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie errechnet sich die anvisierte #Bauzeit von zehn Monaten (Stand: Januar 2019) bis zur Fertigstellung des
neuen #Brückenabschnitts der #Salvador-Allende-Brücke, deren Neubau 2017 begann? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 1:
Mit Pressemitteilung vom 24.01.2019 wurde auf Grundlage des damaligen Bautenstandes
eine geplante Verkehrsfreigabe des ersten #Überbaus der neuen Salvador-Allende-Brücke
zum Jahresende 2019 mitgeteilt. Hieraus errechnet sich ein möglicher Zeitraum von zehn
bzw. elf Monaten.
Frage 2:
Wie sah die ursprüngliche Zeitplanung für diesen Brückenabschnitt aus und in wie begründen sich
eventuelle Abweichungen vom ursprünglichen Zeitplan? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 2:
Der Zeitplan für den #Ersatzneubau der Salvador-Allende-Brücke muss fortlaufend
überprüft und angepasst werden. Hierbei müssen eine Vielzahl an Randbedingungen,
Auflagen, Schnittstellen und sonstigen Einflüssen berücksichtigt werden. Grundsätzlich
befindet sich die Baumaßnahme innerhalb der vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen.
2
Frage 3:
Ist die genannte Dauer von zehn Monaten (Stand: Januar 2019) bis zur Fertigstellung des neuen
Brückenabschnitts nach aktuellem Planungsstand und Baufortschritt realistisch oder hat sich ein zeitlicher
Verzug bei den Bauarbeiten ergeben beziehungsweise kann mit einer früheren Fertigstellung des
Brückenabschnitts gerechnet werden?
Antwort zu 3:
Entsprechend der Pressemitteilung vom 24.01.2019 basiert die zeitliche Einordnung bis
zur Verkehrsfreigabe des ersten Überbaus auf der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden
Bauablaufplanung. Eine Prüfung und Bewertung der Möglichkeiten zur Beschleunigung
des Bauablaufs läuft aktuell, auch unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen und
Bauexperten und unter Einbeziehung des Schadens vom 19.02.2019 durch angebohrte
Stromkabel.
Frage 4:
Welche Möglichkeiten bestehen dahingehend, die Dauer bis zur Fertigstellung des Brückenabschnitts zu
verkürzen und welche baulichen und personellen Kapazitäten und Mittel müssten zu diesem Zweck zur
Verfügung gestellt werden? (Aufstellung über die Möglichkeiten, potenzielle Zeitersparnis und jeweils
benötigte Mittel/Kapazitäten erbeten.)
Frage 8:
Inwieweit wird diese Bauplanung angesichts der jüngst in Kraft getretenen Vollsperrung des östlichen
Überbaus überarbeitet?
Antwort zu 4 und 8:
Eine Anpassung des Bauablaufs bzw. der damit verbundenen Bauumstandsänderungen
bedürfen der vertragsrechtlichen Vereinbarung mit den am Bau beteiligten
Vertragspartnern.
Die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts der neuen Brücke (des Westteils) ist auf Ende
2019 terminiert.
Aufgrund der jetzigen Situation wird alles unternommen, um die Baumaßnahme zu
beschleunigen und so eine frühere Verkehrsfreigabe des 1. Bauabschnitts der neuen
Brücke zu erreichen. Hierzu laufen derzeit die Gespräche und Untersuchungen mit den
beauftragten Unternehmen, ob und wie eine Beschleunigung erreicht werden kann. Die
Einrichtung eines Mehrschichtsystems ist eine Option. Hierzu müssen jedoch zusätzliche
verfügbare Arbeitskräfte gesichert und ggf. bei anderen Baumaßnahmen abgezogen
werden. Dies ist bei der aktuellen Marktlage nicht ohne weiteres möglich. Bei der neuen
Brücke handelt es sich um eine Stahlkonstruktion, welche größtenteils im Werk gefertigt
wird. Auch hier sind alle Mitarbeitenden in der Regel bereits im Überstundenmodus. Es
muss weiter geprüft werden, ob zusätzliche oder geänderte Montagezustände vereinbart
werden können. Insofern sind die Prüfungen der Beschleunigungsoptionen einschließlich
eventueller Mehrkosten noch nicht abgeschlossen. Neben der Zielsetzung einer möglichen
Beschleunigung des Bauablaufs müssen die Zielsetzungen einer sicheren Bauausführung
und die Zielsetzung zur Einhaltung aller Prüf- und Überwachungskriterien beachtet
werden, so dass im Ergebnis ein robuster und genehmigungsfähiger Bauablauf vereinbart
werden kann. Erst wenn die machbaren Randbedingungen geklärt sind, kann eine Terminund
Kostenaussage erfolgen.
3
Frage 5:
Wurde die zeitliche Ausweitung der Bauarbeiten auf Sonn- und Feiertage in Erwägung gezogen? (Falls ja,
mit welcher Zeitersparnis wäre dadurch zu rechnen; falls nicht, wieso nicht?)
Antwort zu 5:
Grundsätzlich werden alle geeigneten Möglichkeiten zur Beschleunigung des Bauablaufs
geprüft und bewertet. Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten bzw.
einzuhalten.
Die detaillierten Angaben zu möglichen Auswertungen der Arbeitszeiten stehen im
unmittelbaren Zusammenhang mit der Bauablaufplanung, welche aktuell geprüft und
bewertet wird.
Frage 6:
Welche Faktoren beeinträchtigen oder verhindern die frühere Fertigstellung des neuen Brückenabschnitts
und wie kann diesen Faktoren beigekommen werden? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 6:
Wesentliche Einflussfaktoren, welche einer früheren Verkehrsfreigabe des ersten
Überbaus entgegenstehen, sind:
 Mangel an ausreichenden Fachkräften,
 Mangel an erforderlichen Spezialfirmen und Spezialgerätschaften, u.a. für den
Verschub der neuen Stahlbrückenelemente,
 Auflagen aus gesetzlichen Vorgaben zum Arbeits-, Lärm- und Emissionsschutz,
 umfangreiche Umverlegungs- und Anpassungsarbeiten der verschiedenen
Leitungsbetriebe,
 Auflagen zur Aufrechterhaltung der Wasserstraße,
 vorhandene örtliche Randbedingungen.
Frage 7:
Wie sehen die derzeitige Bauplanung hinsichtlich des Abrisses des alten Brückenabschnitts (östlicher
Überbau) sowie Beginn und Dauer des Neubaus für den zweiten Brückenabschnitt aus?
Antwort zu 7:
Diese Arbeiten sollen unmittelbar nach der Verkehrsfreigabe des westlichen Überbaus und
der Umverlegung der vorhandenen Leitungen beginnen.
Frage 9:
Was spricht dafür bzw. dagegen, den Bau des zweiten Brückenabschnitts nun umgehend zu beginnen, da
der alte Brückenabschnitt nicht mehr genutzt werden darf und inwieweit würde eine solche parallele
Baumaßnahme gegebenenfalls die Fertigstellung des bereits im Bau befindlichen Brückenabschnitts
verzögern? (Aufstellung über Für und Wider erbeten.)
4
Antwort zu 9:
Die vorhandenen Leitungen unterhalb und auf dem östlichen Überbau sowie in den
jeweiligen Anschlussbereichen stehen einem sofortigen Abriss des östlichen Überbaus
entgegen. Darüber hinaus wird die Freihaltung für den Fuß- und Radverkehr als Vorteil
dieser Bauabfolge gesehen.
Frage 10:
Kann ausgeschlossen werden, dass die geplanten Baumaßnahmen für den zweiten Brückenabschnitt
wiederum die Statik der gesamten Brückenkonstruktion beeinträchtigen und möglicherweise ein Absenken
des gerade im Bau befindlichen Brückenabschnitts nach sich ziehen?
Antwort zu 10:
Mit der Fertigstellung des westlichen Teilbauwerkes der Salvador-Allende-Brücke steht ein
neues Brückenbauwerk, welches auf Grundlage der aktuellen Vorschriften und
Regelwerke errichtet, wurde zur Verfügung. Grundsätzlich können Einflüsse aus dem
Baugrund und aus dem Baugeschehen heraus jedoch nicht vollständig ausgeschlossen
werden.
Frage 11:
Welche Überlegungen bestehen, den gesperrten Brückenabschnitt bis zur Fertigstellung des Neubaus zu
erhalten und per Sondergenehmigung zu Gunsten der Notfallversorgung, beispielsweise für den Einsatz von
Feuerwehr- und Rettungswagen, zu öffnen und wie ließe sich eine solche Brückennutzung im Sonderfall in
der Praxis realisieren?
Frage 12:
Welche Überlegungen bestehen dahingehend, Sondergenehmigungen für Einsätze im Bereich der
häuslichen Krankenpflege und –versorgung auszustellen?
Antwort zu 11 und 12:
Nach intensiver Prüfung kann aus Sicherheitsgründen, aufgrund des eingetretenen
irreversiblen Bauwerkszustandes keine Ausnahme von der aktuellen Sperrung der
Salvador-Allende-Brücke vorgenommen werden.
Frage 13:
Welche Versorgungsleitungen sind im alten Brückenabschnitt verbaut und müssten nun, bei dessen Abriss,
zunächst überbrückt werden und wie ließe sich dies praktisch umsetzen?
Antwort zu 13:
Alle relevanten versorgungsunternehmen (Berliner Wasserbetriebe – BWB, diverse
Telekommunikationsunternehmen, Stromnetz Berlin, NBB Netzgesellschaft Berlin-
Brandenburg mbH & Co. KG – NBB, Steuerkabel usw.) sind im Bestandsüberbau und in den
Vorlandbereichen verlegt. Eine provisorische Überbrückung ist deshalb nicht realistisch
machbar, so dass die Leitungen nach Fertigstellung des neuen Überbaus in diesen verlegt
werden müssen, bevor der geschädigte Überbau abgerissen werden kann.
5
Frage 14:
Wie genau involviert die zuständige Senatsverwaltung das Bezirksamt Treptow-Köpenick in die neuen
Planungen?
Antwort zu 14:
Bezüglich der Verkehrssituation auf der Umleitungsstrecke finden laufend Abstimmungsund
Koordinierungstermine im Bezirksamt statt. Hier werden alle aktuellen Probleme und
offenen Bearbeitungsschritte geprüft und bewertet. Entlang der Umleitungsstrecke ist eine
Vielzahl an Maßnahmen erforderlich, die eine entsprechende Bearbeitungs-,
Abstimmungs- und Genehmigungsdauer erfordern und laufend umgesetzt werden.
Berlin, den 25.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz