U-Bahn: Sperrung und Sanierung des Waisentunnels, aus Senat

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Frage 1:
Wie lange bleibt die U#5 vom restlichen U-Bahnnetz getrennt durch die #Sperrung des Waisentunnels
(Verbindung #U8/U5, Jannowitzbrücke – Alexanderplatz) unter der Spree?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG: „Zum derzeitigen Zeitpunkt ist geplant, zeitnah zur Eröffnung
des Neubaus U5 auch den #Waisentunnel zwischen Jannowitzbrücke und Alexanderpatz
saniert in Betrieb zu nehmen.“
Frage 2:
Ist derzeit ein #Fahrzeugaustausch zwischen der U5 und den anderen Großprofillinien möglich? Wenn ja, wie
erfolgt dieser?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG: „Ein Fahrzeugtausch zwischen der U5 und den anderen
Großprofillinien (U6 bis U9) ist nur mit einem hohen Zeit-, Organisations- und
Kostenaufwand möglich. Der Fahrzeugtausch zwischen den Linien erfolgt per #Tieflader
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über die Straße. Aufgrund der derzeitigen Insellage der U5 (Sperrung des Waisentunnels)
können keine Überführungsfahrten zwischen der Linie U5 und den Linien U6 bis U9
stattfinden. Wenn auf der U5 bzw. U6 bis U9 zusätzliche Wagen benötigt werden, werden
diese mit entsprechend hohem Aufwand mittels Tieflader zwischen den
Betriebswerkstätten Friedrichsfelde und Britz transportiert. Ein Tieflader kann einen UBahnwagen
befördern, d. h. zum Beispiel, dass für einen 6-Wagen-Zug sechs Fahrten auf
der Straße benötigt werden.“
Frage 3:
Sollte sich die Abdichtung und Sanierung des Waisentunnels als nicht durchführbar erweisen, welche
Alternativen sind geplant?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG: „Derzeit werden Untersuchungen zum Sanierungskonzept
durchgeführt. Da keine anderen wirtschaftlich vertretbaren baulichen Möglichkeiten zur
Anbindung der U5 an das restliche Großprofilnetz bestehen, ist die Sanierung des
Verbindungstunnels nach derzeitigem Kenntnisstand alternativlos.“
Frage 4:
Welche Investitionssumme steht jährlich für den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur zur Verfügung?
Antwort zu 4:
Die Investitionssumme richtet sich jährlich nach den Zuschüssen für Investitionen des
öffentlichen Personennahverkehrs aus dem Doppelhaushaltsplan mit dem Titel 89102.
Für das Jahr 2018 sind dabei 280.485.000 € vorgesehen und 303.115.000 € für das Jahr
2019.
Frage 5:
Welche aktuellen Infrastrukturmaßnahmen, ausgenommen U5, werden umgesetzt bzw. sind vorgesehen?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet die BVG: „Es sind Infrastrukturmaßnahmen zur Grundinstandsetzung der
Straßenbahn, sowie U-Bahn Ost und West, zum barrierefreien Ausbau der genannten
Verkehrsmittel, zu Neubauprojekten, Busbeschleunigungsmaßnahmen und
Fahrradabstellmöglichkeiten geplant.
Zudem sind Investitionen u.a. in Grundstücke und Gebäude, Tunnel und Viadukte,
Bauwerksausbauten, Fernmeldeanlagen, Zugsicherungs- und Beleuchtungsanlagen,
Fahrstrom- und Gleisanlagen, Spezialfahrzeuge, Software und Nutzungsrechte
vorgesehen.“
Neben dem Streckenneubau für die S-Bahnlinie 21 sind im Bereich der S-Bahn und des
Fernverkehrs Infrastrukturmaßnahmen geplant, welche die Betriebsdurchführung
optimieren und die Betriebsqualität erhöhen, kürzere Umsteigebeziehungen an Bahnhöfen
und zwischen den Verkehrsmitteln herstellen und die Verkehrsstationen aufwerten.
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Ebenfalls werden Weichenerneuerungen und –umbauten, die Einrichtung von
elektronischen Stellwerken sowie Maßnahmen zur Instandhaltung bestehender
Infrastrukturanlagen (Bahnübergänge, Gleise, Weichen) durchgeführt.
Berlin, den 03.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kircher
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz