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Wie bewertet der Senat die Anbindung des Ortsteils Hohenschönhausens, insbesondere NeuHohenschönhausens
an das Netz des ÖPNV´s derzeit?
Antwort zu 1.:
Der Ortsteil Neu-Hohenschönhausen wird über Angebote des S-Bahn- und
Regionalverkehrs sowie über mehrere Metrostraßenbahnlinien sowie Buslinien
entsprechend der Zugangsstandards des #Nahverkehrsplanes (NVP) des Landes Berlin
erschlossen und angebunden. Die #ÖPNV-Anbindung wird dementsprechend als gut
bewertet.
Frage 2:
Welche individuellen Verschlechterungen ergeben sich für die Nutzer nach Ansicht des Senats durch die
#Verkürzung der #S-Bahn-Linie #S75 bis zum #Ostbahnhof, wenn diese in die Innenstadt mit dem ÖPNV
möchten?
Frage 6:
Wie empfindet der Senat die Kürzung der S75 vor dem Hintergrund, dass mehr Menschen damit auf die
Nutzung eines PKW angewiesen sind bzw. aus Nutzerbequemlichkeit den ÖPNV meiden?
Frage 8:
Wie erklärt der Senat den Nutzern des ÖPNV die Verkürzung vor dem Hintergrund, dass die Rot-Rot-Grüne
Koalition den ÖPNV in Berlin stärken will? Gehört der Außenbezirk Lichtenberg mit der Region
Hohenschönhausen nicht dazu?
Frage 10:
Wie bewertet der Senat die Kürzung der S75 vor dem Hintergrund, dass potenzielle Touristen damit nur
einen komplizierteren und/oder zeitlich verlängerten Weg nach Hohenschönhausen in Kauf nehmen
müssen? Glaubt der Senat, dass dies die Region touristisch stärkt?
Frage 11:
Wie bewertet der Senat die Sammlung von fast 2.000 Unterschriften gegen die Verkürzung der S-Bahn Linie
S75?
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Antwort zu 2., 6., 8., 10. und 11.:
Aufgrund des veränderten Laufwegs der Linie S75 sind die Stationen #Wartenberg,
#Hohenschönhausen und #Gehrenseestraße nicht mehr direkt, aber mit einmaligem Umstieg
an die #Stadtbahn westlich des Ostbahnhofes angebunden. Es wird hierbei im Zielkonzept
ein bahnsteig- oder kantengleichen Umstieg zu den Stadtbahnlinien #S3, #S5, #S7 und #S9
möglich sein, sodass die Einschränkungen als akzeptabel beurteilt werden.
Zudem steht am S-Bahnhof Hohenschönhausen und für die Wohngebiete entlang der
Zingster Straße und Falkenberger Chaussee als verkehrliche Alternative auch die
#Metrostraßenbahnlinie #M4 zur Verfügung, mit der eine umsteigefreie Anbindung in die
Innenstadt im Bereich Alexanderplatz ohne Fahrzeitnachteile gegenüber der S-BahnVerbindung
gewährleistet wird.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass auch an zahlreichen anderen Stellen im
Stadtgebiet Umsteigevorgänge erforderlich sind, um per #ÖPNV beispielsweise zu den
Zentrumsbereichen am Bahnhof Alexanderplatz oder am Bahnhof Zoologischer Garten zu
gelangen. Es ist nicht möglich aus allen Teilen der Stadt ÖPNV-Direktverbindungen
dorthin anzubieten, dies ist systemimmanent. Es erfolgt somit keine Benachteiligung
Hohenschönhausens gegenüber dem übrigen Stadtgebiet. Die Verbindungsstandards
gemäß NVP werden erfüllt.
Der Aufgabenträger hat die Neuordnung des Liniengefüges auf der Stadtbahn vorab
intensiv geprüft, da ihm bereits bei der Planung bewusst war, dass die Maßnahme für
einen Teil der Fahrgäste der Linie S75 zusätzliche Umsteigevorgänge bedeutet. Nach
eingehender Prüfung und sorgfältiger Abwägung mit den Vorteilen des Gesamtkonzepts
hat sich der Aufgabenträger dennoch für die Änderungen entschieden. Denn durch
Neuordnung des Liniengefüges auf der Stadtbahn – also der Führung der Linien S3 und
S9 anstelle der Linie S75 auf die Stadtbahn – werden in Summe mehr Fahrgäste eine
umsteigefreie Direktverbindung auf die Stadtbahn erhalten, da die Linien S3 und S9
merkbar höhere Fahrgastzahlen als die Linie S75 aufweisen. Es sind somit mehr
Fahrgäste, die von den Anpassungen profitieren, als Fahrgäste denen Nachteile
entstehen.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die Möglichkeit die Verkürzung der Linie S75 zum Ostbahnhof dadurch zu
entschärfen, dass eine stadtweite Durchfahrt zumindest im 20 Minuten Takt durch die Bereitstellung weiterer
Züge ermöglicht wird?
Frage 4:
Warum bestellt der Senat die vorbenannte Option nicht bei der S-Bahn Berlin GmbH?
Frage 12:
Warum behauptet der Senat, dass die S-Bahn aus Wartenberg kommend nicht über die Stadtbahn geführt
werden kann, obwohl es gegenteilige Aussagen der S-Bahn Berlin gibt und es offensichtlich möglich wäre?
Antwort zu 3., 4. und 12.:
Alle für den Linienbetrieb verfügbaren Fahrzeuge der S-Bahn werden im bestehenden
Angebotskonzept eingesetzt.
Eine zusätzliche Durchbindung einer siebten Zuggruppe der Linie S75 auf die Stadtbahn
ist im Rahmen der begrenzten Fahrzeugverfügbarkeit bei der S-Bahn kurz- und mittelfristig
nur zu Lasten anderer bestehender Verkehrsangebote möglich, was somit an anderer
Stelle zu verkehrlichen bzw. kapazitativen Nachteilen führen würde und daher nicht
vorgesehen ist.
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Frage 5:
Welche Ersparnis hat der Senat durch die Verkürzung der Linie bzw. was kostet die Bestellung eines 10
minütigen Takts wieder von Wartenberg zum Westkreuz?
Antwort zu 5.:
Wie bereits in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/18849 erläutert, ist die
Verkürzung des Laufweges der Linie S75 ein Bestandteil der Neuordnung des
Liniengefüges auf der Stadtbahn nach Herstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen
im Bereich Ostkreuz. Mit der nachfrageseitig gerechtfertigten Durchbindung der Linie S3
(von/nach Erkner) auf die Stadtbahn und der Wiederherstellung der ursprünglichen
Führung – wie vor Beginn der Baumaßnahmen am Ostkreuz – der Linie S9 (von/nach
Flughafen Berlin-Schönefeld bzw. BER) auf die Stadtbahn ab Dezember 2017 ist der
verkürzte Laufweg der Linie S75 verbunden. Es befinden sich im Zielzustand im
Tagesverkehr weiterhin sechs Zuggruppen (verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt) auf der
Stadtbahn, das dortige Angebot wird nicht reduziert. Somit resultiert keine Ersparnis aus
dem geänderten Laufweg der Linie S75. Eine zusätzliche Bestellung der Linie S75 bis zum
Westkreuz im 10-Minuten-Takt ist aufgrund der benannten fahrzeugseitigen Restriktionen
nicht vorgesehen.
Frage 7:
Warum glaubt der Senat, dass die Linie M4 (BVG) die Nutzer qualitativ und zeitlich als vermeintlichen Ersatz
zur S75 zufrieden stellen könnte? Woraus zieht der Senat diese Wahrnehmung?
Antwort zu 7.:
Die Linie M4 bietet eine umsteigefreie Anbindung im dichten Takt in die Innenstadt im
Bereich Alexanderplatz ohne Fahrzeitnachteile gegenüber der S-Bahn-Verbindung und
wurde bereits vor der Verkürzung des Laufweges der Linie S75 auch aus dem Bereich
Neu-Hohenschönhausen stark nachgefragt.
Frage 9:
Wie haben sich die Nutzerzahlen der S75 in den letzten zwölf Monaten entwickelt?
Antwort zu 9.:
Für diesen Zeitraum liegen dem Senat keine Nachfragedaten vor.
Frage 13:
Wie bewertet der Senat die Möglichkeit einer Verlängerung der S-Bahn-Linie 75 bis in den Bezirk Pankow?
Frage 14:
Was hat der Senat bisher unternommen, um die S75 Verkürzung zurückzunehmen bzw. zukünftig die S75
bis in den Bezirk Pankow fahren zu lassen?
Frage 15:
Was müsste bis wann geschehen, um die S75 wieder mindestens bis Westkreuz fahren zu lassen bzw. die
Linie bis nach Pankow zu verlängern? Wie hoch sind die geschätzten Kosten?
Antwort zu 13., 14. und 15.:
Hinsichtlich der erfolgten Veränderung des Laufwegs der Linie S75 wird auf die oben
stehenden Antworten verwiesen. Eine Rücknahme der Maßnahme wird nicht verfolgt.
Hinsichtlich der in den Fragen 13 bis 15 thematisierten Weiterentwicklung der
Schieneninfrastruktur wird Folgendes mitgeteilt:
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Der derzeit (noch) aktuelle Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) 2025 als
verkehrspolitisches Kursbuch für Berlin beinhaltet als eine langfristige Maßnahme die
Prüfung einer SPNV-Nahverkehrstangente auf dem Berliner Außenring im
Zusammenhang mit einer S-Bahnverlängerung von Wartenberg über das Karower Kreuz
nach Mühlenbeck-Mönchmühle.
Für die sogenannte „Nahverkehrstangente“ ist noch ein Systementscheid für eine S-Bahn
oder eine Regionalbahn herbeizuführen, die Taktfolge des Angebotes festzulegen, die
konkreten Kosten zu ermitteln und der volkswirtschaftliche Nutzen nachzuweisen.
Aufgrund der Prioritätensetzungen im StEP Verkehr 2025 sind hier noch keine
Bearbeitungen erfolgt.
Derzeit wird der StEP Verkehr vor dem Hintergrund einer Wachsenden Stadt Berlin und
neuer Rahmenbedingungen für die verkehrliche Entwicklung fortgeschrieben. Dabei
stehen viele Vorhaben (u.a. auch die langfristigen Maßnahmen aus dem aktuellen StEP
Verkehr) auf dem Prüfstand. Die Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur für den
Regionalverkehr und S-Bahnverkehr spielt dabei eine wichtige Rolle. Ein Entwurf für einen
fortgeschriebenen StEP Verkehr soll in 2018 vorliegen.
Frage 16:
Glaubt der Senat, dass es klug und richtig ist, das Abgeordnetenhaus von Berlin bei der Aufstellung des
Nahverkehrsplanes nicht aktiv zu beteiligen bzw. darüber abstimmen zu lassen?
Antwort zu 16.:
Der Nahversplan wird vom Senat beschlossen und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis
gegeben.
Bei der regelmäßigen Fortschreibung des Nahverkehrsplanes erfolgt ein umfassendes
Beteiligungsverfahren. Den zentralen Baustein der öffentlichen Beteiligung bilden die
Veranstaltungen der Reihe "Forum Nahverkehr". Dazu werden unter anderem auch die für
Verkehr zuständigen VertreterInnen der Fraktionen im Abgeordnetenhaus von Berlin
eingeladen. Durch diese Beteiligung wird ermöglicht, dass die einzelnen Phasen der
Fortschreibung kritisch kommentiert bzw. Hinweise sowie neue Ideen eingebracht werden
können.
Berlin, den 30.10.2017
In Vertretung
Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz