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	Frage 1:
	Nach welchen #Kriterien entscheidet die #Verkehrslenkung Berlin, ob und wann eine #Festzeitsteuerung, eine
	#verkehrsabhängige Steuerung oder eine Steuerung auf #Anforderung an einer #Lichtsignalanlage erfolgt?
	Antwort zu 1:
	Die Festlegung der Steuerungsart einer Lichtsignalanlage (#LSA) erfolgt durch die
	Verkehrslenkung Berlin auf Basis der bestehenden unterschiedlichen verkehrlichen
	Erfordernisse aller Verkehrsarten und der jeweiligen örtlichen Randbedingungen.
	Festgelegte Kriterien gibt es dazu nicht. Es handelt sich immer um
	Einzelfallentscheidungen unter Abwägung aller verkehrlicher Interessen. Die
	verschiedenen Steuerungsmöglichkeiten einer LSA ergeben sich aus den Richtlinien für
	Lichtsignalanlagen (RiLSA).
	Frage 2:
	Welche weiteren Steuerungsmöglichkeiten für Lichtsignalanlagen gibt es darüber hinaus?
	Antwort zu 2:
	Durch Festzeitsteuerungen, verkehrsabhängige Steuerungen und durch eine LSASteuerung
	auf Anforderung werden die unterschiedlichen Bedarfe einer LSA-Steuerung
	zur Realisierung eines sicheren und geordneten Verkehrsablaufes vollumfänglich
	abgedeckt.
	2
	Als Festzeitsteuerungen werden Steuerungen bezeichnet, die für bestimmte Tageszeiten
	für mehrere Stunden immer gleich laufende Programme schalten, zum Beispiel ein
	Tagesprogramm, ein Nachtprogramm, ein Frühspitzenprogramm und ein
	Spätspitzenprogramm, um dem tageszeitlich unterschiedlichen Verkehrsaufkommen
	jeweils gerecht zu werden. Hierbei handelt es sich um eine zeitplanabhängige Auswahl
	der Signalprogramme. Darüber hinaus werden in diesen Programmen die akustischen
	Freigabesignale für Blinde und Sehbehinderte, soweit diese vorhanden sind, nur auf deren
	Anforderung freigegeben. Diese Freigabe stellt eine Art der verkehrsabhängigen
	Steuerung dar.
	Eine verkehrsabhängige Steuerung ist darüber hinaus eine Steuerung, die sich im Laufe
	eines festgelegten Zeitraumes (z.B. innerhalb eines Tages oder einer Woche) verändert
	oder von Verkehrsteilnehmenden beeinflusst wird, um dem tatsächlichen
	Verkehrsaufkommen gerecht zu werden. Weitergehende verkehrsabhängige Steuerungen
	reagieren direkt auf das Verkehrsaufkommen der unterschiedlichen am Verkehr
	Teilnehmenden. Eine reine Fußgänger-LSA wird häufig auf Anforderung betrieben, damit
	sie nur dann schaltet, wenn für zu Fuß Gehende auch ein Querungsbedarf besteht. Hier
	gibt es die insbesondere zur Schulwegsicherung eingesetzte Variante der
	Sofortanforderung, bei der, nach Betätigung des Anforderungstasters, die Anlage sofort
	schaltet und der Fußverkehr bereits nach wenigen Sekunden sein Grün erhält. Alternativ
	kann diese Anforderungsschaltung auch in eine Koordinierung eingebunden werden, so
	dass die Fußgängerfreigabe nicht den Fahrzeugpulk innerhalb einer „grünen Welle“ für
	den Fahrverkehr unterbricht. Darüber hinaus gibt es in Berlin vereinzelt spezielle
	Schaltungen für zu Fuß Gehende, bei denen nach der Anforderung besondere Phasen mit
	einer verlängerten Fußgängergrünzeit geschaltet werden.
	Die Beschleunigung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erfordert in der Regel
	verkehrsabhängige Steuerungen. Die Busse und Straßenbahnen melden sich über Funk
	an der LSA an (und ab) und erhalten dann entweder eine vorgezogene oder verlängerte
	Freigabezeit oder auch eine eigene Sonderphase. Für den Fahrzeugverkehr bietet sich
	eine verkehrsabhängige Steuerung an, wenn das Verkehrsaufkommen starken
	Schwankungen unterliegt. So können beispielsweise Linksabbiegesignalisierungen, wie
	sie im Zusammenhang mit Straßenbahnen in Straßenmittellage vorkommen, nur auf
	Anforderung freigegeben werden, wenn kein starker oder nur sporadischer
	Linksabbiegeverkehr vorhanden ist. Eine Freigabezeit kann abgebrochen werden, wenn
	keine Fahrzeuge mehr auftreten, um Abbiegeverkehren oder der Nebenrichtung früher
	Grün zu geben. Ebenso kann eine Freigabe verlängert werden, wenn beispielsweise ein
	Stau auftritt.
	Eine verkehrsabhängige Steuerung setzt zudem voraus, dass der vorhandene Verkehr,
	bzw. die Verkehrsteilnehmenden richtig erfasst werden können. Zur Anforderung von
	Verkehrsarten oder zur Bemessung von Verkehrsströmen müssen entsprechende
	Detektionsmöglichkeiten vorhanden sein, wie zum Beispiel Induktionsschleifen, eine
	Videodetektion, Anforderungstaster oder eine Funkanforderung. Gelegentlich sind hier
	bauliche Einschränkungen zur Montage von Erfassungseinrichtungen zu beachten, die
	gegebenenfalls die Möglichkeiten einer verkehrsabhängigen Steuerung einschränken. 
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	Frage 3:
	Wann wurde dieser Kriterienkatalog erarbeitet?
	Frage 4:
	Wer evaluiert in welchen Abständen den Kriterienkatalog?
	Frage 5:
	Wo ist der Kriterienkatalog veröffentlicht?
	Antwort zu 3, 4 und 5:
	Es gibt keinen erarbeiteten, evaluierten oder veröffentlichten Kriterienkatalog.
	Frage 6:
	Welche Kombinationen der Steuerung sind an den Berliner Lichtsignalanlagen möglich?
	Antwort zu 6:
	Im Ergebnis können alle in Beantwortung der Frage 2 genannten
	Steuerungsmöglichkeiten einer LSA, in Abwägung des jeweiligen Einzelfalles und der
	unterschiedlichen verkehrlichen Interessen, in einer Kombination angeordnet und realisiert
	werden.
	Berlin, den 19.07.2017
	In Vertretung
	S t e f a n T i d o w
	…………………………..
	Senatsverwaltung für
	Umwelt, Verkehr und Klimaschutz