Radverkehr + Straßenverkehr: Fahrradhauptstadt Berlin Das sind die Eckpunkte für Deutschlands erstes Radgesetz – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

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Berlin – Berlin wird das erste Bundesland mit einem eigenen #Fahrradgesetz. In mehreren Sitzungen haben Vertreter der zuständigen Senatsverwaltung, des Volksentscheids Fahrrad, der Koalitionsfraktionen, des #ADFC-Berlin und des #BUND die Grundlagen dafür erarbeitet. Am Donnerstag wurden die Ergebnisse des Dialogprozesses und die Eckpunkte des Gesetzes vorgestellt.
"Immer mehr Menschen nutzen das #Fahrrad für ihre täglichen Wege. Sie fordern zu Recht, dass #Radfahren sicherer und bequemer wird. Der Dialog Radgesetz zeigt: Senat und Koalition gehen neue Wege, um diese Forderung umzusetzen", sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos). – Das sind die Eckpunkte des Radgesetzes
Die Zahl der schwer verletzten und getöteten Verkehrsteilnehmer in Berlin soll auf null gesenkt werden.
Der Umbau von Radverkehrsanlagen an den Hauptstraßen und die Umgestaltung von Knotenpunkten soll nach klaren Kriterien erfolgen. Dabei soll auch die subjektive Perspektive, also die „gefühlte Sicherheit“, einbezogen werden, heißt es in einer Pressemitteilung.
Das Land Berlin soll bis 2025 den Anteil des Radverkehrs an allen Wegen auf mindestens 30 Prozent innerhalb der Umweltzone und im Land Berlin auf mindestens 20 Prozent steigern.
Ein lückenloses Netz an Radverkehrsinfrastruktur soll entstehen, um schnelle, bequeme und sichere Verbindungen für Radfahrende zu ermöglichen. Das Radverkehrsnetz wird ausgehend von der bestehenden Planung für ein Haupt- und Ergänzungsroutennetz weiterentwickelt und qualifiziert.
Das Radverkehrsnetz soll Radwege an allen Hauptstraßen mit Fahrrad- und Nebenstraßen sowie 100 Kilometern Radschnellwegen umfassen. Die Radverkehrsanlagen an Hauptstraßen sollen, wo möglich, als geschützte Radstreifen gebaut werden.
Besonders wichtige Verbindungen werden als Vorrangnetz ausgewiesen, das prioritär ausgebaut werden soll und in dem …