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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat
daher die BVG AöR (BVG) und die S-Bahn Berlin
GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben:
Frage 1: Wie werden die besonderen Anforderungen
von Menschen mit #Handicap in den #Fahrgastbeiräten von
BVG und S-Bahn berücksichtigt?
Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Neben den
seit Jahren bestehenden intensiven Austauschbeziehungen
zwischen BVG und #Behindertenverbänden sind behinderte
Menschen auch Teil des BVG-Kundenrats. Als Bindeglied
zwischen Fahrgästen und Unternehmen setzt der
Kundenrat eigene Themen, die den Fahrgästen wichtig
sind. Dazu gehören u. A. auch #Barrierefreiheit und spezielle
Bedürfnisse von Menschen mit Handicap.“
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„In der Satzung für den Kundenbeirat der S-Bahn Berlin
(siehe http://www.s-bahn-berlin.de/unternehmen/pdf
/2011_09_20_Satzung_Kundenbeirat_S-BahnBerlin.pdf)
ist die Zusammensetzung des Gremiums im § 2 (1) und
(2) unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien beschrieben.
Dazu zählt auch die Mobilitätseinschränkung
(siehe Punkt (c) im § 2 (2) der Satzung). Der Kundenbeirat
ist eines von mehreren Gremien, mit dem die S-Bahn
Berlin ihre ständige Verbundenheit zu ihren Fahrgästen
unter Beweis stellt. Mit unserer ständigen Mitwirkung in
der AG „Bauen und Verkehr-barrierefrei“ würdigen wir
die Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste in besonderem
Maße. Die uns übermittelten Problemstellungen
werden durch unsere Behindertenbeauftragte mit der
gebotenen Aufmerksamkeit beachtet, um angemessene
Problemlösungen für die Bedürfnisse der Menschen mit
Handicap zu finden. Darüber hinaus finden regelmäßige
Gespräche zwischen den Verbänden und unseren Fachbereichen
zu verschiedenen Einzelthemen statt.“
Frage 2: Wie viele Mitglieder des Fahrgastbeirates der
BVG sind aktuell:
Sehbehindert bzw. blind
Höreingeschränkt bzw. gehörlos
Mobilitätsbehindert bzw. auf einen Rollstuhl
angewiesen
Kognitiv eingeschränkt?
Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Kundenrat der BVG besteht aus 30 Mitgliedern,
die in ihrer Zusammensetzung die Struktur der Kundenwelt
der BVG widerspiegeln. Uns ist bekannt, dass bei
mindestens drei aktuellen Mitgliedern eine Schwerbehinderung
vorliegt. Wir gehen davon aus, dass auch weitere
Mitglieder (z. B. Senioren) auf Hilfsmittel angewiesen
sind. Eine vorliegende Schwerbehinderung wird bei den
Mitgliedern nicht explizit abgefragt.“
Frage 3: Wie viele Mitglieder des Fahrgastbeirates der
S-Bahn sind aktuell:
Sehbehindert bzw. blind
Höreingeschränkt bzw. gehörlos
Mobilitätsbehindert bzw. auf einen Rollstuhl
angewiesen
Kognitiv eingeschränkt?
Antwort zu 3: Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Auf Grundlage freiwilliger Angaben der Mitglieder
des Kundenbeirats ist uns bekannt, dass bei zwei Mitgliedern
eine Sehbehinderung vorliegt. Von einem weiteren
Mitglied ist uns eine körperliche Einschränkung aufgrund
einer Verletzung bekannt. Bei einem weiteren Mitglied
liegt eine Schwerbehinderung vor.“
Frage 4: Hält der Senat die jeweilige Repräsentanz der
Gruppen im Fahrgastbeirat für angemessen?
Antwort zu 4: Der Senat geht selbstverständlich davon
aus, dass die Fahrgastbeiräte paritätisch besetzt sind und
hält die jeweilige Repräsentanz der Gruppen im Fahrgastbeirat
für angemessen.
Berlin, den 22. März 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2017)