Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow im Bundesverkehrswegeplan: Wie ist der Stand des Projektes?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungs- und Verfahrensstand
für das Projekt? Wann soll nach derzeitigen
Planungen mit dem Bau der Ortsumfahrung Malchow
begonnen werden? Welche Bauzeit ist für dieses Projekt
angesetzt?
Antwort zu 1: Die #Ortsumfahrung (OU) #Malchow ist
im #Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 enthalten und
in den #vordringlichen Bedarf eingeordnet. Baubeginn und
Bauzeiten können gegenwärtig noch nicht benannt werden.
Frage 2: Welche Varianten der Linienführung der
Ortsumfahrung Malchow wurden bzw. werden geprüft?
Mit welchem Ergebnis bzw. bis wann soll das Ergebnis
des Linienbestimmungsverfahrens vorliegen?
Antwort zu 2: Ein #Linienbestimmungsverfahren ist für
Ortsumfahrungen nicht erforderlich. #Variantenuntersuchungen
werden zu gegebener Zeit beauftragt und durchgeführt
und sind Bestandteil des erforderlichen #Planfeststellungsverfahrens.
Frage 3: Welche Gesamtkosten sind für die Realisierung
der Ortsumfahrung, einschließlich der neuen Querung
des Bahnaußenringes, angesetzt? Wie hoch wird
nach derzeitigem Stand der Anteil Berlins an den Gesamtkosten
ausfallen? Welche Anpassungen, Rückbauten
o.ä. im bestehenden Straßennetz sind bei Realisierung der
Ortsumfahrung vorgesehen?
Antwort zu 3: Die geschätzten Gesamtkosten (ohne
Planungskosten, Preisstand 2014) im Rahmen der Anmeldung
zum BVWP betragen ca. 20,6 Mio. €. Derzeit sind
keine Kosten für das Land Berlin aufgeführt. Nach bisherigem
Kenntnisstand soll die vorhandene B 2 in der Ortslage
Malchow im Norden südlich der Bahnanlagen und
im Süden südlich der Ortnitzstaße abgehängt werden.
Parallel mit der Planung zur OU wird ein Konzept zur
Umgestaltung der Straßen in der Ortslage Malchow erarbeitet
werden.
Frage 4: Welche Erkenntnisse über natur- und umweltschützerische
Belange liegen dem Senat bezüglich
der möglichen Streckenführung durch das Malchower
Luch (Feuchtwiesen zwischen der Stadtrandsiedlung
Malchow und dem Dorf Malchow) vor? Welche Untersuchungen
wurden dazu bislang durchgeführt?
Frage 5: Wie plant der Senat den Schutz des Moorund
Feuchtgebietes Malchower Luch bei dem Bau der
Ortsumfahrung Malchow zu gewährleisten? Auf welches
Alter und welche Mächtigkeit wird das Niedermoor geschätzt?
Welche Auswirkungen erwartet der Senat auf
den Wasserstand und damit einhergehende Gefahren für
die angrenzenden Grundstücke und Häuser in den umliegenden
Siedlungsgebieten? Welche Maßnahmen sind zur
Abwehr möglicher Risiken geplant?
Frage 6: Wie soll mit Ausgleichsmaßnahme die im
Bereich zwischen der Stadtrandsiedlung Malchow und
dem Dorf Malchow 2010, für einen Bauabschnitt der A
10, geschaffen wurden umgegangen werden, wenn die
Ortsumfahrung realisiert wird? Wie soll bei einem Wegfall
dieser Ausgleichsmaßnahme der entstehende Umweltschaden
behoben werden?
Frage 7: Welche Tier- und Pflanzenarten sind in diesem
Feuchtgebiet ermittelt worden? Wie sollen diese
geschützt werden?
Antwort zu 4 bis 7: Die Fragen 4 bis 7 können zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
Nach Schaffung der personellen und finanziellen Voraussetzungen
für die Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens
werden diese u.a. im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
(UVS), der Immissionsschutzuntersuchungen,
des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
(LBP) sowie der Untersuchungen zum Artenschutz
beauftragt, untersucht und bewertet werden und fließen in
die Unterlagen und die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) ein.
Frage 8: Wie soll die laut Anmeldungsunterlagen zum
Bundesverkehrswegeplan beabsichtigte Querung des
Bahnaußenringes (Bahnstrecke Karow – Wartenberg)
erfolgen? Welche Kosten werden für diese Querung angesetzt?
Antwort zu 8: Hierzu liegen noch keine detaillierten
Untersuchungen vor. Im Rahmen der Anmeldung zum
BVWP wurden die Kosten für das Überführungsbauwerk
Bahnstrecke Deutsche Bahn AG und Anpassungen an der
vorhandenen Querung mit ca. 1 Mio. € geschätzt.
Frage 9: Ist eine eventuell im Zusammenhang mit der
Sanierung der Malchower Dorfstraße einzurichtende
Behelfsfahrbahn (Baustraße) nach Abschluss der dortigen
Bauarbeiten für eine Nutzung als Trasse der Ortsumfahrung
geplant oder möglich?
Antwort zu 9: Nach gegenwärtigem Kenntnisstand
steht noch nicht fest, ob für die Baumaßnahme "Grundhafte
Erneuerung der Malchower Dorfstraße" die Herstellung
einer temporären, ortsnahen und provisorischen
Umleitungsstrecke (Behelfsfahrbahn) erforderlich ist.
Frage 10: Erfolgt für diese Baumaßnahme eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung von
Anwohnenden und Naturschutzverbänden? Wenn ja,
wann soll diese durchgeführt werden? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu 10: Über die Baumaßnahme "Grundhafte
Erneuerung der Malchower Dorfstraße" wurde bereits
informiert und es wird vor Baubeginn weitere Informationen
und Beteiligungsmöglichkeiten für Anwohnerinnen
und Anwohner in den Planungsphasen geben.
Frage 11: Welches Verkehrsaufkommen wird nach
Fertigstellung der Ortsumfahrung Malchow auf der Ortsumfahrung
selbst und welches Verkehrsaufkommen auf
der Dorfstraße Malchow prognostiziert? Ist bei dieser
Prognose ein erweitertes SPNV- Angebot über den SBahnhof
Wartenberg, Richtung geplantem Turmbahnhof
Karower Kreuz ggf. mit einem Zwischenhalt, berücksichtigt
worden. Wenn nicht, wie würde sich das Prognoseergebnis
verändern? Wie ist das Ergebnis aktueller Verkehrszählungen
in diesem Bereich?
Antwort zu 11: Auf der Basis der Anmeldeunterlagen
zum BVWP ist für die OU im Prognosefall eine Verkehrsbelastung
von ca. 30.000 Kfz/24 h prognostiziert.
Eine umfassende Entlastung der Ortslage kann erst
mit Umsetzung der Planung zur verlängerten EgonErwin-Kisch-Straße
erfolgen. Für diesen Planfall wird mit
einer Verkehrsbelastung unter 5.000 Kfz/24 h werktags
gerechnet.
Bei dem SPNV1
-Angebot handelt es sich um die sogenannte
„Nahverkehrstangente“. Diese ist im aktuell
gültigen Stadtentwicklungsplan Verkehr als eine langfristige
Maßnahme mit einem Realisierungshorizont nach
2025 eingestellt.
Für einen Haltepunkt der Nahverkehrstangente in diesem
Bereich kann nur eine Wirtschaftlichkeit erzielt werden,
wenn umfangreiche städtebauliche Entwicklungen
erfolgen. Dies führt auch derzeit zu der Einschätzung,
dass die für ein entsprechendes Angebot erforderlichen
Schieneninfrastrukturergänzungen einen Realisierungszeitpunkt
vor 2025 ausschließen. Es kann zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, inwieweit
sich das prognostizierte Verkehrsaufkommen der OU
Malchow dann verändern könnte. Eine deutliche Verkehrsmittelverlagerung
ist nicht zu erwarten.
Die Straßenverkehrszählung 2014 für Berlin zeigt in
der Ortslage eine Verkehrsbelastung von ca. 23.400
Kfz/24 h werktags, davon ca. 1.340 Lkw/24 h werktags.
Weitere Daten siehe
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/vl
b/de/erhebungen.shtml.
Berlin, den 24. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2016)