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	Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
	Schriftliche Anfrage wie folgt:
	Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
	Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
	Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
	Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
	und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um
	eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
	erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
	ist in den nachfolgenden Antworten enthalten.
	Frage 1: An welchen 11 #U-Bahnhöfen aus der Zeit
	nach 1960 werden aktuell und in geplanter Zukunft #Umbau-
	bzw. #Sanierungsmaßnahmen durchgeführt (bitte
	einzeln auflisten)? Welche davon sind ganz oder in Teilen
	denkmalgeschützt?
	Antwort zu 1: Es sind Sanierungsmaßnahmen an den
	U-Bahnhöfen Bismarckstraße, Birkenstraße, Yorckstraße,
	Friedrich-Wilhelm-Platz, Halemweg, Rudow, Rathaus
	Steglitz, Schloßstraße, Neue Grottkauer Straße, Wutzkyallee
	und Bayrischer Platz geplant oder bereits im Bau.
	Frage 2: Was ist jeweils der #Grund für die Sanierungsarbeiten
	(bitte einzeln für jeden U-Bahnhof auflisten)?
	Antwort zu 2: Die hier betroffenen Bahnhöfe weisen
	grundsätzlich die gleichen Randbedingungen auf. Die
	BVG ist verpflichtet, diese, wie alle 173 U-Bahnhöfe,
	betriebssicher instand zu halten und entsprechend den
	aktuellen technischen, gesetzlichen und wirtschaftlichen
	Anforderungen weiter zu entwickeln und anzupassen.
	Viele Bahnhöfe der Nachkriegszeit entsprechen nicht
	mehr den heutigen Anforderungen an Brandschutz, wirtschaftlicher
	Bauwerksinstandhaltung, Vandalismussicherheit
	und Übersichtlichkeit. Um diese Anforderungen
	erfüllen zu können, werden grundsätzlich Grunderneuerungen
	bei Vorliegen erheblicher Mängel durchgeführt.
	Hierbei müssen zum Beispiel abfallende Fliesen entfernt
	sowie asbesthaltige Baustoffe und Brandlasten beseitigt
	werden, als auch nicht prüffähige Deckenelemente abgenommen
	werden. Um einen barrierefreien Zugang zu den
	Zügen gewährleisten zu können, erfolgt in der Regel
	zusätzlich der Einbau von Aufzugsanlagen und Blindenleitstreifen.
	Dies bedeutet die Entkernung des entsprechenden
	Bahnhofs und somit die Forderung, nach heute
	gültigen Normen zu bauen. Dies ist unter Beibehaltung
	der alten Gestaltung häufig nicht möglich und erfordert
	eine Neugestaltung.
	Frage 3: Wird im Sanierungskonzept eine individuell
	an die Bahnhöfe angepasste Sanierung und eine größtmögliche
	Bewahrung der #Originalsubstanz berücksichtigt?
	Wenn nein, warum nicht?
	Antwort zu 3: Die unter Frage 2 aufgeführten Anforderungen
	schreiben die Rahmenbedingungen für die jeweiligen
	Sanierungskonzepte vor. Davon ausgehend,
	werden der Zeit angepasste Lösungen mit verschiedenen
	Architekturbüros gesucht. Dazu gehören beispielsweise
	hellere und übersichtlichere Bahnhöfe, um den Sicherheitsanforderungen
	gerecht zu werden. Außerdem fließen
	auch die Wünsche der Fahrgäste nach abwechslungsreicher
	und bildhafter Wandgestaltung bei der Wahl der
	besten Lösung mit ein. Die stilprägenden Elemente der
	bisherigen Architektur der Bahnhöfe werden dabei erhalten
	und weiterentwickelt.
	Frage 4: Wie gewährleistet der Senat, dass bestehende
	#architektonische Konzepte der U-Bahnhöfe, wie z.B. die
	des Architekten Rainer G. #Rümmler, erhalten bleiben?
	Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
	und Umwelt hat das Thema aufgegriffen und wird es
	im nächsten Baukollegium beraten.
	Frage 5: Wie bewertet der Senat die Auffassung der
	"Initiative Berliner Architekturwissenschaftler*innen für
	U-Bahnhöfe der Nachkriegszeit", dass der architektonische
	Charakter der U-Bahnhöfe Friedrich-Wilhelm-Platz,
	Rathaus Steglitz, Bismarckstraße und Yorckstraße durch
	den Umbau zerstört wird und die U-Bahnhöfe Birkenstraße
	und Eisenacher Straße durch die Umgestaltung einen
	weitestgehenden Verlust der baulichen Originalsubstanz
	erleiden?
	Antwort zu 5: Solange diese Bahnhöfe nicht unter
	Denkmalschutz stehen, unterliegen notwendige Instandsetzungsarbeiten
	der Zuständigkeit der BVG. Über die
	Möglichkeiten, den architektonischen Charakter nicht
	unter Denkmalgeschutz stehender Bahnhöfe bei zukünftigen
	Sanierungsarbeiten zu erhalten, soll im Baukollegium
	beraten werden.
	Frage 6: Worin sieht der Senat die Notwendigkeit für
	die in Frage 5 genannten umfassenden Neugestaltungen?
	Antwort zu 6: Die Beurteilung von notwendigen Instandsetzungsarbeiten
	liegt in der Verantwortung der
	BVG.
	Frage 7: Sind im Vorfeld der Umbau- und Sanierungsarbeiten
	Vertreter*Innen aus dem Bereich #Denkmalpflege
	sowie der Kunst- und #Architekturgeschichte in die Planungen
	miteinbezogen worden? Wenn nein, warum nicht?
	Frage 8: Werden denkmalrechtliche Bedenken im Sanierungskonzept
	aufgegriffen?
	Antwort zu 7 und 8: In der Berliner Denkmalliste sind
	bisher nur Bahnhöfe eingetragen, die zwischen 1902 und
	1960 erbaut wurden. Die hier angesprochenen UBahnhöfe
	repräsentieren eine jüngere Schicht von UBahnhöfen,
	die bisher noch nicht systematisch auf Denkmaleigenschaft
	untersucht wurden. Da sie nicht unter
	Denkmalschutz stehen, wurde die Denkmalpflege auch
	nicht in die Planung einbezogen.
	Frage 9: Welche U-Bahnhöfe sind in der Denkmalliste
	aufgeführt?
	Antwort zu 9: Von den 173 U-Bahnhöfen in Berlin
	stehen 75 unter Denkmalschutz. Die Liste der denkmalgeschützten
	Bahnhöfe ist in der Denkmalliste einsehbar.
	Bei den unter der Antwort zu 1. angeführten U-Bahnhöfen
	handelt es sich nicht um denkmalgeschützte Objekte.
	Frage 10: Will der Senat weitere U-Bahnhöfe in die
	Denkmalliste aufzunehmen? Welche stehen diesbezüglich
	in Rede?
	Antwort zu 10: Dem Landesdenkmalamt liegen Erkenntnisse
	vor, die für eine Unterschutzstellung der UBahnhöfe
	Fehrbelliner Platz und Schlossstraße sprechen.
	Berlin, den 29. April 2016
	In Vertretung
	Lüscher
	…………………………..
	Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
	(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2016)