http://www.lok-report.de/ Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Vereinbarung am 19. Dezember 2014 in Berlin schließen #Bahnindustrie, #Deutsche Bahn, #Eisenbahn-Bundesamt und das #Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Lücke in der neuen #Zulassungspraxis von Schienenfahrzeugen in Deutschland. Die im Juni 2013 vereinbarte Reform der #Zulassungsverfahren konzentrierte sich bislang auf die Erstzulassung fabrikneuer #Schienenfahrzeuge. Von nun an werden auch modernisierte oder umgebaute Bestandsfahrzeuge nach den vereinfachten Verfahren der Zulassungsreform behandelt. Mit der Neuregelung dehnt der Eisenbahnsektor die reformierte Zulassungspraxis in Deutschland nun auf weitere Anwendungsfelder aus. Zuvor hatten heute Staatssekretär Michael Odenwald aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Dr. Heike Hanagarth, Vorständin Technik der Deutschen Bahn AG, Gerald Hörster, Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes, Dr. Martin Lange, Präsident des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V., und weitere Akteure des Eisenbahnsektors eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. „Die Schienenfahrzeughersteller haben in diesem Jahr gute Erfahrungen mit der neuen Zulassungspraxis von Neufahrzeugen gemacht“, erklärte Dr. Martin Lange. „Das neue Zulassungsregime hält bislang, was wir erwartet haben. Umso wichtiger ist es, dass nun auch einvernehmliche Verfahren für den Umgang mit modernisierten Bestandsfahrzeugen bei der Zulassung gefunden worden sind. Aber auch hier gilt: Die neue Regelung muss so schnell wie möglich in einen gesetzlichen Rahmen gefasst werden“, so Dr. Lange. „Nachrüstungen im Schienenverkehr wie Klimaanlagen, Bremssysteme oder auch die nachträgliche Ausrüstung mit der europäischen Leit- und Sicherungstechnik ETCS werden jetzt wieder zu einem berechenbaren Vorhaben“, sagte VDB-Geschäftsführer Axel Schuppe (Pressemeldung VDB, 22.12.14).