S-Bahnhof Kaulsdorf und Marzahn: Barrierefreier Ausbau bleibt ohne Termin

S-Bahnhof Kaulsdorf und Marzahn: Barrierefreier Ausbau bleibt ohne Termin

Ereignis

Im Sommer 2005 wurde die fehlende Barrierefreiheit an den S-Bahnhöfen Kaulsdorf und Marzahn thematisiert. Der Senat bekräftigte die Notwendigkeit eines behindertengerechten Ausbaus, verwies jedoch darauf, dass Planung, Finanzierung und Umsetzung allein in der Verantwortung der Deutschen Bahn liegen. Für den S-Bahnhof Kaulsdorf war ein Ausbau erst im Zusammenhang mit einer späteren Grundsanierung vorgesehen. Gleichzeitig prüfte die Deutsche Bahn die Zukunft der sanierungsbedürftigen Fußgängerbrücke am Bahnhof Marzahn. 【1-ed0cc1】

Details

Quelle: ka15-12731.pdf. 【1-ed0cc1】

Kleine Anfrage des Abgeordneten Erik Schmidt (FDP) vom 16. August 2005

Modernisierungsmaßnahmen durch die Bahn 【1-ed0cc1】

Frage 1

Welche Maßnahmen hat der Senat unternommen, um einen behindertengerechten Zugang zum Fußgängertunnel am S-Bahnhof Kaulsdorf zu erreichen? Wie ist der aktuelle Planungs- und Verhandlungsstand mit der Deutschen Bahn AG? 【1-ed0cc1】

Antwort zu 1

„Die Ausrüstung von Verkehrsanlagen der DB AG mit Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Bürger ist alleinige Aufgabe der DB AG.

Die Herstellung eines behindertengerechten Zuganges zum S-Bahnhof Kaulsdorf wird vom Land Berlin als notwendig erachtet und wurde Bestandteil des seitens des Senats mit der DB AG abgestimmten Konzeptes des behindertengerechten Ausbaus des ÖPNV.

Die Planung, der Bau und die Finanzierung der Maßnahme obliegt jedoch dem Eigentümer, der Deutschen Bahn AG. Nach deren Aussage ist ein Einbau von Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Bürger erst im Zusammenhang mit einer Grundsanierung der Anlage vorgesehen. Diese ist derzeit noch nicht terminiert.“ 【1-ed0cc1】

Fragen 2 und 3

Ist eine Sanierung oder ein Neubau der Fußgängerbrücke zur Märkischen Allee und zum Wiesenburger Weg des S-Bahnhofes Marzahn geplant? Wie wird der Zustand der Brücke verbessert? 【1-ed0cc1】

Antwort zu 2 und 3

„Derzeit wird von der DB AG geprüft, welche kostenseitigen Auswirkungen eine Verlängerung der Fußgängerbrücke zum Wiesenburger Weg hat.

In Abhängigkeit davon entscheidet die DB AG, in welchem Umfang die bestehende, durchgängige Brücke saniert wird.“ 【1-ed0cc1】

Berlin, den 29. August 2005

In Vertretung

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【1-ed0cc1】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.