S-Bahn: Neuer Verkehrsvertrag mit Qualitaetsvorgaben und Werbebeschraenkungen

S-Bahnvertrag, Qualitätssicherung und Verbot des „legalen Graffiti“

Ereignis

Der Abgeordnete Michael Cramer fragte nach dem Stand des neuen S-Bahn-Vertrags sowie nach Qualitätsvorgaben für die S-Bahn Berlin GmbH. Der Senat bestätigte, dass der Vertrag noch nicht unterzeichnet war, bereits aber Regelungen gegen Werbung auf Fensterflächen, Malusregelungen bei Qualitätsmängeln sowie Vertragsstrafen bei Leistungsausfällen vorsah. Auch für DB Regio waren vergleichbare Qualitätsregelungen geplant. 【2-823041】

Details

Quelle: Drucksache 15/11257, Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen). 【2-823041】

S-Bahnvertrag, Qualitätssicherung und Verbot des „legalen Graffiti“ 【2-823041】

Ich frage den Senat:

  1. Trifft es zu, dass der S-Bahnvertrag noch immer nicht unterschrieben ist, obwohl sich Bahnchef Mehdorn und der Regierende Bürgermeister auf die wesentlichen Eckpunkte bereits im letzten Jahr geeinigt hatten?

  2. Warum wurde die Einnahmeaufteilung zwischen BVG und S-Bahn erst ab 2003 geregelt?

  3. Ist dem Senat bekannt, dass zahlreiche Fahrgastbeschwerden gegen sogenanntes „legales Graffiti“ vorliegen?

  4. Wird im neuen S-Bahn-Vertrag ein Verbot solcher Werbeformen vorgesehen?

  5. Werden schnelle Fahrgastinformationen und Vertragsstrafen bei Nichtbeachtung vertraglich geregelt?

  6. Werden bei Ausfall von Zugleistungen oder Qualitätsmängeln Entgelte gekürzt?

  7. Sind Entschädigungsleistungen für Fahrgäste vorgesehen?

  8. Wie ist der Stand des Verkehrsvertrages mit DB Regio? 【2-823041】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【2-823041】

Zu 1.:

Ja. Der Vertrag befand sich noch in der abschließenden juristischen Prüfung. Nach Abschluss dieser Prüfung und Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sollte die Unterzeichnung erfolgen. 【2-823041】

Zu 2.:

Der Vertrag sollte rückwirkend zum 1. Januar 2003 gelten. Erst ab diesem Zeitpunkt bestand die Notwendigkeit einer Regelung zur Einnahmeaufteilung zwischen BVG und S-Bahn. Für das Jahr 2002 behielt jedes Unternehmen seine eigenen kassentechnischen Einnahmen. 【2-823041】

Zu 3. und 4.:

Der Senatsverwaltung lagen zwar keine Beschwerden vor, sie teilte jedoch die Auffassung, dass überklebte Fenster und Türen die Qualität der Verkehrsleistung mindern. Deshalb wurde im Verkehrsvertrag festgelegt, dass eine Überklebung von Tür- und Fensterflächen grundsätzlich unzulässig ist. 【2-823041】

Zu 5.:

Ja. Fahrgastinformationen und Kundenzufriedenheit werden über Malusregelungen abgesichert. 【2-823041】

Zu 6.:

Ja. Bei Ausfall von Verkehrsleistungen oder anderen Qualitätsmängeln werden Entgelte gekürzt. 【2-823041】

Zu 7.:

Entschädigungszahlungen für Fahrgäste sind nicht vorgesehen. Stattdessen besteht die Verpflichtung, Störungen schnell zu beseitigen und Ersatzverkehre zu organisieren. Als Begründung wurden das dichte Berliner ÖPNV-Netz und die fehlende Zugbindung angeführt. 【2-823041】

Zu 8.:

Der Verkehrsvertrag mit DB Regio sollte zeitgleich mit dem S-Bahn-Vertrag abgeschlossen werden. Auch dort waren Entgeltabzüge bei Qualitätsmängeln vorgesehen; weitergehende Malusregelungen sollten bis 2005 entwickelt werden. 【2-823041】

Berlin, den 18. Februar 2004

In Vertretung

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【2-823041】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.