Bekommt der BVG das EuGH-Urteil?
Ereignis
Der FDP-Abgeordnete Klaus-Peter von Lüdeke fragte nach den Folgen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zu Ausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen. Der Senat erläuterte die Kriterien des EuGH für zulässige Zuschüsse im öffentlichen Nahverkehr und verwies darauf, dass die endgültige Bewertung für Deutschland noch vom Bundesverwaltungsgericht vorgenommen werden müsse. Zugleich wurde betont, dass die angespannte Haushaltslage Berlins unabhängig davon weitere Sparmaßnahmen bei der BVG erforderlich mache. 【3-f48e90】
Details
Quelle: Drucksache 15/10923, Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP). 【3-f48e90】
Bekommt der BVG das ‚EuGH-Urteil’? 【3-f48e90】
Ich frage den Senat:
- Trifft es zu, dass nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Ausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind?
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Welche Folgen ergeben sich daraus für die BVG und die Berliner Zuschüsse?
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Wie können die Kapitalzuführungen rechtssicher gestaltet werden?
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Welche Auswirkungen sieht der Senat für die künftige Struktur des Berliner ÖPNV? 【3-f48e90】
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Der Europäische Gerichtshof entschied im Zusammenhang mit dem sogenannten „Magdeburger Urteil“, dass öffentliche Zuschüsse für Verkehrsleistungen dann nicht als unzulässige staatliche Beihilfe einzustufen sind, wenn sie als Ausgleich für klar definierte gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen gewährt werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 【3-f48e90】
Zu diesen Voraussetzungen gehören insbesondere:
- klare Definition der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen,
- objektive und transparente Berechnungsparameter,
- Begrenzung des Ausgleichs auf das notwendige Maß,
- Orientierung an den Kosten eines durchschnittlich gut geführten Verkehrsunternehmens. 【3-f48e90】
Der EuGH verwies die abschließende Prüfung der deutschen Rechtslage an das Bundesverwaltungsgericht zurück. Dieses müsse entscheiden, ob die deutschen Regelungen den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts genügen. 【3-f48e90】
Unabhängig davon erklärte der Senat, dass die Haushaltslage Berlins ohnehin eine deutliche Senkung der finanziellen Aufwendungen für den öffentlichen Nahverkehr erfordere. Deshalb müssten gemeinsam mit der BVG weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die im Unternehmensvertrag vereinbarten Sanierungsziele tatsächlich zu erreichen. Davon werde auch die zukünftige Rolle der BVG im Berliner ÖPNV-Markt abhängen. 【3-f48e90】
Berlin, den 06. Oktober 2003
In Vertretung
Maria Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.