Binnenschifffahrt: Hafenstandort Spaethsfelde wird aufgegeben

Hafenanlage Späthsfelde

Ereignis

Die SPD-Abgeordnete Petra Hildebrandt fragte nach den Zukunftsplänen für die im Flächennutzungsplan vorgesehene Hafenanlage Späthsfelde. Der Senat erklärte, dass aufgrund neuer Untersuchungen kein Bedarf mehr für einen zusätzlichen Hafenstandort bestehe. Deshalb werde die Hafendarstellung im Flächennutzungsplan aufgegeben und die Fläche künftig einer anderen Nutzung zugeführt. 【1-b848a4】

Details

Quelle: Drucksache 15/10398, Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Hildebrandt (SPD). 【1-b848a4】

Hafenanlage Späthsfelde 【1-b848a4】

Ich frage den Senat:

  1. Welche Planung bestehen gegenwärtig in Anbetracht der revidierten Erwartungen zu dem Schifffahrtsaufkommen für die Hafenanlage in Späthsfelde (Bezirk Treptow-Köpenick)?

  2. Wird an der bisherigen im Flächennutzungsplan verzeichneten Nutzung als Hafen festgehalten?

  3. Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Planung zu rechnen und welche finanziellen Mittel wurden und werden dafür bereit gestellt?

  4. Wenn nein, wann wird die entsprechende Fläche im Flächennutzungsplan umgewidmet? Wenn ja, in welcher Weise?

Berlin, den 20. Februar 2003. 【1-b848a4】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【1-b848a4】

Zu 1. bis 3.:

Der Senat hat im Oktober 2001 das Berliner Hafenkonzept beschlossen. Inhaltlich sieht das Konzept eine Reduzierung der Standortanzahl und eine Spezialisierung der Standorte vor.

Im Ergebnis von gutachtlichen Untersuchungen zu den Nachfragepotenzialen und einer umfassenden Standortanalyse sieht der Senat keinen Bedarf mehr für einen neuen Hafenstandort im Bereich Späthsfelde und hat die Aufgabe dieses Standorts mit der Maßgabe beschlossen, diesen aus der Flächennutzungsplanung zu entlassen. 【1-b848a4】

Zu 4.:

Die FNP-Änderung „Späthstraße/Britzer Zweigkanal“ mit dem Ziel der Aufgabe der Hafendarstellung wurde mit Beschluss vom 19.03.2002 eingeleitet.

Vom 27.05. bis 28.06.2002 fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Planungsträger statt. Dabei wurden zwei Alternativen für eine Nutzung dieser künftig an der „Flughafenachse“ gelegenen und über die BAB hervorragend erschlossenen Fläche vorgestellt.

Das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren wird fortgeführt, sobald die Auswertung der Anregungen abgeschlossen ist. Anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung mit anschließender Beschlussfassung durch Senat und Abgeordnetenhaus. 【1-b848a4】

Berlin, den 20.03.2003

Ingeborg Junge-Reyer

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.