https://signalarchiv.de/Meldungen/10002218
Im Oktober 2001 hat der von SPD und Grünen gebildete #Übergangssenat den von Stadtentwicklungssenator Peter Strieder vorgelegten #Nahverkehrsplan (NVP) des Landes Berlin für die Jahre 2000/2001 bis 2004 beschlossen, nachdem der vorhergehende CDU/SPD-Senat den Abschluss dieser gesetzlich vorgeschriebenen Planung mehr als zwei Jahre verschleppt hatte. Die jetzige SPD/PDS-Regierung legte sich bereits in der #Koalitionsvereinbarung auf den beschlossenen NVP fest: Grundlage für die Ausgestaltung des #ÖPNV-Verkehrsangebotes in Berlin ist der Nahverkehrsplan mit den darin enthaltenen Vorgaben zum #Verkehrsangebot sowie für #qualitätssichernde und #attraktivitätssteigernde Maßnahmen. Aus Platzgründen können wir nicht den gesamten Plan dokumentieren. Deshalb haben wir für die SIGNAL-Leser die wichtigsten Inhalte zusammengefasst.
Gemäß der Festlegung im #ÖPNV-Gesetz ist das Land Berlin #Aufgabenträger für den #Eisenbahn-Regionalverkehr, die #S-Bahn, die #U-Bahn, die #Straßenbahn, den #Autobus und die im Verkehrs- und Tarifverbund integrierten #Fähren in Berlin.
Der #NVP beschreibt als #Rahmenplan die weitere Entwicklung der Verkehrsangebote, insbesondere Bedienungsstandards und Eckwerte der #Betriebsleistungen. Er berücksichtigt die Infrastrukturvorgaben des ÖPNV-Bedarfsplans zum Ausbau des Schienennetzes.
Die konkrete #Ausgestaltung der Verkehre, wie die detaillierte Festlegung der #Linien und der #Fahrpläne, erfolgt durch das jeweilige Verkehrsunternehmen in Abstimmung …