Umsetzung der Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt IV

Umsetzung der Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt IV

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Sarantis-Aridas (SPD) befasst sich mit den Gründen, aus denen die 15 Aufzüge auf S-Bahnhöfen, für die der Senat eine Finanzierung zugesagt hat, so schleppend realisiert werden, dem Zeitpunkt, zu dem diese Aufzüge fertig gestellt sein werden, der Frage, wann die S-Bahnhöfe Friedenau, Mexikoplatz, Schlachtensee und Nikolassee der grundsanierten S-Bahnstrecke Anhalter Bahnhof–Wannsee Aufzüge erhalten, der Frage, wann körperlich eingeschränkte Reisende den Fernbahnsteig des Bahnhofs Wannsee nutzen können, und der Frage, wann der umfassend umgebaute S-, Regional- und Fernbahnhof Lichtenberg Aufzüge und eine behindertengerechte Umsteigemöglichkeit zur U-Bahnlinie 5 und zum Wohngebiet Siegfriedstraße erhält. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass der Senat die angesprochenen Aufzüge überwiegend in 1995 bestellt habe, die S-Bahnhöfe Mahlsdorf und Plänterwald seien zwischenzeitlich behindertengerecht ausgebaut worden, die weitere Umsetzung geschehe äußerst schleppend, der Senat habe bei vielfältigen Anlässen, wie Turnusgesprächen, Briefwechseln etc., die straffere Umsetzung dringend angemahnt und auch gegenüber dem Vorstand der Deutschen Bahn AG sein Unverständnis über den bisher praktizierten Umgang mit den Bestellungen des Landes Berlin deutlich zum Ausdruck gebracht, der Aufzug S-Bahnhof Rahnsdorf sei gegenwärtig im Bau, der Senat dränge auf den Baubeginn noch in diesem Jahr für die Aufzüge an den S-Bahnhöfen Wilhelmshagen, Rummelsburg, Friedrichsfelde Ost, Springpfuhl, Blankenburg, Köpenick und Pankow-Heinersdorf, ob die DB Station & Service AG als zuständiger Bauherr in der Lage sei, dieses Programm kurzfristig umzusetzen, könne gegenwärtig nicht eingeschätzt werden, dass für den behindertengerechten Ausbau der in der Frage genannten S-Bahnhöfe die DB Station & Service AG zuständig sei, der Senat die Deutsche Bahn aufgefordert habe, den behindertengerechten Ausbau der genannten S-Bahnhöfe im Zusammenhang mit der Grundsanierung zumindest zeitnah vorzunehmen, ein Termin sei nicht bekannt, dass der Senat bereits die zuständige DB Station & Service AG im Rahmen von Turnusgesprächen dringend gebeten habe, die Reparatur bzw. den Umbau der bestehenden Lastenaufzugsanlagen bei den Fern- und Regionalbahnhöfen Wannsee, Charlottenburg und Schöneweide vorzunehmen, dadurch könnte die vollständige Behindertengerechtigkeit bei den stationären Anlagen der Fern- und Regionalbahn im Land Berlin erreicht werden, von Seiten der DB AG wurde eine Prüfung zugesagt, und dass die Senatsverwaltungen für Arbeit, Soziales und Frauen sowie Stadtentwicklung haben mehrfach verschiedene Stellen der auch bei diesem Bahnhof zuständigen DB AG schriftlich und im Zuge von Gesprächen aufgefordert, die Aufzugsanlagen am U-Bahnzwischengeschoss (U5) einzubauen, das ursprüngliche Ansinnen der DB AG, die Aufzüge ausschließlich am Fußgängertunnel zu modernisierten Empfangsgebäude zu positionieren, konnte im Rahmen der Planfeststellung zum Umbau des Bahnhofs Lichtenberg sowie während eines Gesprächs bei der DB AG mit Vertretern nahezu aller Behindertenverbände, Abgeordneten (MdA) und Senatsverwaltungen abgewendet werden, die dort zugesagten Planungen wurden von der DB AG jedoch nicht vorgenommen, die Resonanz auf die unterschiedlichen Bemühungen war zunächst äußerst gering, Erst kürzlich konnte auf Grund massiver kritischer Nachfragen erreicht werden, dass seitens der DB Station & Service AG eine erneute Prüfung vorgenommen wird, Bestandteil der Lösung sei, dass eine der drei Aufzugsanlagen im Bahnbereich von der BVG geplant und finanziert werde, dieser Aufzug reiche vom U-Bahnsteig über das U-Bahnzwischengeschoss, den Fernbahnsteig C zur Straßenbrücke, die Straßenbrücke werde gegenwärtig grundsaniert, in diesem Zusammenhang werde eine behindertengerechte lichtsignalisierte Fußgängerfurt im Bereich der Brücke hergestellt, die den behindertengerechten Zugang zum Wohngebiet Siegfriedstraße ermöglichen werde, und dass ein Termin für die Realisierung der Aufzüge kann gegenwärtig nicht benannt werden, der Senat werde den Einbau der Aufzüge weiterhin bei der DB AG einfordern.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1604 (Kleine Anfrage Nr. 1604)

Kleine Anfrage Nr. 14/1604 der Abgeordneten Karin Sarantis-Aridas (SPD) über: Umsetzung der Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt (IV)

Ich frage den Senat:

  1. Weshalb werden die 15 Aufzüge auf S-Bahnhöfen, für die der Senat eine Finanzierung zugesagt hat, so schleppend realisiert?

  2. Zu welchem Zeitpunkt werden diese Aufzüge fertig gestellt sein?

  3. Wann erhalten die S-Bahnhöfe Friedenau, Mexikoplatz, Schlachtensee und Nikolassee der grundsanierten S-Bahnstrecke Anhalter Bahnhof – Wannsee Aufzüge?

  4. Wann können ältere und mobilitätsbeeinträchtigte Reisende den Fernbahnsteig des Bahnhofs Wannsee nutzen?

  5. Wann erhält der umfassend umgebaute S-, Regional- und Fernbahnhof Lichtenberg Aufzüge und eine behindertengerechte Umsteigemöglichkeit zur U-Bahnlinie 5 und zum Wohngebiet Siegfriedstraße?

Berlin, den 5. März 2001

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1604

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Der Senat hat die angesprochenen Aufzüge überwiegend in 1995 bestellt. Die S-Bahnhöfe Mahlsdorf und Plänterwald sind zwischenzeitlich behindertengerecht ausgebaut worden. Die weitere Umsetzung geschieht äußerst schleppend. Der Senat hat bei vielfältigen Anlässen, wie Turnusgesprächen, Briefwechsel etc., die straffere Umsetzung dringend angemahnt und auch gegenüber dem Vorstand der Deutschen Bahn AG sein Unverständnis über den bisher praktizierten Umgang mit den Bestellungen des Landes Berlin deutlich zum Ausdruck gebracht.

Der Aufzug S-Bf Rahnsdorf ist gegenwärtig im Bau. Der Senat drängt auf den Baubeginn noch in diesem Jahr für die Aufzüge an den S-Bahnhöfen:

Wilhelmshagen, Rummelsburg, Friedrichsfelde Ost, Springpfuhl, Blankenburg, Köpenick und Pankow-Heinersdorf.

Ob die DB Station & Service AG als zuständiger Bauherr in der Lage ist dieses Programm kurzfristig umzusetzen, kann gegenwärtig nicht eingeschätzt werden.

Zu 3.:

Für den behindertengerechten Ausbau der in der Frage genannten S-Bahnhöfe ist die DB Station & Service AG zuständig. Der Senat hat die Deutsche Bahn aufgefordert, den behindertengerechten Ausbau der genannten S-Bahnhöfe im Zusammenhang mit der Grundsanierung zumindest zeitnah vorzunehmen. Ein Termin ist uns nicht bekannt.

Zu 4.:

Der Senat hat bereits die zuständige DB Station & Service AG im Rahmen von Turnusgesprächen dringend gebeten, die Reparatur bzw. den Umbau der bestehenden Lastenaufzugsanlagen bei den Fern- und Regionalbahnhöfen Wannsee, Charlottenburg und Schöneweide vorzunehmen. Dadurch könnte die vollständige Behindertengerechtigkeit bei den stationären Anlagen der Fern- und Regionalbahn im Land Berlin erreicht werden. Von Seiten der DB AG wurde eine Prüfung zugesagt.

Zu 5.:

Die Senatsverwaltungen für Arbeit, Soziales und Frauen sowie Stadtentwicklung haben mehrfach verschiedene Stellen der auch bei diesem Bahnhof zuständigen DB AG schriftlich und im Zuge von Gesprächen aufgefordert, die Aufzugsanlagen am U-Bahnzwischengeschoss (U5) einzubauen. Das ursprüngliche Ansinnen der DB AG, die Aufzüge ausschließlich am Fußgängertunnel zu modernisierten Empfangsgebäude zu positionieren, konnte im Rahmen der Planfeststellung zum Umbau des Bahnhofs Lichtenberg sowie während eines Gesprächs bei der DB AG mit Vertretern nahezu aller Behindertenverbände, Abgeordneten (MdA) und Senatsverwaltungen abgewendet werden. Die dort zugesagten Planungen wurden von der DB AG jedoch nicht vorgenommen. Die Resonanz auf die unterschiedlichen Bemühungen war zunächst äußerst gering. Erst kürzlich konnte auf Grund massiver kritischer Nachfragen erreicht werden, dass seitens der DB Station & Service AG eine erneute Prüfung vorgenommen wird.

Bestandteil der Lösung ist, dass eine der drei Aufzugsanlagen im Bahnbereich von der BVG geplant und finanziert wird. Dieser Aufzug reicht vom U-Bahnsteig über das U-Bahnzwischengeschoss, den Fernbahnsteig C zur Straßenbrücke. Die Straßenbrücke wird gegenwärtig grundsaniert. In diesem Zusammenhang wird eine behindertengerechte lichtsignalisierte Fußgängerfurt im Bereich der Brücke hergestellt, die den behindertengerechten Zugang zum Wohngebiet Siegfriedstraße ermöglichen wird.

Ein Termin für die Realisierung der Aufzüge kann gegenwärtig nicht benannt werden. Der Senat wird den Einbau der Aufzüge weiterhin bei der DB AG einfordern.

Berlin, den 27. März 2001

In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt