Realisierung der Dresdener Bahn

Realisierung der Dresdener Bahn

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Arndt (SPD) befasst sich mit der Position des Senats zu Berichten, wonach die Deutsche Bahn AG auf Grund der kaum glaublichen Mehrkosten bei verschiedenen Großprojekten beabsichtige, den Wiederaufbau der Dresdener Bahn aufzugeben bzw. auf unabsehbare Zeit zurückzustellen, der Frage, ob diese Berichte zutreffen und welche Position der Senat gegenüber der DB AG vertritt und über welche Einflussmöglichkeiten er konkret verfügt, der Frage, ob im Falle eines Verzichts oder einer Zurückstellung das bisher für die Dresdener Bahn vorgesehene Betriebsprogramm auf andere Strecken aufgeteilt wird und wenn ja, auf welche Relationen, der Einschätzung, dass insbesondere der noch geplante Wiederaufbau der Anhalter Bahn betroffen sein würde und den daraus folgenden Konsequenzen für das Betriebsprogramm, die geplante Gleisanzahl, das laufende Planfeststellungsverfahren und die rechtlichen Konsequenzen, den Maßnahmen des Senats, um entsprechend dem Petitum der Koalitionsfraktionen entlang der Dresdener und Anhalter Bahn einen Lärm- und Erschütterungsschutz, wie er an Neubaustrecken erforderlich wäre, bei der DB AG durchzusetzen bzw. mit eigenen Maßnahmen einen optimalen Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, sowie der Höhe der geschätzten Kosten für eine potenzielle „Einhausung“ der Bahntrasse in den Siedlungsbereichen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Dr. Hans Stimmann, erklärt, dass dem Senat Überlegungen der DB AG bekannt seien, wonach die Bahn prüfe, ob und gegebenenfalls welche Projekte zurückgestellt oder aufgegeben werden sollten, dazu zähle auch die Dresdner Bahn, der Senat grundsätzlich die Auffassung vertrete, dass alle Projekte des sog. Pilzkonzeptes im vereinbarten Umfang und zeitgerecht umgesetzt werden müssten, die Dresdner Bahn Bestandteil des Pilzkonzeptes sei und für die südöstliche Relation, aber auch für die Flughafenanbindung eine wichtige Funktion habe, eine Aufgabe der Dresdner Bahn für das Land Berlin nicht akzeptabel sei, diese Position seit Bekanntwerden der Überlegungen der DB AG seitens des Senats auf allen Ebenen gegenüber der DB AG und der Bundesregierung vertreten worden sei, dass die Aufgabe des Projektes Dresdner Bahn eine Verlagerung des Schienenverkehrs zur Folge hätte, nach Kenntnis des Senats die Prüfungen der DB AG sowohl hinsichtlich der zeitlichen Verschiebung der Dresdner Bahn als auch hinsichtlich des dann möglichen Betriebsprogramms auf der Anhalter Bahn noch nicht abgeschlossen seien, es jedoch davon auszugehen sei, dass unter Beibehaltung des vereinbarten Betriebsprogramms bei einer zeitlichen Verschiebung des Baus der Dresdner Bahn auf der Anhalter Bahn ein dichtes Zugprogramm gefahren, bei einem Verzicht gegebenenfalls sogar die Gleisanzahl erhöht werden müsste, da die Planfeststellungsverfahren für die Anhalter Bahn bereits mit der Auslegung der Unterlagen und der öffentlichen Anhörung begonnen worden seien, ergäbe sich bei erheblichen Veränderungen der Randbedingungen, wie zusätzliche Gleisanlagen oder einer Veränderung des Betriebsprogramms, die Notwendigkeit, das laufende planungsrechtliche Verfahren mit ergänzten Unterlagen zu wiederholen, dies gelte insbesondere bei einer zu erwartenden stärkeren Beeinträchtigung der Anwohner, dass zu den Fragen 4 a und b auf die Mitteilung zur Kenntnisnahme: Lärmschutz an der Anhalter und Dresdner Bahn vom 4. April 2000, Drucksache Nr. 14/321, verwiesen werde, in der ausführlich die Position des Senats dargestellt sei, und dass eine vollständige Einhausung der Gleisanlagen der Anhalter- bzw. der Dresdner Bahn auf Grund der zu Frage 4 dargestellten Position des Senats nicht erforderlich sei, der Senat sehe deshalb auch keine Notwendigkeit, seinerseits umfangreiche und zeitaufwendige Kostenuntersuchungen für derartige Bauwerke durchzuführen, deren Stadtverträglichkeit zudem als äußerst problematisch zu bewerten sei.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/838 (Kleine Anfrage Nr. 838)

Kleine Anfrage Nr. 14/838 des Abgeordneten Dr. Michael Arndt (SPD) über: Realisierung der Dresdener Bahn

Ich frage den Senat:

  1. Welche Position bezicht der Senat zu den Berichten, dass die Deutsche Bahn AG (DBAG) auf Grund der kaum glaublichen Mehrkosten bei verschiedenen Großprojekten beabsichtigt, den Wiederaufbau der Dresdener Bahn aufzugeben bzw. auf unabsehbare Zeit zurückzustellen, a) treffen diese Berichte zu, b) wenn ja, welche Position vertritt der Senat hierzug gegenüber der DBAG, c) über welche Einflussmöglichkeiten verfügt der Senat konkret?

  2. Trifft es zu, dass im Falle eines Verzichts oder einer Zurückstellung das bisher für die Dresdener Bahn vorgesehene Betriebsprogramm auf andere Strecken aufgeteilt wird? Wenn ja, auf welche Relationen?

  3. Teilt der Senat die Einschätzung, dass insbesondere der noch geplante Wiederaufbau der Anhalter Bahn betroffen sein würde, a) wenn ja, wie wird sich dann das Betriebsprogramm für diese Strecken verändern, b) welche Konsequenzen ergeben sich für die bisher geplante Gleisanzahl, c) teilt der Senat die Einschätzung, dass im Falle von Grundlagenveränderungen, z.B. genäß 3 a und/oder 3 b, das laufende Planfeststellungserfahren ganz erheblich betroffen wäre, und d) welche rechtlichen Konsequenzen ergäben sich?

  4. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um a) entsprechend dem Petitum der Koalitionsfrationen entlang der Dresdener und Anhalter Bahn einen Lärm und Erschütterungsschutz, wie er an Neubau strecken erforderlich wäre, bei der DBAG durchzusetzen bzw. b) mit eigenen Maßnahmen einen optimalen Schutz der betroffen Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen?

  5. Wie hoch schätzt der Senat die Kosten für eine potenzielle „Einhausung“ der Bahntrasse in den Siedlungsbereichen?

Berlin, den 22. Juni 2000

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 838

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Dem Senat sind Überlegungen der DB AG bekannt, wonach die Bahn prüft, ob und gegebenenfalls welche Projekte zurückgestellt oder aufgegeben werden sollen. Dazu zählt auch die Dresdner Bahn.

Der Senat vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass alle Projekte des sog. Pilzkonzeptes im vereinbarten Umfang und zeitgerecht umgesetzt werden müssen. Die Dresdner Bahn ist Bestandteil des Pilzkonzeptes und hat für die südöstliche Relation, aber auch für die Flughafenanbindung eine wichtige Funktion. Eine Aufgabe der Dresdner Bahn ist für das Land Berlin nicht akzeptabel.

Diese Position wurde seit Bekanntwerden der Überlegungen der DB AG seitens des Senats auf allen Ebenen gegenüber der DB AG und der Bundesregierung vertreten.

Zu 2. und 3.:

Die Aufgabe des Projektes Dresdner Bahn hätte eine Verlagerung des Schienenverkehrs zur Folge. Nach Kenntnis des Senats sind die Prüfungen der DB AG sowohl hinsichtlich der zeitlichen Verschiebung der Dresdner Bahn als auch hinsichtlich des dann möglichen Betriebsprogramms auf der Anhalter Bahn noch nicht abgeschlossen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass unter Beibehaltung des vereinbarten Betriebsprogramms bei einer zeitlichen Verschiebung des Baus der Dresdner Bahn auf der Anhalter Bahn ein dichtes Zugprogramm gefahren, bei einem Verzicht gegebenenfalls sogar die Gleisanzahl erhöht werden müsste.

Da die Planfeststellungsverfahren für die Anhalter Bahn bereits mit der Auslegung der Unterlagen und der öffentlichen Anhörung begonnen wurden, ergäbe sich bei erheblichen Veränderungen der Randbedingungen, wie zusätzliche Gleisanlagen oder einer Veränderung des Betriebsprogramms, die Notwendigkeit, das laufende planungsrechtliche Verfahren mit ergänzten Unterlagen zu wiederholen.

Dies gilt insbesondere bei einer zu erwartenden stärkeren Beeinträchtigung der Anwohner.

Zu 4.:

Zur den Fragen 4 a und b verweisen wir auf die Mitteilung zur Kenntnisnahme: Lärmschutz an der Anhalter und Dresdner Bahn vom 4. April 2000; Drucksache – Nr. 14/321, in der ausführlich die Position des Senats dargestellt ist.

Zu 5.:

Eine vollständige Einhausung der Gleisanlagen der Anhalter – bzw. der Dresdner Bahn ist auf Grund der zu Frage 4 dargestellten Position des Senats nicht erforderlich. Der Senat sieht deshalb auch keine Notwendigkeit, seinerseits umfangreiche und zeitaufwendige Kostenuntersuchungen für derartige Bauwerke durchzuführen, deren Stadtverträglichkeit zudem als äußerst problematisch zu bewerten ist.

Berlin, den 17. Juli 2000

In Vertretung Dr. Hans Stimmann Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt