Verlaengerung der Franzoesischen Strasse und Strassenbahn in der Leipziger Strasse
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Frage, ob der Senat beabsichtigt, den Bebauungsplan für eine Verlängerung der Französischen Straße dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorzulegen, bevor das Planfeststellungsverfahren für die Straßenbahn in der Leipziger Straße eingeleitet oder abgeschlossen worden ist, der Begründung einer Verlängerung der Französischen Straße heute, nachdem die Anfang der 90er Jahre prognostizierte Einwohner- und Verkehrsentwicklung nicht eingetroffen ist, den Kosten für eine Verlängerung der Französischen Straße nach dem derzeitigen Planungsstand (insgesamt, für den Grunderwerb, für den Straßenbau, für den Schallschutz), den Finanztöpfen, aus denen der Bau einer Verlängerung der Französischen Straße finanziert werden soll, dem vom Senat erwarteten durchschnittlichen täglichen Kfz-Aufkommen im Jahr 2010 auf den genannten Straßen, dem Straßenquerschnitt der Französischen Straße im Bestand und in der Planung, dem Wissen des Senats, dass die seinerzeitige Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr einen Entwurf erarbeitet hat, der für eine Verlängerung der Französischen Straße zwischen Mauer- und Wilhelmstraße durchgehend eine Gesamtbreite von 20 m vorsah, und dass dieser von der seinerzeitigen Senatsverkehrsverwaltung verhindert wurde, den Quadratmetern Bauland, die zu welchem Preis (Verkehrswert Bauland) gewonnen werden könnten, wenn eine Verlängerung der Französischen Straße zwischen Mauer- und Wilhelmstraße in einer Gesamtbreite von 20 m bzw. 18 m statt in der geplanten Breite von überwiegend 22 m realisiert würde, den Auswirkungen einer Verringerung der Fahrbahnbreite einer verlängerten Französischen Straße von den bisher geplanten 12 m auf 10 m auf die Fahrbahnaufteilung, das durchschnittliche tägliche Kfz-Aufkommen, die Lärmsituation und die gesetzlich erforderlichen Schallschutzmaßnahmen, die Kosten der Schallschutzmaßnahmen, die Kosten für den Straßenbau, die Zahl der Abstellmöglichkeiten im Straßenraum für Pkw und für Busse (bitte jeweils ein Vorher-Nachher-Vergleich), der Verringerung des für 2010 erwarteten durchschnittlichen täglichen Kfz-Aufkommens auf den aufgelisteten Ost-West-Straßen im Falle einer U 5-Verlängerung vom Alexanderplatz zum Lehrter Stadtbahnhof, einer Straßenbahnverlängerung über die Leipziger zur Potsdamer Straße und einer Straßenbahnverlängerung über die Französische Straße vom Alexanderplatz zum Parlaments- und Regierungsviertel, dem Straßenquerschnitt einer verlängerten Französischen Straße, um hier eine Straßenbahn verkehren zu lassen, und den Untersuchungen für eine Führung der Straßenbahn durch die Französische Straße zum Bezirk Tiergarten, die bisher mit welchen Zwischenergebnissen bzw. Ergebnissen beauftragt bzw. abgeschlossen wurden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass für die Planung des Straßennetzes im Ost-West-Stadtkorridor zwischen der Invalidenstraße im Norden und den Kanaluferstraßen im Süden Anfang der 90er Jahre Bedarfsannahmen für die erforderliche Straßenkapazität getroffen worden seien, die aus heutiger Sicht nach unten zu korrigieren seien, nach dem aktuellen Verkehrskonzept sei deshalb die Planung für die Ost-West-Straßen im zentralen Bereich geändert worden, dies gelte auch für die Verlängerung der Französischen Straße, vorgesehen sei nunmehr ein Ausbau mit nur einer Fahr- und einer Parkspur je Richtung, dabei komme aus heutiger Sicht der Erschließungsfunktion für das künftige Denkmal für die ermordeten Juden Europas besondere Bedeutung zu, überdies sei die Verlängerung der Französischen Straße in Hinblick auf den Bau der Straßenbahn in der Leipziger Straße geplant, um die Erschließung des Denkmals zu sichern, sei beabsichtigt, das Bebauungsplanverfahren I-202 c (verlängerte Französische Straße) zumindest für den Abschnitt zwischen Wilhelmstraße und Ebertstraße zurück ist im Vorlauf zu dem Planfeststellungsverfahren für die Straßenbahn in der Leipziger Straße unter Berücksichtigung der geänderten Ausbauplanung fortzuführen und dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorzulegen, dass es eine grundsätzliche Einigung mit dem Bund gebe, dass die Grundstücke für Infrastrukturmaßnahmen der Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“ unentgeltlich zur Verfügung gestellt würden, die WBM-Grundstücke seien mit ca. 5,6 Mio. DM bewertet, die Herstellungskosten der Straße würden voraussichtlich ca. 5,83 Mio. DM betragen, in der ursprünglichen Planung seien für Schallschutzmaßnahmen 10 Mio. DM vorgesehen gewesen, da aber nunmehr nur zwei Fahrspuren für den fließenden Verkehr vorgesehen seien, sei abzusehen, dass sich die Kosten reduzieren würden, ein entsprechendes Schallgutachten sei bisher nicht in Auftrag gegeben worden, da die hierfür erforderlichen Belegungszahlen noch nicht ermittelt worden seien, dass die Verlängerung der Französischen Straße aus der Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“ finanziert werde, dass noch keine Angaben gemacht werden könnten, da zur Zeit eine Überprüfung des zukünftigen Verkehrsbedarfs im Ost-West-Stadtkorridor im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans Verkehr stattfinde, dass Glinka- bis Mauerstraße 12,0 m Fahrbahn und 2×4,45 m Gehwege aufwiesen, Mauer- bis Wilhelmstraße 10,0 m Fahrbahn und 2×6,0 m Gehwege bzw. 2×5,0 m Gehwege innerhalb der Verengung im östlichen Straßenabschnitt, Wilhelm- bis Ebertstraße 12,0 m Fahrbahn und 2×5,0 m Gehwege, dass ja, dass bei der Variierung der Straßenbreite sich rechnerisch im Fall a) ein Flächengewinn von ca. 2300 m² und im Fall b) von ca. 5200 m² ergäbe, diese Werte keine Baulandgewinne seien, da die Flächen auf Grund der Bestandssituation und des Abstandsflächenrechts nicht bebaubar seien, Baulandgewinne wären für das südwestliche Bundesgrundstück zu erzielen, diese würden im Fall a) 1900 m² und im Fall b) 3800 m² betragen, nach dem Bodenrichtwertatlas betrügen die Quadratmeterpreise in diesem Bereich 7200 DM, dass die Auswirkungen einer Verringerung der Fahrbahnbreite der Französischen Straße im Zusammenhang mit der derzeit laufenden Überprüfung des zukünftigen Verkehrsbedarfs im Ost-West-Stadtkorridor untersucht würden, Aussagen könnten deshalb zur Zeit noch nicht gemacht werden, die Kosten für den Straßenbau würden sich bei einer Verringerung der Fahrbahnbreite von 12,0 m auf 10,0 m nach den vorgesehenen Planungsbedingungen nicht gravierend ändern, dass um eine zweigleisige Straßenbahnstrecke in die verlängerte Französische Straße verlegen zu können, die Fahrbahnbreite 12,5 m – dies sei das Regelmaß –, mindestens aber 12,0 m (Mindestmaß) betragen müsste, damit sich parallel fahrende Straßenbahnen und Kraftfahrzeuge nicht gegenseitig behindern bzw. die Straßenbahn an haltenden Fahrzeugen vorbeifahren könne, und dass die Planungen des Senats für die Straßenbahn in der Leipziger Straße und die U-Bahn Linie 5 eine Konkurrenz zu einer Straßenbahn in der Französischen Straße bedeuteten, Rechnungen zur Auslastung zeigten, dass für die Straßenbahn in der Leipziger Straße eine ca. 3-fach höhere Fahrgastbelegung zu erwarten sei.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/836 (Kleine Anfrage Nr. 836)
- Beabsichtigt der Senat, den Bebauungsplan für eine Verlängerung der Französischen Straße dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorzulegen, bevor das Planfeststellungserfahren für die Straßenbahn in der Leipziger Straße a) eingeleitet oder b) abgeschlossen worden ist? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
- Wie begründet der Senat eine Verlängerung der Französischen Straße heute, nachdem die Anfang der 90er Jahre prognostizierte Einwohner- und Verkehrsentwicklung nicht eingetroffen ist?
- Wie hoch sind die Kosten für eine Verlängerung der Französischen Straße nach dem derzeitigen Planungsstand a) insgesamt, b) für den Grunderwerb, c) für den Straßenbau, d) für den Schallschutz?
- Aus welchen Finanztöpfen soll der Bau einer Verlängerung der Französischen Straße finanziert werden?
- Wie hoch ist das vom Senat erwartete durchschnittliche tägliche Kfz-Aufkommen im Jahr 2010 auf a) einer verlängerten Französischen Straße zwischen Mauer- und Wilhelmstraße, b) einer verlängerten Französischen Straße zwischen Wilhelm- und Ebertstraße, c) der Dorotheenstraße, d) der Straße Unter den Linden westlich der Wilhelmstraße, e) der Straße Unter den Linden östlich der Wilhelmstraße, f) der Behrenstraße, g) der Voßstraße, h) der Leipziger Straße?
- Wie sieht bei der Französischen Straße der Straßenquerschnitt (Gehwege und Fahrbahnaufteilung) aus a) im Bestand zwischen Glinka- und Mauerstraße, b) in der Planung zwischen Mauer- und Wilhelmstraße, c) in der Planung zwischen Wilhelm- und Ebertstraße (bitte jeweils Angaben in Metern)?
- Ist dem Senat bekannt, dass die seinerzeitige Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr einen Entwurf erarbeitet hat, der für eine Verlängerung der Französischen Straße zwischen Mauer- und Wilhelmstraße durchgehend eine Gesamtbreite von 20 m vorsah, und dass dieser von der seinerzeitigen Senatsverkehrsverwaltung verhindert wurde?
- Wie viele Quadratmeter Bauland zu welchem Preis (Verkehrswert Bauland) könnten gewonnen werden, wenn eine Verlängerung der Französischen Straße zwischen Mauer- und Wilhelmstraße in einer Gesamtbreite von a) 20 m, b) 18 m statt in der geplanten Breite von überwiegend 22 m realisiert würde?
- Welche Auswirkungen hätte eine Verringerung der Fahrbahnbreite einer verlängerten Französischen Straße von den bisher geplanten 12 m auf 10 m auf a) die Fahrbahnaufteilung, b) das durchschnittliche tägliche Kfz-Aufkommen, c) die Lärmsituation und die gesetzlich erforderlichen Schallschutzmaßnahmen, d) die Kosten der Schallschutzmaßnahmen, e) die Kosten für den Straßenbau, f) die Zahl der Abstellmöglichkeiten im Straßenraum für Pkw und für Busse (bitte jeweils ein Vorher-Nachher-Vergleich)?
- Um wie viele Fahrten verringert sich das für 2010 erwartete durchschnittliche tägliche Kfz-Aufkommen auf den unter 5 aufgelisteten Ost-West-Straßen im Falle einer a) U 5-Verlängerung vom Alexanderplatz zum Lehrter Stadtbahnhof, b) Straßenbahnverlängerung über die Leipziger zur Potsdamer Straße, c) Straßenbahnverlängerung über die Französische Straße vom Alexanderplatz zum Parlaments- und Regierungsviertel?
- Wie müsste der Straßenquerschnitt einer verlängerten Französischen Straße aussehen, um hier eine Straßenbahn verkehren zu lassen?
- Welche Untersuchungen für eine Führung der Straßenbahn durch die Französische Straße zum Bezirk Tiergarten wurden bisher mit welchen Zwischenergebnissen bzw. Ergebnissen beauftragt bzw. abgeschlossen?
Berlin, den 28. Juni 2000
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 836
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Für die Planung des Straßennetzes im Ost-West-Stadtkorridor zwischen der Invalidenstraße im Norden und den Kanaluferstraßen im Süden wurden Anfang der 90er Jahre Bedarfsannahmen für die erforderliche Straßenkapazität getroffen, die aus heutiger Sicht nach unten zu korrigieren sind. Nach dem aktuellen Verkehrskonzept wurde deshalb die Planung für die Ost-West-Straßen im zentralen Bereich geändert; dies gilt auch für die Verlängerung der Französischen Straße; vorgesehen ist nunmehr ein Ausbau mit nur einer Fahr- und einer Parkspur je Richtung. Dabei kommt aus heutiger Sicht der Erschließungsfunktion für das künftige Denkmal für die ermordeten Juden Europas besondere Bedeutung zu. Überdies ist die Verlängerung der Französischen Straße in Hinblick auf den Bau der Straßenbahn in der Leipziger Straße geplant.
Um die Erschließung des Denkmals zu sichern, ist beabsichtigt, das Bebauungsplanverfahren I-202 c (verlängerte Französische Straße) zumindest für den Abschnitt zwischen Wilhelmstraße und Ebertstraße zurück ist im Vorlauf zu dem Planfeststellungsverfahren für die Straßenbahn in der Leipziger Straße unter Berücksichtigung der geänderten Ausbauplanung fortzuführen und dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorzulegen.
Zu 3. a, b, c, d.:
Es gibt eine grundsätzliche Einigung mit dem Bund, dass die Grundstücke für Infrastrukturmaßnahmen der Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“ unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die WBM-Grundstücke sind mit ca. 5,6 Mio. DM bewertet.
Die Herstellungskosten der Straße werden voraussichtlich ca. 5,83 Mio. DM betragen. In der ursprünglichen Planung waren für Schallschutzmaßnahmen 10 Mio. DM vorgesehen. Da aber nunmehr nur zwei Fahrspuren für den fließenden Verkehr vorgesehen sind, ist abzusehen, dass sich die Kosten reduzieren werden: Ein entsprechendes Schallgutachten wurde bisher nicht in Auftrag gegeben, da die hierfür erforderlichen Belegungszahlen noch nicht ermittelt wurde.
Zu 4.:
Die Verlängerung der Französischen Straße wird aus der Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“ finanziert.
Zu 5. und 10.:
Es können noch keine Angaben gemacht werden, da zur Zeit eine Überprüfung des zukünftigen Verkehrsbedarfs im Ost-West-Stadtkorridor im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans Verkehr stattfindet.
Zu 6.:
Glinka- bis 12,0 m Fahrbahn, Mauerstraße: 2×4,45 m Gehwege. Mauer- bis 10,0 m Fahrbahn, 2×6,0 m Gehwege bzw. 2×5,0 m Gehwege innerhalb der Verengung im östlichen Straßenabschnitt.
Wilhelm- bis 12,0 m Fahrbahn, Ebertstraße: 2×5,0 m Gehwege.
Zu 7.:
Ja.
Zu 8.:
Bei der Variierung der Straßenbreite ergäbe sich rechnerisch im Fall a) ein Flächengewinn von ca. 2300 m² und im Fall b) von ca. 5200 m². Diese Werte sind keine Baulandgewinne, da die Flächen auf Grund der Bestandssituation und des Abstandsflächenrechts nicht bebaubar sind. Baulandgewinne wären für das südwestliche Bundesgrundstück zu erzielen. Diese würden im Fall a) 1900 m² und im Fall b) 3800 m² betragen.
Nach dem Bodenrichtwertatlas betragen die Quadratmeterpreise in diesem Bereich 7200 DM.
Zu 9.:
Die Auswirkungen einer Verringerung der Fahrbahnbreite der Französischen Straße werden im Zusammenhang mit der derzeit laufenden Überprüfung des zukünftigen Verkehrsbedarfs im Ost-West-Stadtkorridor untersucht. Aussagen können deshalb zur Zeit noch nicht gemacht werden. Die Kosten für den Straßenbau würden sich bei einer Verringerung der Fahrbahnbreite von 12,0 m auf 10,0 m nach den vorgesehenen Planungsbedingungen nicht gravierend ändern.
Zu 11.:
Um eine zweigleisige Straßenbahnstrecke in die verlängerte Französische Straße verlegen zu können, müsste die Fahrbahnbreite 12,5 m – dies ist das Regelmaß -, mindestens aber 12,0 m (Mindestmaß) betragen, damit sich parallel fahrende Straßenbahnen und Kraftfahrzeuge nicht gegenseitig behindern bzw. die Straßenbahn an haltenden Fahrzeugen vorbeifahren kann.
Zu 12.:
Die Planungen des Senats für die Straßenbahn in der Leipziger Straße und die U-Bahn Linie 5 bedeuten eine Konkurrenz zu einer Straßenbahn in der Französischen Straße. Rechnungen zur Auslastung zeigen, dass für die Straßenbahn in der Leipziger Straße eine ca. 3-fach höhere Fahrgastbelegung zu erwarten ist.
Berlin, den 17. Juli 2000
In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt