Langsamfahrstellen im Berliner Gleisnetz

Langsamfahrstellen im Berliner Gleisnetz

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit der Zahl der Langsamfahrstellen im Berliner Gleisnetz (bitte einzeln nach S-Bahn, Regionalbahn und Fernbahn sowie Industriegleisanlagen auflisten), der Veränderung der Zahl der Langsamfahrstellen seit 1995 (bitte nach Jahren auflisten), den notwendigen Sanierungsmaßnahmen, um diese Langsamfahrstellen zu beseitigen, und der Kostenträgerschaft. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Dr. Hans Stimmann, erklärt, dass die Fragen zu Langsamfahrstellen im Netz der DB AG nur durch diese beantwortet werden könnten, diese sei aufgefordert worden, dazu Stellung zu nehmen, eine Antwort liege nicht vor, und dass im Industriebahnnetz, für welches das Land Berlin im Rahmen der Bahnaufsicht zuständig sei, es Langsamfahrstellen im eigentlichen Sinne nicht gebe, da die dort gefahrene Geschwindigkeit („Rangiergeschwindigkeit“) je nach den örtlichen Gegebenheiten ohnehin nur 15 km/h bis maximal 25 km/h betrage.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/653 (Kleine Anfrage Nr. 653)

  1. Wie viele Langsamfahrstellen gibt es zurzeit im Berliner Gleisnetz (bitte einzeln nach S-Bahn, Reginalbahn und Fernbahn sowie Industriegleisanlagen auflisten)?

  2. Wie hat sich die Zahl der Langsamfahrstellen seit 1995 verändert (bitte nach Jahren auflisten)?

  3. Welche Sanierungsmaßnahmen sind notwendig, um diese Langsamfahrstellen zu beseitigen?

  4. Wer trägt in welcher Weise die Kosten?

Berlin, den 26. Mai 2000

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 653

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 4.

Die Fragen zu Langsamfahrstellen im Netz der DB AG können nur durch diese beantwortet werden. Diese wurde aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Ein Antwort liegt nicht vor. Im Industriebahnnetz, für welches das Land Berlin im Rahmen der Bahnaufsicht zuständig ist, gibt es Langsamfahrstellen im eigentlichen Sinne nicht, da die dort gefahrene Geschwindigkeit („Rangiergeschwindigkeit“) je nach den örtlichen Gegebenheiten ohnehin nur 15 km/h bis maximal 25 km/h beträgt.

Berlin, den 17. Juli 2000

In Vertretung Dr. Hans Stimmann Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt