Bauvorhaben der Deutschen Bahn AG Nordkreuz Karow

Bauvorhaben der Deutschen Bahn AG Nordkreuz Karow

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gernot Klemm (PDS) befasst sich mit den konkreten Maßnahmen des Bauvorhabens „Nordkreuz Karow“ und dem für die Realisierung geplanten Zeitraum, den Auswirkungen dieses Bauvorhabens für die Anlieger in Heinersdorf und Blankenburg, der Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die Einwendungen zu den Planungen geäußert haben, und dem Inhalt dieser Einwendungen sowie der Berücksichtigung der Einwendungen bei weiteren Planungen und bei der Realisierung des Bauvorhabens. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass der Senat sich dafür einsetze, dass alle gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen, die für den Wiederaufbau von Bahnanlagen gelten, streng eingehalten würden, dass für das Bauvorhaben „Stettiner Bahn“ zurzeit Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren durchgeführt würden, in deren Rahmen auch die Umweltverträglichkeit des Vorhabens geprüft werde, dort seien auch die Maßnahmen zum Schutz des Umfeldes der Bahnanlagen, wie „besonders gepflegtes Gleis“, dargestellt, für die Bereiche, in denen ein gesetzlicher Anspruch auf weitere Schutzmaßnahmen bestehe, sei zusätzlicher Lärmschutz vorgesehen, die genannten Maßnahmen würden voraussichtlich nur geringe Auswirkungen für die Anlieger haben, da der Istzustand der Bahnanlagen nahezu beibehalten werde, der Streckenabschnitt Pankow–Heinersdorf liege weitestgehend innerhalb ausgedehnter Bahnanlagen, der Abschnitt Heinersdorf–Blankenburg sei fast ausnahmslos von Straßenland und Kleingärten umgeben, in den Bereichen, in denen Ansprüche aus Grundstücksbetroffenheiten vorliegen würden, wolle die DB AG diese über zivilrechtliche Verträge abgelten, und zitiert zu den Fragen 1, 3 und 4 die Stellungnahme der DB AG, wonach Hauptmaßnahme des Bauvorhabens der Wiederaufbau des 2. Gleises der Fernbahn Nordkreuz (a)–Karow von km 4,200 bis km 11,6000 unter Anpassung der vorhandenen Gleisanlagen einschließlich der Brücken wie Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Malchower Weg, die Grunderneuerung der EÜ Berliner Straße, EÜ Betriebsstraße, EÜ Bahnhofstraße, EÜ Rhönstraße, EÜ Schräger Weg, EÜ Pankrafenstraße, Kreuzungsbauwerk (Krbw) Verbindungskurve und Krbw Berliner Außenring sei, die Realisierung der Baumaßnahme für den Zeitraum von 2001 bis 2005 geplant sei, dass bisher ca. 100 private Einwendungen eingebracht worden seien, deren Hauptinhalte sich auf die Themen Lärmschutz, ungehinderte Befahrbarkeit öffentlicher Straßen, Wertverlust der Grundstücke und Sicherung der Gebäude bezögen, und dass die Einwendungen im Rahmen des Baurechtsverfahrens in jedem Einzelfall durch den Vorhabenträger geprüft und nach Klärung des Abwägungsprozesses durch die Genehmigungsbehörde abschließend beurteilt würden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/237 (Kleine Anfrage Nr. 237)

Kleine Anfrage Nr. 14/237 des Abgeordneten Gernot Klemm (PDS) über: Bauvorhaben der Deutschen Bahn AG „Nordkreuz Karow“

Ich frage den Senat:

  1. Welche konkreten Maßnahmen beinhaltet das Bauvorhaben „Nordkreuz Karow“, und welcher Zeitraum ist für die Realisierung geplant?

  2. Welche Auswirkungen hat dieses Bauvorhaben nach Ansicht des Senats für die Anlieger in Heinersdorf und Blankenburg?

  3. Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben Einwendungen zu den Planungen geäußert, welchen Inhalt hatten diese Einwendungen?

  4. Wie werden die Einwendungen bei weiteren Planungen und bei der Realisierung des Bauvorhabens berücksichtigt?

Berlin, den 15. Februar 2000

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 237

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 2.:

Der Senat setzt sich dafür ein, dass alle gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen, die für den Wiederaufbau von Bahnanlagen gelten, streng eingehalten werden. Für das Bauvorhaben „Stettiner Bahn“ werden zur Zeit Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren durchgeführt, in deren Rahmen auch die Umweltverträglichkeit des Vorhabens geprüft wird. Dort sind auch die Maßnahmen zum Schutz des Umfeldes der Bahnanlagen, wie „besonders gepflegtes Gleis“ dargestellt. Für die Bereiche, in denen ein gesetzlicher Anspruch auf weitere Schutzmaßnahmen besteht, ist zusätzlicher Lärmschutz vorgesehen. Die genannten Maßnahmen werden voraussichtlich nur geringe Auswirkungen für die Anlieger haben, da der Istzustand der Bahnanlagen nahezu beibehalten wird. Der Streckenabschnitt Pankow – Heinersdorf liegt weitestgehend innerhalb ausgedehnter Bahnanlagen, der Abschnitt Heinersdorf – Blankenburg ist fast ausnahmslos von Straßenland und Kleingärten umgeben. In den Bereichen, in denen Ansprüche aus Grundstücksbetroffenheiten vorliegen, will die DB AG diese über zivilrechtliche Verträge abgelten.

Zu den Fragen 1, 3 und 4 hat die DB AG folgende Stellungnahme abgegeben:

Zu 1.:

„Hauptmaßnahme des Bauvorhabens ist der Wiederaufbau des 2. Gleises der Fernbahn Nordkreuz (a) – Karow von km 4,200 bis km 11,6000 unter Anpassung der vorhandenen Gleisanlagen einschl. der Brücken wie: Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Malchower Weg, die Grunderneuerung der EÜ Berliner Straße, EÜ Betriebsstraße, EÜ Bahnhofstraße, EÜ Rhönstraße, EÜ Schräger Weg, EÜ Pankrafenstraße, Kreuzungsbauwerk (Krbw) Verbindungskurve und Krbw Berliner Außenring. Die Realisierung der Baumaßnahme ist für den Zeitraum von 2001 bis 2005 geplant.“

Zu 3.:

„Es wurden bisher ca. 100 private Einwendungen eingebracht, deren Hauptinhalte sich auf die Themen

— Lärmschutz

— ungehinderte Befahrbarkeit öffentlicher Straßen

— Wertverlust der Grundstücke und

— Sicherung der Gebäude

bezogen.“

Zu 4.:

„Die Einwendungen werden im Rahmen des Baurechtverfahrens in jedem Einzelfall durch den Vorhabenträger geprüft und nach Klärung des Abwägungsprozesses durch die Genehmigungsbehörde abschließend beurteilt.“

Berlin, den 16. Mai 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt