Strassenaufweitungen an Eisenbahnbruecken

Strassenaufweitungen an Eisenbahnbruecken

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den in den Jahren 2000 bis 2004 zu erneuernden Eisenbahnbrücken, den dabei aufgeweiteten Eisenbahnbrücken und den Gründen hierfür, den Kostenträgern bei einer Grundinstandsetzung ohne Aufweitung und der geplanten Finanzierung der einzelnen Maßnahmen sowie den Kostenträgern bei einer Grundinstandsetzung mit Aufweitung und der geplanten Finanzierung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, legt in ihrer Antwort eine Liste auf der Basis einer Zusammenstellung des Baulastträgers, der DB Projekt GmbH Knoten Berlin, für die in den Jahren 2000 bis 2004 zu erneuernden bzw. zu ändernden Eisenbahnüberführungen vor, führt aus, dass nach dem heutigen Erkenntnisstand eine Aufweitung in den Jahren 2000 bis 2004 von Seiten des Landes Berlin für folgende Eisenbahnüberführungen vorgesehen sei: Berliner Straße (Beseitigung der nur im Bereich der Eisenbahnüberführung bestehenden Einengung), Ollenhauerstraße (für einen direkten Zugang vom S-Bahnhof „Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik“ unter der Eisenbahnunterführung wäre die Verbreiterung des Fußweges wünschenswert), Schlichtallee (Strecke Frankfurter Allee–Rummelsburg, Beseitigung der nur im Bereich der Eisenbahnüberführung bestehenden Einengung), Sterndamm (Aufweitung für zusätzliche Abbiegespuren sowie für Rad- und Gehwege), Treskowallee (Beseitigung der bestehenden Einengung sowie Anlage einer Straßenbahnhaltestelle unter der Eisenbahnüberführung mit direktem Zugang zum S-Bahnhof Karlshorst), Drakestraße (Aufweitung bezogen auf eine größere lichte Höhe, da die vorhandene lichte Höhe < 4,00 nicht den Erfordernissen entspricht), Rubensstraße (Beseitigung der nur im Bereich der Eisenbahnüberführung bestehenden Einengung) und Hämmerlingstraße (Drehung und Aufweitung), und dass bei einer Grundinstandsetzung oder einer einseitigen Änderung der DB Netz AG ohne Aufweitungsverlangen des Landes Berlin grundsätzlich die DB Netz AG die Kosten trage und die Maßnahmen finanziere, dass, wenn das Land Berlin eine Aufweitung verlange und kein Änderungsverlangen der Bahn vorliege, Berlin alleine die Baukosten der Kreuzungsmaßnahme trage, dass, wenn das Land Berlin eine Aufweitung der Kreuzung verlange und die DB Netz AG ebenfalls ein Änderungsverlangen habe, die Baukosten in dem Verhältnis geteilt würden, wie die Kosten bei getrennter Durchführung der Änderung zueinander stehen würden, die Finanzierung dieser Kreuzungsmaßnahmen in der Regel aus Kapitel 1280, Titel 89110 erfolge, dass, wenn sich das Land Berlin an den Baukosten für eine Eisenbahnüberführung beteilige, nach den Ablösungsrichtlinien der sich ergebende Vorteilsausgleich bzw. evtl. Mehrerhaltungskosten zu errechnen seien, ein Vorteil für die DB Netz AG vorliege, wenn die Erhaltungskosten der neuen Eisenbahnüberführung geringer seien als die Erhaltungskosten der alten Überführung, Mehrerhaltungskosten vorlägen, wenn die Erhaltungskosten der neuen Eisenbahnüberführung höher seien als die Erhaltungskosten der alten Überführung, entsprechend der prozentualen Beteiligung des Landes Berlin an den Baukosten das Land Berlin einen Vorteilsausgleich erhalte bzw. sich an den Mehrerhaltungskosten zu beteiligen habe, und dass, da es sich meist um alte Brücken handele, die DB Netz AG in der Regel den ihr entstehenden Vorteil auf Grund der neuen Brücke dem Land Berlin zu erstatten habe, die Einnahmen aus dem Vorteilsausgleich erfolgten in Kapitel 12 80, Titel 34 201.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/206 (Kleine Anfrage Nr. 206)

Kleine Anfrage Nr. 14/206 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Straßenaufweitungen an Eisenbahnbrücken

Ich frage den Senat:

  1. Welche Eisenbahnbrücken werden in den Jahren 2000 bis 2004 erneuert?

  2. Welche Eisenbahnbrücken werden dabei aufgeweitet und warum?

  3. Wer trägt die Kosten bei einer Grundinstandsetzung ohne Aufweitung, und wie ist die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen geplant?

  4. Wer trägt die Kosten bei einer Grundinstandsetzung mit Aufweitung, und wie ist die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen geplant?

Berlin, den 8. Februar 2000

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 206

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Z u 1 . :

Siehe Anlage 1. Die Liste wurde auf der Basis einer Zusammenstellung des Baulastträgers, der DB Projekt GmbH, Knoten Berlin, für die in den Jahren 2000 bis 2004 zu erneuernden bzw. zu ändernden Eisenbahnüberführungen erstellt.

Z u 2 . :

a) Nach dem heutigen Erkenntnisstand ist eine Aufweitung in den Jahren 2000 bis 2004 für die folgenden Eisenbahnüberführungen von Seiten des Landes Berlin vorgesehen. Die Aufweitungen stehen teilweise unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung gesichert ist.

Eisenbahnüberführung Begründung

Berliner Straße Beseitigung der nur im Bereich der Eisenbahnüberführung bestehenden Einengung

Ollenhauerstraße Für einen direkten Zugang vom S-Bahnhof „Karl-Bonhöffer-Nervenklinik“ unter der Eisenbahnunterführung wäre die Verbreiterung des Fußweges wünschenswert

Schlichtallee (Strecke Frankfurter Allee – Rummelsburg) Beseitigung der nur im Bereich der Eisenbahnüberführung bestehenden Einengung

Sterndamm Aufweitung für zusätzliche Abbiegespuren sowie für Rad- und Gehwege

Treskowallee Beseitigung der bestehenden Einengung sowie Anlage einer Straßenbahnhaltestelle unter der Eisenbahnüberführung mit direktem Zugang zum S-Bahnhof Karlshorst

c) Für die Drakestraße ist eine Aufweitung bezogen auf eine größere lichte Höhe vorgesehen, da die vorhandene lichte Höhe (< 4,00) nicht den Erfordernissen entspricht.

Rubensstraße Beseitigung der nur im Bereich der Eisenbahnüberführung bestehenden Einengung

Hämmerlingstraße Drehung und Aufweitung

b) Für die folgenden Eisenbahnüberführungen wird derzeit geprüft, ob eine Aufweitung der lichten Weite erforderlich ist und die Finanzierung sichergestellt werden kann:

Eisenbahnüberführung Begründung

Rudower Chaussee Beseitigung der durch den Ausbau der Rudower Chaussee gegebenen Einengung sowie Anlage einer Straßenbahnhalte- stelle einschl. Busspur für die nordöstliche Richtung unter der Eisenbahnüberführung. Die Maßnahme ist in der zu 1. erstellten Übersicht nicht enthalten, da die vorgesehene Aufweitung noch nicht verbindlich ist und die DB Netz AG zur Zeit noch keine eigene Maßnahme an der Überführung plant.

Z u 3 . :

Bei einer Grundinstandsetzung oder einer einseitigen Änderung der DB Netz AG ohne Aufweitungsverlangen des Landes Berlin trägt grundsätzlich die DB Netz AG die Kosten. Sie finanziert auch die Maßnahmen.

Z u 4 . :

Verlangt das Land Berlin eine Aufweitung und liegt kein Änderungsverlangen der Bahn vor, trägt Berlin alleine die Baukosten der Kreuzungsmaßnahme. Verlangt das Land Berlin eine Aufweitung der Kreuzung und hat die DB Netz AG ebenfalls ein Änderungsverlangen, so werden die Baukosten in dem Verhältnis geteilt, wie die Kosten bei getrennter Durchführung der Änderung zueinander stehen würden. Die Finanzierung dieser Kreuzungsmaßnahmen erfolgt in der Regel aus Kapitel 1280, Titel 89110.

Beteiligt sich das Land Berlin an den Baukosten für eine Eisenbahnüberführung ist nach den Ablösungsrichtlinien der sich ergebende Vorteilsausgleich bzw. evtl. Mehrerhaltungskosten zu errechnen. Ein Vorteil liegt für die DB Netz AG vor, wenn die Erhaltungskosten der neuen Eisenbahnüberführung geringer sind als die Erhaltungskosten der alten Überführung. Mehrerhaltungskosten liegen vor, wenn die Erhaltungskosten der neuen Eisenbahnüberführung höher sind als die Erhaltungskosten der alten Überführung. Entsprechend der prozentualen Beteiligung des Landes Berlin an den Baukosten erhält das Land Berlin einen Vorteilsausgleich bzw. hat sich an den Mehrerhaltungskosten zu beteiligen. Da es sich meist um alte Brücken handelt, hat die DB Netz AG in der Regel den ihr entstehenden Vorteil auf Grund der neuen Brücke dem Land Berlin zu erstatten. Die Einnahmen aus dem Vorteilsausgleich erfolgen in Kapitel 12 80, Titel 34 201.

Berlin, den 27. März 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt