S-Bahn: Vorplanungs- und Projektsteuerungsstudien fuer den Ausbau und die Erneuerung des S-Bahnhofes Adlershof
Ereignis
Die Berlin Adlershof Aufbaugesellschaft mbH (BAAG) hat als Entwicklungsträger und Treuhänder des Landes Berlin Planungsmittel in Höhe von 1 Mio. DM für die Erstellung von Vorplanungs- und Projektsteuerungsstudien zum Umbau und Ausbau des S-Bahnhofes Adlershof freigegeben. Die daraus resultierenden Planungsergebnisse renommierter Architekten- und Ingenieurbüros liegen seit Ende März 1996 den Beteiligten als gemeinsame Abstimmungsgrundlage zur Prüfung vor.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/611, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 471
Ich frage den Senat:
1. Auf Grund welcher Zuständigkeit hat die Berlin Adlershof
Aufbaugesellschaft mbH (BAAG), Entwicklungsträger als
Treuhänder des Landes Berlin, die Vorplanungs- und Projektsteuerungsstudien in bezug auf den Ausbau und die
Erneuerung des S-Bahnhofes Adlershof in der Höhe von
1 Mio. DM vergeben?
2. Inwieweit wurden diese Studien mit der Berliner S-Bahn
GmbH und der Deutschen Bahn AG abgestimmt?
Welche Gutachen zu demselben oder ähnlichem Themenbereich wurden von der Berliner S-Bahn GmbH und der
Deutschen Bahn AG beauftragt?
3. Welche Firmen wurden von der BAAG beauftragt, Gutachen
und Studien zum S-Bahnhof zu erstellen?
4. Werden die Ergebnisse der Studien als Grundlage für den
Ausbau des S-Bahnhofes Adlershof genommen?
Wenn nicht, warum wurden diese Studien erstellt?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 471
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der S-Bahnhof Adlershof befindet sich räumlich außerhalb des
förmlich festgelegten Entwicklungsbereiches Berlin-Adlershof.
Im Beschluß des Steuerungsausschusses vom 12. Januar 1994
wurde die besondere Bedeutung des S-Bahnhofes Adlershof für
die Gesamtentwicklung des Entwicklungsbereiches hervorgehoben. Gemäß dem Beschluß des Steuerungsausschusses vom
12. Januar 1994 wurde das Büro Albert Speer & Partner GmbH
mit der Erstellung der Studie zur Machbarkeit des Umbaukonzeptes S-Bahnhof Adlershof beauftragt. Ziel dieser Studie war es,
Planungsgrundlagen zu erarbeiten und grundsätzliche Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Auf Grund der Notwendigkeit der Weiterführung der Rudower
Chaussee aus dem Entwicklungsbereich an die Kreuzung Adlergestell sowie der überörtlichen Verkehrsanbindung wurde der
Entwicklungsträger mit Beschluß des Steuerungsausschusses
vom 5. April 1995 mit der Projektträgerschaft für die Planung des
S-Bahnhofes Adlershof betraut und der Freigabe der im Wirtschaftsplan vorgesehenen Planungsmittel in Höhe von
1 Mio. DM zugestimmt.
Zu 2.:
In das Arbeitsergebnis Grundlagenermittlung und Vorplanung
sind die durch die Deutsche Bahn AG und die S-Bahn GmbH
definierten Rahmenbedingungen eingeflossen. Diese Rahmenbedingungen wurden im Verlaufe des Planungsprozesses der
Grundlagenermittlung und Vorplanung u. a. von DE-Consult
abgefragt und haben das Arbeitsergebnis wesentlich beeinflußt.
Im Auftrage der Deutschen Bahn AG wurden von DE-Consult
im November 1995 Planungsunterlagen zu Finanzierungsanträgen zur Einstellung in das ÖPNV-System erarbeitet. Grundlage
dieser Untersuchung war jedoch der Ersatz der S-Bahn-Brücken
unter Beibehaltung der lichten Durchfahrtsbreite.
Darüber hinausgehende Gutachten wurden von der Berliner
S-Bahn GmbH und der Deutschen Bahn AG nicht beauftragt.
Zu 3.:
Im Auftrag der BAAG hat die Albert Speer & Partner GmbH
im Mai 1994 eine erste Projektstudie zum Um- und Ausbau des
S-Bahnhofes Adlershof erarbeitet. Nach Stellungnahme durch
die am Planungsverfahren Beteiligten wurde die überarbeitete
„Studie zur technischen und finanziellen Machbarkeit des
Umbaukonzeptes S-Bahn-Station Adlershof“ im März 1995 vorgelegt.
Gemäß Steuerungsausschuß-Beschluß vom 5. April 1995
wurde dem dieser Studie zugrundeliegenden architektonischen
Entwurf zugestimmt; mit der sich daran anschließenden weiteren
Erarbeitung der Grundlagenermittlung und Vorplanung wurden
die Büros Albert Speer & Partner, Büro Bollinger + Grohmann,
DE-Consult und die FAAG beauftragt. Darüber hinaus wurden
die notwendigen Vermessungsarbeiten durch das Büro Boer
erbracht. Die daraus resultierenden Planungsergebnisse liegen
seit Ende März 1996 als Abstimmungsgrundlage den Planungsbeteiligten zur Prüfung vor.
Zu 4.:
Mit den vorliegenden Vorplanungsergebnissen können die
Planungsbeteiligten verbindliche Aussagen zur technischen,
finanziellen sowie zur verfahrensmäßigen Realisierung treffen.
Ziel der zur Zeit laufenden Prüfung ist es, eine von allen getragene und die besondere Haushaltssituation Berlins berücksichtigende Planungsvariante als Grundlage für die weiterführende
Entwurfsplanung zu beschließen.
Hinweis