Eisenbahn: Untersuchungen zum Laermschutz und Einsatz des Bauverfahrens Feste Fahrbahn auf der Berliner Stadtbahn
Ereignis
Die Deutsche Bahn AG führt in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt seit 1994 Untersuchungen zu den akustischen Eigenschaften fester Fahrbahnen durch, wobei Emissionsmessungen nach der Inbetriebnahme vorgeschrieben sind. Der Oberbau auf der Stadtbahn wird zwischen Berlin Hauptbahnhof und Berlin Zoologischer Garten als „Feste Fahrbahn“ ausgeführt, während die Bahnhofsein- und -ausfahrten aus betrieblichen Gründen in klassischer Weise mit Schotteroberbau versehen werden.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/611, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 502
Ich frage den Senat:
1. Wann und wie hat die Deutsche Bahn AG die dauerhafte
akustische Gleichwertigkeit von Gleisen auf Betonschwellen
im Schotterbett und auf einer festen Fahrbahn auf den im
Bau befindlichen Strecken der Stadtbahn erbracht?
2. Warum wird am Hauptbahnhof vor dem neuen Bankgebäuden ein Schotterbett gelegt, während auf allen anderen
Streckenabschnitten die feste Fahrbahn gelegt wird?
3. Gibt es noch andere Abschnitte, bei denen auf die feste Fahrbahn verzichtet wird, wenn ja, welche und warum?
4. Was gedenkt der Senat zu tun, sollte sich erst später herausstellen, daß die Lärmbelästigung durch die feste Fahrbahn
höher ist als angenommen?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 502
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Fragen beziehen sich ausschließlich auf Angelegenheiten
der Deutschen Bahn AG (DB AG) bzw. des Eisenbahn-Bundesamtes als Aufsichtsbehörde für den Betrieb und die Betriebsanlagen der DB AG und können in eigener Zuständigkeit des Senats
deshalb nicht beantwortet werden. Adressat der Fragen können
nur die DB AG und das Eisenbahn-Bundesamt sein. Auf das
Schreiben des Regierenden Bürgermeisters an die Präsidentin des
Abgeordnetenhauses von Berlin vom 28. Februar 1992 wird insoweit hingewiesen.
Die DB AG und das Eisenbahn-Bundesamt haben zu den
Fragen folgendes mitgeteilt:
„Zu 1. und 4.:
Untersuchungen zu den akustischen Eigenschaften fester Fahrbahnen werden seit 1994 auf den Streckenabschnitten Wittenberge – Dergenthin und Breddin – Glöwen von der DB AG in
Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt durchgeführt. Die
Ergebnisse sind in den Berichten Nr. 25 792/18 vom 15. November 1994 und Nr. 27 788/1 vom 23. Dezember 1994 der Firma
Müller-BBM, Schalltechnisches Beratungsbüro, Robert-KochStraße 11, 82152 Planegg bei München, dokumentiert.
In einem Schreiben vom 27. September 1995 hat das Umweltbundesamt die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Versuchsergebnisse dahingehend interpretiert, daß eine feste Fahrbahn
mit absorbierenden Belägen aus feinkörnigem Blähton bei besonderer Pflege durch regelmäßige Überwachung und gegebenenfalls
Schleifen der Schienenlaufflächen zu vergleichbaren Emissionen
führt, wie sie Schotteroberbau bei einem durchschnittlich guten
Zustand der Schienenlauffläche aufweist.
Die DB AG und das Umweltbundesamt sind allerdings übereinstimmend der Auffassung, daß die bisherigen Versuchsergebnisse noch nicht ausreichen, um eine gesicherte Aussage zur
Frage der dauerhaften schallmindernden Wirkung der Absorptionsbeläge zu ermöglichen. Auf Vorschlag des Umweltbundesamtes hat daher das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Planfeststellungsbehörde in den bisher zur Berliner Stadtbahn vorliegenden Zulassungsentscheidungen angeordnet, daß innerhalb von
einem halben Jahr, eineinhalb Jahren und vier Jahren nach Inbetriebnahme der Strecke Emissionsmessungen durchzuführen
sind. Sollte sich bei diesen Messungen herausstellen, daß der in
der Verkehrslärmschutzverordnung festgelegte Emissionspegel
für den Schotteroberbau nicht eingehalten wird, ist die DB AG
verpflichtet, lärmmindernde Maßnahmen wie die Erneuerung des
Absorptionsbelages, den Einbau eines anderen geeigneten
Belages oder die Wartung des Gleises durchzuführen. Nach
Abschluß einer solchen Maßnahme beginnt der vorgeschriebene
Meßturnus von neuem.“
Der Senat ist der Auffassung, daß mit diesen vom Umweltbundesamt vorgeschlagenen Auflagen alle Eventualitäten abgedeckt
sind.
„Zu 2. und 3.:
Der Oberbau auf der Stadtbahn wird zwischen Berlin Hauptbahnhof und Berlin Zoologischer Garten sowohl auf der S-Bahnseite als auch auf der Fernbahnseite als ,Feste Fahrbahn‘, Bauart
Berlin, ausgeführt. Ausgenommen sind die Bereiche Westkopf
Hauptbahnhof und Ostkopf Zoo. Die Bahnhofsein- und -ausfahrten mit den vielen Weichenverbindungen (Weichenstraßen) werden in klassischer Weise mit Schotteroberbau ausgeführt. Das hat
den Vorteil, daß die Weichenverbindungen jederzeit und ohne
großen Aufwand den betrieblichen Anforderungen angepasst werden können. Weichenverbindungen auf fester Fahrbahn sind
unverrückbar fixiert und können nur mit erheblichem Aufwand
geändert werden.“
Daß auch der Ostkopf des Bahnhofs Zoo auf Schotter gelegt
wird, der außer den direkt benachbarten Kamelen des Zoologischen Gartens keine Nachbarschaft aufweist, die sich noch von
der festen Fahrbahn gestört fühlen könnte, beweist nach Auffassung des Senats, daß ausschließlich die genannten rationalen
technischen Gründe für die Anwendung des Schotteroberbaus in
den beiden Bereichen ausschlaggebend waren.
Weiter führt die DB AG aus, daß im Bereich des Lehrter Bahnhofs, zwischen Das Alt-Moabit und Unterbaumstraße, wird die Stadtbahntrasse im Zusammenhang mit den Bauarbeiten im Zentralen
Bereich (Nord-Süd-Verbindung) nach Süden verschwenkt, das
heißt neu errichtet wird. Auch hier wird dabei eine feste Fahrbahn eingebaut, so daß diese Bauart dann lückenlos zwischen
Zoo und Hauptbahnhof vorhanden sein wird. Die existierende
Trasse durch den alten Lehrter Stadtbahnhof, die noch so lange
genutzt werden muß, bis der Neubau zur Verfügung steht, wird
jedoch nicht mehr auf die feste Fahrbahn umgebaut, sondern hier
bleibt der klassische Schotteroberbau zwischenzeitlich noch
bestehen.
Hinweis