Wiedereroeffnung des vierten Zugangs am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof – Finanzierung

Wiedereroeffnung des vierten Zugangs am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof – Finanzierung

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Frage, ob die Wiedereröffnung des vierten Zugangs am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof in der Finanzzusage der Bundesregierung für die Wiederherstellung des S-Bahnnetzes auf dem Stand von 1961 enthalten ist, ob dabei der Neubau oder lediglich die Sparvariante gemeint ist und in welchem Zeitraum der Senat angesichts der Haushaltslage die Mittel für den Neubau bereitstellen will. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, erklärt, dass die Wiederherstellung des ehemaligen 4. Zuganges in der Zusage der Bundesregierung betragsmäßig enthalten sei, der alte Zustand wegen der veränderten Stresemannstraße aber nicht mehr herstellbar sei und stattdessen ein veränderter Ausgang mit zwei Treppenläufen (eine Fahrtreppe) geplant und mit Planfeststellungsbeschluss vom 2. Oktober 1990 rechtlich gesichert worden sei; zur Reduzierung der Kosten sei vorgesehen, den nach Norden führenden Treppenaufgang inklusive Fahrtreppe zurückzustellen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/596 (Kleine Anfrage Nr. 542)

  1. Ist die Wiedereröffnung des vierten Zugangs am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof in der Finanzzusage der Bundesregierung für die Wiederherstellung des S-Bahnnetzes auf dem Stand von 1961 enthalten? Wenn nein, warum nicht? 2. Wenn ja, ist dabei der Neubau des Zugangs gemeint oder lediglich die Wiedereröffnung auf dem Stand von 1961, also die Variante für 370 000,- DM? 3. Wenn nur die Sparvariante von der Bundesregierung bezahlt wird, in welchem Zeitraum gedenkt der Senat die finanziellen Mittel für den Neubau zur Verfügung zu stellen angesichts der dramatischen Haushaltslage? 4. Ist der Senat mit dem Fragesteller einer Meinung, daß eine schnelle Wiedereröffnung des Zugangs ohne Neubau für 370 000,- DM für die Fahrgäste erheblich attraktiver ist als ein seit mehr als 10 Jahren auf dem Papier bestehender Neubau für 3,5 Mio. DM, der mit allergrößter Wahrscheinlichkeit in den nächsten 10 Jahren wegen der dramatischen Finanzsituation des Landes Berlin nicht realisiert werden kann? Wenn ja, warum handelt er nicht entsprechend? Wenn nein, warum nicht? Berlin, den 6. Mai 1996 Eingegangen am 7. Mai 1996 Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 542 Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1. und 2.: Die Wiederherstellung des ehemaligen 4. Zuganges ist in der Zusage der Bundesregierung, das 1996er Netz der S-Bahn wiederherzustellen, betragsmäßig enthalten. Er ist jedoch in der alten Form nicht mehr herstellbar, da die Stresemannstraße inzwischen verändert worden ist (auf dem früheren Ausgang verläuft ein Radweg). Um dem Rechnung zu tragen, ist ein veränderter Ausgang mit zwei Treppenläufen (eine Fahrtreppe) geplant und mit Planfeststellungsbeschluß vom 2. Oktober 1990 rechtlich gesichert worden. Für die Herstellung des ursprünglichen Zustandes wären ein neuer Planfeststellungsbeschluß und ein weiterer Umbau der Straße mit entsprechenden Kosten erforderlich. Diese Lösung steht daher nicht mehr zur Debatte. Zu 3. und 4.: Hierzu ist bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 285 ausführlich Stellung genommen worden. Zur Reduzierung der Kosten ist vorgesehen, den nach Norden führenden Treppenaufgang inklusive der Fahrtreppe zurückzustellen. Berlin, den 28. Juni 1996 Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr Eingegangen am 8. Juli 1996

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt