über Sportbootführerscheine
Ereignis
Die Kleine Anfrage thematisiert eine juristische Unklarheit und drohende Ordnungswidrigkeiten für Wassersportler im Land Berlin nach dem Inkrafttreten der bundesweiten Sportbootführerscheinverordnung-Binnen zum 1. April 1989. Durch die neue Bundesregelung entstand eine gespaltene Rechtslage: Auf den ehemaligen Reichswasserstraßen galt das neue Bundesrecht, während auf den Berliner Landesgewässern weiterhin die alte Berliner Verordnung von 1976 Anwendung fand. Dies führte unter anderem zu unterschiedlichen Fahrerlaubnispflichten für Surfer. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe, Horst Wagner, kündigt in seiner Antwort an, dass bis Ende Juni 1990 eine neue Ergänzungsverordnung erlassen wird, um das Berliner Recht vollständig an das Bundesrecht anzupassen und die beschriebenen Mängel sowie die Rechtsunsicherheit endgültig zu beseitigen.
Details & Originaltext
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/774
Nr. 1003
des Abgeordneten Edmund Wronski (CDU)
über Sportbootführerscheine
Ich frage den Senat:
1. a) Trifft es zu, daß die Berliner Sportboot-Führerscheinverordnung vom 27. Juli 1976 durch Inkrafttreten der Sportbootführerscheinverordnung Binnen des Bundes vom 23. März 1989 am 1. April 1989 für den Anwendungsbereich der ehemaligen Reichswasserstraßen im Land Berlin gegenstandslos geworden ist, und folgt bejahendenfalls daraus, daß es richtig ist, daß seither im Land Berlin zweierlei Fahrerlaubnisrecht gilt, und zwar für Reichswasserstraßen die Verordnung 1989 und für Landesgewässer die Verordnung 1976?
b) Folgt daraus, daß z. B. Surfer bei einer Segelfläche unter 5 m² auf Landesgewässern zur Zeit keiner Fahrerlaubnis bedürfen, wohl aber auf Reichswasserstraßen?
2. Trifft es zu, daß das für die Schiffahrt zuständige Senatsmitglied ermächtigt ist, die Fahrerlaubnisregelung des Bundes auch auf die Landesgewässer auszudehnen, jedoch von dieser Ermächtigung noch keinen Gebrauch gemacht hat?
3. Ist es richtig, daß die Verordnung des Bundes 1989 keine Vorschrift enthält, die auf der Grundlage der Verordnung 1976 in Berlin erworbene Sportbootführerscheine als fortgeltende Fahrerlaubnis für Reichswasserstraßen anerkannt, wohl aber eine Ermächtigung des für die Schiffahrt zuständigen Senatsmitglieds, eine solche Regelung zu treffen?
4. a) Trifft es zu, daß von der Frage 3 genannten Ermächtigung bis heute kein Gebrauch gemacht wurde?
b) Folgt daraus, daß alle Wassersportler, die seit dem 1. April 1989 im Vertrauen auf den Fortbestand ihrer Berliner Fahrerlaubnis am Verkehr auf Reichswasserstraßen teilnehmen, eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit begehen (Fahren ohne Fahrerlaubnis)?
5. Wer oder was hindert das für die Schiffahrt zuständige Mitglied des Senats von den in Fragen 2 und 3 erwähnten Rechtssetzungsermächtigungen Gebrauch zu machen und damit die beschriebenen Mängel beseitigen?
Berlin, den 16. Februar 1990
Eingegangen am 21. Februar 1990
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1003
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 5.:
Die Verordnung zur Anwendung und Ergänzung der Sportbootführerschein-Verordnung sowie der Binnenschifferpatent-Verordnung wird bis Ende Juni erlassen. Insoweit werden die in den Fragen 1. und 4. dargelegten Mängel beseitigt.
Berlin, den 30. März 1990
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 10. April 1990
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.