über Motorgetriebene Boote auf den Berliner Gewässern
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Anzahl motorgetriebener Sportboote auf den Berliner Gewässern, der durch sie verursachten Umweltbelastung sowie rechtlichen Konzepten zu deren Eindämmung. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe, Horst Wagner, legt dar, dass zum Stichtag 31. Januar 1990 bereits 8.162 Kleinfahrzeuge (darunter 2.456 Segelboote mit Hilfsmotor) nach den neuen Registrierungsvorschriften erfasst wurden. Er betont, dass insbesondere Zweitakt-Motoren durch den Eintrag von Ölen und Verbrennungsrückständen zu einer nicht zu vernachlässigenden Gewässerbelastung beitragen. Der Senat kündigt eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer bundeseinheitlichen „TÜV-Prüfung“ für Bootsmotoren an und bereitet zudem eine Ausdehnung der bestehenden Fahrverbotszeiten für motorgetriebene Sportboote vor.
Details & Originaltext
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/748
Nr. 932
des Abgeordneten Dr. Dieter Biewald (CDU)
über Motorgetriebene Boote auf den Berliner Gewässern
Ich frage den Senat:
1. Wie groß ist die Zahl der auf den Berliner Gewässern befindlichen motorgetriebenen Boote, darunter wie viele Segelboote mit Hilfsmotor?
2. Wie groß schätzt der Senat die dadurch verursachte Verschmutzung der Berliner Gewässer ein?
3. Wie bewertet der Senat das Bemühen der in Vereinen organisierten Motorbootfahrer um den Umweltschutz, wie es dieser Tage in der Verleihung von Umweltschutzpreisen anerkannt wurde?
4. Welche Haltung nimmt der Senat zu Vorschlägen ein, eine „TÜV-Prüfung“ für die unter 1. erfragten Bootsmotoren einzuführen?
5. Welche weiteren Überlegungen stellt der Senat an, um gemäß seiner Einschätzung zu Frage 2. zu weiteren schadensreduzierenden Maßnahmen zu kommen?
Berlin, den 19. Januar 1990
Eingegangen am 25. Januar 1990
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 932
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ab 1. Januar 1990 gelten die neuen Vorschriften über die Registrierung und Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen mit Antriebsmaschine. Nach diesen Vorschriften waren zum 31. Januar 1990 insgesamt 8 162 Kleinfahrzeuge — davon 2 456 Segelboote mit Antriebsmaschine — registriert. Es ist davon auszugehen, daß die Zahl der Registrierungsfälle bis zum Beginn der Wassersportsaison 1990 nochmals kräftig ansteigen wird.
Zu 2.:
Wie groß der durch motorgetriebene Boote bedingte Anteil der Verschmutzung an der Gesamtbelastung der Gewässer ist, läßt sich mit hinreichender Sicherheit nicht schätzen. Der Senat hat in seinem Schlußbericht über Maßnahmen zum Schutz der Berliner Gewässer vor Öl- bzw. Benzineintrag durch Bootsmotoren – „Boots-TÜV II“ vom 20. Oktober 1988 ausführlich auf die Verunreinigung und nachteilige Veränderung von Gewässern durch den Eintrag von Ölen, Ölbestandteilen und ihren Verbrennungs- und Restabbauprodukten hingewiesen. Grundsätzlich muß davon auszugehen werden, daß motorgetriebene Sportboote zu einer nicht zu vernachlässigenden Belastung der Gewässer beitragen. Der Umfang der Schadenswirkung hängt von der Art des verwendeten Motortyps ab. Zweitakt-Motoren haben nach wissenschaftlicher Erkenntnis einen höheren Schadstoffausstoß als Viertakt-Motoren.
Zu 3.:
Der Senat begrüßt alle Aktivitäten der Vereine, die die vom Senat betriebene Aufklärungsarbeit zur Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen begleitend unterstützen oder die unmittelbar zu einer Verminderung der vom Motorboot ausgehenden Belastungen der Umwelt beitragen.
Zu 4.:
Der Senat steht — wie dem zu 2. zitierten Schlußbericht zu entnehmen ist — der Einführung einer auf alle Kleinfahrzeuge mit Antriebsmaschine ausgedehnten TÜV-Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige positiv gegenüber. Da das Land Berlin bezogen auf die gesetzliche Festlegung einer Umweltschutzüberprüfung von Motorbooten nur eine eingeschränkte Regelungskompetenz hat, wird eine bundeseinheitliche Regelung auf der Grundlage eines bereits erarbeiteten Konzepts angestrebt. Der Senat bereitet zur Zeit eine Bundesratsinitiative für den Erlaß von Vorschriften zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Emissionen von Bootsmotoren vor.
Zu 5.:
Im Zuge der Umsetzung kurzfristig zu erreichender umweltpolitischer Zielsetzungen wird aus Gründen des Gewässerschutzes eine Ausdehnung der bestehenden Fahr-(Betriebs-)verbotszeiten für motorgetriebene Sportboote vorbereitet.
Berlin, den 30. März 1990
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 4. April 1990
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.