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	Frage 1:
	Der #Umbau der #Berliner Allee zwischen der #Pistoriusstraße und der #Rennbahnstraße ist in der
	Investitionsplanung des Landes Berlin hinterlegt. In welchen nächsten Schritten wird die Planung und
	Realisierung des Vorhabens bewerkstelligt?
	Frage 2:
	Wann erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen (Bitte um Zeitschiene)?
	Frage 3:
	Wann und in welchem Rahmen erfolgt die Beteiligung der Anwohner*innen?
	Frage 4:
	Welche Ideen existieren bezüglich der Neugestaltung des Verkehrsraums?
	Antwort zu 1 – 4:
	Aktuelle Zielstellung des Landes Berlin ist die grundhafte Erneuerung der Berliner Allee im
	Abschnitt von Pistoriusstraße bis Rennbahnstraße einschließlich einer grundhaften
	#Sanierung der #Straßenbahngleisanlagen. Im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme wird
	eine Neugestaltung des gesamten #Straßenraumes vorgenommen. Die Maßnahme ist
	Bestandteil der #Investitionsplanung 2018 – 2022.
	2
	Gegenwärtig ist die Ausschreibung einer Verkehrs-/Machbarkeitsuntersuchung in der
	Vorbereitung. Im Nordostraum Pankow stehen aufgrund der geplanten Wohnungsbaubzw.
	Strukturentwicklungen eine Vielzahl an Untersuchungen für notwendige
	Verkehrslösungen an, welche schon gegenwärtig die zur Verfügung stehenden
	Bearbeitungskapazitäten übersteigen. Aus diesem Grund besteht bei der
	Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit nicht die oberste Priorität
	für eine diesbezügliche Verkehrs-/Machbarkeitsuntersuchung.
	Im Rahmen der vorgesehenen Verkehrs-/Machbarkeitsuntersuchung findet ein Abwä-
	gungsprozess statt. Im Ergebnis dieses Prozesses soll eine Vorzugsvariante für die
	Umgestaltung des Straßenraumes gefunden werden mit dem Ziel, die bestehenden
	Defizite weitestgehend abzubauen. Auf der Grundlage dieses Ergebnisses können dann
	die weiteren Planungsschritte eingeleitet werden.
	Eine konkrete Zeitschiene für die Gesamtplanung sowie die Ausführung kann unter
	Bezugnahme auf die vorgenannten Gründe sowie unter Berücksichtigung des aktuellen
	Planungsstandes und des komplexen Abstimmungs- und Planungsprozesses zum
	heutigen Zeitpunkt noch nicht aufgestellt werden.
	Im Rahmen des Planungsprozesses werden Informationen zum Planungsfortschritt und zu
	Zwischenergebnissen zum gegebenen Zeitpunkt auf der Internetseite der
	Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht werden. Darüber
	hinaus beinhaltet der Planungsprozess eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung in
	den einzelnen Planungsphasen.
	Frage 5:
	Wie wird sichergestellt, dass der Radverkehr über eine eigene und abgesicherte Spur erfolgt?
	Antwort zu 5:
	Die Neugestaltung des Straßenraumes hat zum Ziel, die Belange aller Verkehrsteilnehmer
	zu berücksichtigen. Die Eckpunkte, welche sich aus dem Mobilitätsgesetz ergeben, fließen
	dabei in die Querschnittsfindung ein.
	Die Querschnittsaufteilung mit Flächenzuteilung für die verschiedenen Verkehrsarten wird
	unter Zugrundelegung der Flächenverfügbarkeit und Berücksichtigung aller
	Nutzungsansprüche sorgfältig abgewogen.
	Konkrete Angaben zur Querschnittsgestaltung können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
	nicht gemacht werden.
	Frage 6:
	Welche Überlegungen gibt es, die Überquerungssituation für Fußgänger*innen an der Tramhaltestelle
	„Berliner Allee/ Indira-Gandhi-Straße“, insbesondere am Bahnsteigende stadtauswärts, zu verbessern?
	Frage 7:
	Ist nach Abschluss der Arbeiten an diesem Abschnitt geplant,
	a) die Lücke im Radwegenetzt im Abschnitt von der Gürtelstraße bis zur Smetanastraße zu schließen?
	b) die Überquerungssituation für Fußgänger*innen an den Tramhaltestellen Antonplatz und
	Albertinenstraße zu verbessern, z.B. durch eine Verbreiterung der Fußgängerinseln oder der
	Optimierung der Ampelschaltung?
	3
	Antwort zu 6 – 7:
	Die o.g. Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung wird auch ggf. notwendige Maßnahmen
	zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger beinhalten.
	Änderungen an den Querungen zu den Haltestellen sind dann unter Beibehaltung der
	Gleislage und des Bahnkörpers zu untersuchen. Dabei müsste für zusätzliche oder
	veränderte Signalisierungen die notwendige Integration in das Beschleunigungsprogramm
	der Straßenbahn berücksichtigt werden.
	Konkrete Überlegungen oder Maßnahmenvorschläge dazu gibt es noch nicht. Die
	Neugestaltung des Straßenraumes wird unter anderem auch mit der BVG und der VLB
	abgestimmt.
	In Berlin soll vor allem an den Hauptverkehrsstraßen die Verkehrssicherheit für
	Radfahrende durch eine verbesserte Infrastruktur erhöht werden.
	Der gegenwärtig bestehende Straßenquerschnitt im Abschnitt zwischen Antonplatz und
	Albertinenstraße wurde im Rahmen der durchgeführten Sanierung (Straße/ Straßenbahn)
	gemeinsam mit dem Bezirk und den ansässigen Gewerbetreibenden abgestimmt, um eine
	weitestgehende Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmer und Anlieger zu
	gewährleisten. Die Führung des Radverkehrs erfolgt aufgrund der fehlenden Flächen im
	Mischverkehr auf der Fahrbahn. Da die Nebenstraßen der Berliner Allee Bestandteil von
	Tempo 30 Zonen sind, gibt es für den Fahrradverkehr alternative Ausweichstrecken. Sie
	verlaufen teilweise parallel zur Berliner Allee und sind in Kombination mit den
	bestehenden bzw. geplanten Querungsmöglichkeiten geeignet, den Radverkehr
	aufzunehmen und der Berliner Allee zu zuführen.
	Frage 8:
	Welche langfristigen Überlegungen gibt es für den öffentlichen Nahverkehr der BVG auf der Berliner Allee?
	Antwort zu 8:
	Die Straßenbahnanlagen in der Berliner Allee wurden Anfang der 2000er-Jahre den
	damaligen Anforderungen entsprechend grundinstandgesetzt. Grundsätzliche Änderungen
	dieser Anlagen sind für eine sichere und zuverlässige Abwicklung des
	Straßenbahnbetriebes derzeit nicht notwendig.
	Die Berliner Allee wird von den Straßenbahnlinien M4, M13, 12 und 27 und von den
	Buslinien 255, 259, 156 und N50 befahren. In den letzten Jahren wurden bereits auf den
	Linien M4 und 12 deutliche Angebotsausweitungen in Form von Taktverdichtungen
	umgesetzt. Zur nachfragegerechten Erhöhung der Platzkapazitäten auf den Linien M4 und
	M13 erfolgt zudem eine sukzessive Umstellung des Fahrzeugeinsatzes auf längere
	Straßenbahnfahrzeuge mit größerer Kapazität.
	Weitere Veränderungen des aktuellen Fahrplanangebotes sind für die benannten Linien in
	der Berliner Allee derzeit nicht konkret geplant.
	Frage 9:
	Welche langfristigen Überlegungen gibt es für die gesamte Magistrale von der Innenstadt bis zum
	Autobahnanschluss? Sind dem Senat hier Planungen der anliegenden Gemeinden und des Landes
	Brandenburg bekannt, die Verkehrsführung zu verändern?
	4
	Antwort zu 9:
	Der Straßenzug der Otto-Braun-Straße – Greifswalder Straße – Berliner Allee – Malchower
	Chaussee – Dorfstraße zwischen dem Alexanderplatz und dem Berliner Ring (BAB A 10)
	gehört zum übergeordneten Straßennetz von Berlin, ist als großräumige
	Straßenverbindung eingestuft und als Bundesstraße B 2 klassifiziert.
	Neben der bestehenden Investitionsplanung im Bereich der Berliner Allee zwischen der
	Pistoriusstraße und der Rennbahnstraße ist eine Entlastung der Ortslage Malchow (Bezirk
	Lichtenberg) ein Ziel des Landes Berlin.
	Die heutige Ortsdurchfahrt Malchow ist von permanenten Staus und einer
	Durchschnittsgeschwindigkeit von unter 30 km/h geprägt. Deshalb wurde im Zuge der
	Bundesstraße B 2 die Ortsumfahrung Malchow zur Verbesserung der Verbindung
	zwischen Berlin (Mitte, Prenzlauer Berg, Weißensee) und den nordöstlich gelegenen
	Gemeinden im Land Brandenburg als anbaufreien Straße mit teilplanfreien Knotenpunkten
	zwischen der Darßer Straße und der Landesgrenze für den Bundesbedarfsplan
	angemeldet und wird im aktuellen Entwurf des BVWP 2030 mit der
	Dringlichkeitseinstufung „vordringlicher Bedarf“ dargestellt.
	Diese neue, westlich der Ortslage verlaufende Straßentrasse, die auch im
	Flächennutzungsplan von Berlin enthalten ist, soll neben der Führung des
	Straßenverkehrs um das Dorf Malchow herum zur Verbesserung der
	Rahmenbedingungen / Situation für den Öffentlichen Personennahverkehr, für Radfahrer
	und Fußgänger im Bereich der heutigen Ortsdurchfahrt dienen. Dort werden somit sichere
	Querungsmöglichkeiten geschaffen und die Zerschneidung der Ortslage durch den
	Straßenverkehr vermindert. Insgesamt dient die Maßnahme auch der Erhöhung der
	Verkehrssicherheit in der Ortslage. Für diese Neubaumaßnahme ist ein
	Planfeststellungsverfahren nach Bundesfernstraßengesetz erforderlich.
	Eine weitere Planung in Verknüpfung mit der B 2 ist die Tangentiale Verbindung Nord
	(TVN). Die TVN ist im Flächennutzungsplan als übergeordnete Straßenverbindung
	dargestellt. Ihre Verknüpfung mit der B 2 nördlich und westlich der Ortslage Malchow wird
	als eine Maßnahme in Abhängigkeit zur städtebaulichen Entwicklung der Potenzialflächen
	in den Bezirken Pankow und Lichtenberg und zur Verbesserung der Verkehrssituation im
	Nordost-Raum gesehen.
	Ebenfalls nördlich der Ortslage Malchow läuft aktuell in der Zuständigkeit des Landes
	Berlin das Planfeststellungsverfahren zu einer weiteren Infrastrukturmaßnahme „B2-
	Verbindungsstraße“. Dadurch soll eine verkehrliche Öffnung von Karow nach Osten zur
	Verbesserung der Erreichbarkeit der Räume Buch – Karow – Blankenburg geschaffen
	werden.
	Frage 10:
	Eine unter der Greifswalder Straße und Berliner Allee in den Norden führende U-Bahn, z.B. nach Karow
	über Blankenburg wird vielfach gefordert. Zu welcher Einschätzung kommt die Verkehrsverwaltung über den
	Nutzen einer solchen U-Bahn?
	Antwort zu 10:
	Die angesprochene Verkehrsachse ist heute im ÖPNV mit einer sehr gut ausgebauten und
	leistungsfähigen Straßenbahnverbindung abgedeckt. Ideen für eine solche U-Bahnstrecke 
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	gehen bereits zurück auf die Anfangszeit des 20. Jahrhunderts und werden immer wieder
	geäußert. Grobkostenschätzungen für die Realisierung eines solchen Vorhabens lassen,
	auch in Kenntnis der Kostenentwicklung des U 5-Lückenschlusses, derzeit schwer
	einschätzen, ob der notwendige Nachweis der Wirtschaftlichkeit erbracht werden kann,
	auch wenn es sich um eine nachfragestarke Relation handelt.
	Dennoch ist eine solche U-Bahn-Trassenführung als eine potenziell sehr langfristige
	Maßnahme im Flächennutzungsplan von Berlin verankert, um sie für die Zukunft nicht zu
	verhindern.
	Berlin, den 15.01.2018
	In Vertretung
	Jens-Holger Kirchner
	…………………………..
	Senatsverwaltung für
	Umwelt, Verkehr und Klimaschutz