- Wie viele Beschäftigte arbeiten aktuell als #Bahnhofsaufsicht bei der #BVG (Berliner
Verkehrsbetriebe)?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass aktuell 136 Mitarbeitende als Bahnhofsaufsichten bei der
BVG beschäftigt sind. - Wie viele Stellen für die Bahnhofsaufsicht schafft die BVG zusätzlich und wie viele Beschäftigte
werden daher künftig als Bahnhofsaufsicht bei der BVG arbeiten?
Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass #66 neue Stellen eingerichtet worden sind. Nach der
Beendigung des Einstellungsverfahrens werden 202 Bahnhofsaufsichten eingesetzt. - Bis wann rechnet die BVG damit, alle neuen Stellen besetzen zu können?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die Stellen ausbildungsbedingt sukzessive besetzt werden.
Es ist geplant, dass alle 66 neuen Bahnhofsaufsichten bis spätestens Ende 2023
vollständig ihren Dienst im #U-Bahnnetz aufgenommen haben. - Nach welchen Kriterien werden die Bahnhofsaufsichten im BVG-Netz operativ eingesetzt?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass der Einsatz der Bahnhofsaufsichten grundsätzlich rund
um die Uhr im gesamten BVG-Netz erfolgt. Dabei sind die Bahnhofsaufsichten bisher
für einen Bereich von durchschnittlich elf Bahnhöfen zuständig. Mit dem neuen
Konzept verändert sich die Zuständigkeit auf durchschnittlich sechs Bahnhöfe.
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Siehe auch Antwort auf die Frage 7. - Wird es durch die Erhöhung der Zahl der Beschäftigten Änderungen am #Einsatzkonzept geben?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass das bisherige Einsatzkonzept grundsätzlich beibehalten
wird. Durch die kleineren #Zuständigkeitsbereiche wird die Präsenz deutlich erhöht. Die
Reaktionszeit bezüglich #Fahrgastinformation, Service und #Störungsbehebung wird
verringert. Durch mehr Personal wird ebenfalls das #Sicherheitsgefühl der Fahrgäste
verbessert. - Wie viele Bahnhofsaufsichten sind jeweils für die U-Bahn-Linien 1 bis 9 zuständig?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass sich die Anzahl der Bahnhofsaufsichten von aktuell bis zu
drei auf zukünftig bis zu sieben Bahnhofsaufsichten pro Linie erhöht. - Gibt es für den Einsatz #Schwerpunktbahnhöfe? Wenn ja, welche sind das und nach welchen
Kriterien werden diese ausgewählt?
Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass für die Bahnhöfe #Zoologischer Garten, #Alexanderplatz und
#Wittenbergplatz jeweils eine Bahnhofsaufsicht eingesetzt ist, die nur für jeweils diesen
Bahnhof zuständig ist. Die Bahnhöfe haben ein sehr hohes #Fahrgastaufkommen und
sind betriebliche und logistische Knotenpunkte. Weitere Schwerpunktbahnhöfe
werden bei Bedarf zeitweise operativ entsprechend der betrieblich-verkehrlichen
Lage (z. B. bei Veranstaltungen, Störungen, Baustellenverkehren) bzw. in Abstimmung
zwischen der Leitstelle der #U-Bahn und der #Leitstelle der #Sicherheit festgelegt.
Berlin, den 24. März 2022
In Vertretung
Tino S c h o p f
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
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