Fährlinie 11 in Treptow-Köpenick, aus Senat

02.02.2024

Frage 1: Welche Informationen liegen dem Senat zu den #Fahrgastzahlen und der Auslastung der #Fährlinie 11 in den Jahren 2019 bis heute vor? (Bitte nach Jahren oder wenn möglich Monaten aufschlüsseln.)

Antwort zu 1: Der BVG liegen lediglich vorläufige Fahrgastzahlen für das Jahr 2022 vor. Auf Grund des geringen #Zählumfangs und der starken Wetterabhängigkeit der #Zähldaten von Fährlinien ist die statistische #Aussagekraft von einzelnen #Zählwerten begrenzt. 2 Durchschnittliche Anzahl Fahrgäste Linie F11
Wochentag 205
Samstag 26
Sonntag 147

Frage 2: Wie verhalten sich die #Fahrgastzahlen im Vergleich zu anderen Fährlinien in Berlin?

Antwort zu 2: Die Fährlinien #F10 (#Wannsee – Alt-Kladow) und #F12 (Grünau – #Wendenschloß) sind deutlich stärker genutzt als die Fährlinie F11. Die Saisonfähren #F21 (#Krampenburg – Schmöckwitz) und #F24 (#Müggelheim – Rahnsdorf) haben eine geringere Nachfrage.

Frage 3: Wie bewertet der Senat die Fahrgastzahlen der Fährlinie 11?

Frage 4: Wie bewertet der Senat die Lage und die weitere verkehrliche Anbindung der beiden Fährstationen der Fährlinie 11?

Frage 5: Im Rahmen des Werkstattverfahrens „#Spreeküste“ sahen die beiden Siegerentwürfe eine Verbindung der beiden Spreeufer auf Höhe des „Eierhäuschens“ vor. Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang eine Verlegung der Fährlinie 11 an diese Stelle?

Antwort zu 3 bis 5: Die Fragen 3 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Fähre F11 sichert die Erschließung der #Gartensiedlung #Wilhelmstrand. Durch die Querung der Spree, mit dem Anschluss von und zur #Buslinie #170, besteht eine direkte Anbindung zu den Einrichtungen im #Ortsteilzentrum in der Baumschulenstraße sowie zum Schnellbahnnetz am S-Bahnhof #Baumschulenweg. Die Lage der Fährstationen entspricht damit den dortigen Verkehrserfordernissen. Eine Nutzung des Schiffes an einer anderen Stelle der #Spree würde die Einstellung dieser etablierten #ÖPNV-Anbindung bedeuten. 3 Hingegen erarbeitete das benannte #Werkstattverfahren lediglich einen ersten #Leitbildentwurf für den Gesamtraum und stellt keinen Bestandteil der #ÖPNV-Planung dar.

Berlin, den 01.02.2024

In Vertretung Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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