Bus: Belastung von BVG-Bussen, Fahrern und Fahrgästen durch den Straßenzustand, aus Senat

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  1. In welchen BVG-eigenen #Werkstätten oder #Vertragswerkstätten werden BVG-Busse #instand gehal­ ten, gewartet und repariert? Sind darunter #Spezialwerkstätten? Mit wieviel Personal sind die genann­ ten Werkstätten jeweils besetzt? Ich bitte um

Zu 1.: Die BVG AöR teilt mit, dass der #Omnibusbereich zurzeit über sechs Betriebs­werkstätten und eine #Hauptwerkstatt verfügt:

1   Werkstatt                             1  Anschrift                              1  Anzahl

    Fahrzeuge
Betriebshof Britz Gradestraße 10,

12347 Berlin

242
Betriebshof Cicerostr. westfälische          Straße 73, 10709 Berlin 258
Betriebshof             Indira- Gandhi-Str. Indira-Gandhi-Straße 98, 13053 Berlin 320
Betriebshof Lichtenberg Siegfriedstraße 36-45,

10365 Berlin

189
Betriebshof Müllerstr. Müllerstraße 79,

13349 Berlin

264
Betriebshof Spandau Am Omnibushof 1,

13593 Berlin

216
Hauptwerkstatt Siegfriedstraße 36-45,

10365 Berlin

0

Die Hauptwerkstatt ist auf #Unfall- und #Großinstandsetzungen der Omnibusse spezia­lisiert. Die Personale in den Werkstätten variieren je nach Größe der Örtlichkeit, im Schnitt arbeiten rund 70 Personen an einem Standort.

  1. Wie wird der Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturaufwand von Unterböden, Auspuffanlagen, Stoßdämpfern, Achsen und Reifen einschließlich Felgen beim Aufenthalt in den Werkstätten von der BVG erfasst? Wie stellt sich die Auflistung des finanziellen und zeitlichen Aufwandes im Vergleich zum Gesamtaufwand für Instandsetzungen und Reparaturen dar?

Zu 2.: Die BVG AöR teilt mit, dass alle lnstandhaltungsleistungen an den Omnibus­ sen im SAP-System erfasst und abgerechnet werden.

Die Anzahl und Aufwände für die angefragten Baugruppen verteilen sich für das lau­ fende Jahr wie folgt:

Anzahl: Gesamt % Anzahl %  Instandhaltungs aufwand
Gesamt Mängel 116.442 100 100
Abgasanlage 2.935 2,5 11,2
Achsen 1-3 1.390 1,2 2,2
Stoßdämpfer 427 0,4 2,4
Reifen 1.434 1,2 3,8
  1. Kann anhand von Erfahrungswerten beurteilt werden, ob die von der BVG angeschafften Busse technisch und ökonomisch betrachtet dauerhaft für die in der Vorbemerkung beschriebenen Belastun­ gen ausgelegt Werden sie gegebenenfalls vorzeitig verkauft?

Zu 3.: Die Fahrzeuge müssen den für den geplanten Einsatzzweck geltenden Nor­ men und Vorschriften vollständig genügen und  für den Linienverkehr im Berliner Stadtverkehr und Umgebung geeignet sein.

  1. Welche Maßnahmen sind für Busfahrer vorgesehen, um ihre Arbeitsplätze bestmöglich zu gestalten und ihre Rückenbelastung zu minimieren? Wird die technische Entwicklung der Fahrersitze von Bus­ sen von der BVG durch den Austausch von Sitzen berücksichtigt? Inwieweit erfolgt ein Austausch der Sitze während der Gesamtnutzungsdauer der Fahrzeuge?

Zu 4.: Die bei der BVG zur Verwendung kommenden Fahrersitze entsprechen dem neuesten Stand und den Vorgaben des  Verbandes  Deutscher  Verkehrsunterneh­ men, was die medizinische und ergonomische Konzeptionierung betrifft. Fahrersitze werden im Rahmen der lnstandhaltungsprozesse intensiv überprüft und bei Bemän­ gelungen ausgetauscht.

  1. Wird die Entwicklung eines Systems für das Unterhaltungsmanagement der Berliner Straßen vo­ rangetrieben? Kann die Senatsverwaltung inzwischen sagen, wie viele im Zusammenhang mit der Straßenausbesserung stehende Baustellen es zurzeit in Berlin gibt? Inwieweit kann der Senat die für den Sanierungsbedarf der Straßen benötigte Summe von 000.000 Euro bestätigen? Welche Maß­ nahmen hat der Senat getroffen, um dem Vorwurf der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ent­ gegenzutreten?

Zu 5.: Die Unterhaltungspflicht für die Straßen des Landes Berlin und deren Organi­ sation liegt gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz (AZG) bei den Bezirken. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) entwickelt derzeit ein Erhaltungsmanagementsystem. Dieses hat nicht die Aufgabe, die Straßenunter­ haltung zu organisieren und kann dieses auch nicht leisten. Das  Erhaltungsmana­ gementsystem Straße unterstützt  sowohl Straßen- und Grünflächenämter (SGÄ)  in den Bezirken als auch die SenUVK bei der Wahrnehmung ihrer operativen und stra­ tegischen Aufgabenstellungen für die Planung von Erhaltungsprogrammen und – strategien der Berliner Straßen.

Die Zahl der der Straßenunterhaltung dienenden Baustellen (z.B. für Ausbesse­ rungsarbeiten) variiert stark nach Bedarf und kann somit nicht beziffert werden.

Der verwendete Begriff „Sanierungsbedarf‘ kann für die Straßenbauverwaltung nicht zugeordnet werden. Die für die Straßenverkehrsflächen  notwendigen  Mittel  teilen sich in Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht  (Straßenunterhaltung), Instand­ setzung der baulichen Substanz (z.B.  Erneuerung  der  Deckschicht),  Verbesserung der baulichen Substanz (Erhaltung; teilweiser Austausch des Straßenaufbaus) und Wiederherstellung (grundhafte Erneuerung; Re-Investition). Die angegebene Summe von 50.000.000 Euro ist hier so nicht bekannt und kann auch nicht zugeordnet wer­ den.

Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Straßenbau hat die SenUVK Ausfüh­ rungsvorschriften (AV Straßenüberwachung) erlassen. Hier wird geregelt, dass bei festgestellten Schäden oder Mängeln, deren Beseitigung oder Abstellung unauf­ schiebbar ist, unverzüglich die zuständige Dienstkraft zu unterrichten und von dieser umgehend Maßnahmen einzuleiten sind. Gefahrenstellen sind sofort zu sichern. An­ haltende Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht sind der SenUVK nicht  be­ kannt.

  1. Welche Beschädigungen durch das Aufeinandertreffen der oberen Etage mit Ästen – bezogen auf die Doppeldeckerbusse deren Dächer sowie die oberen Frontscheiben und bezogen auf die Bäume – sind erfasst worden? Welchen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand müssen die Betriebswerkstätten im Zusammenhang mit dem genannten Punkt leisten?

Zu 6.: Eine Auswertung nur nach dem Grund „Baumberührung“ erfolgt nicht. Für die Instandsetzung von Scheibenreparaturen und den Karosserieecken nach Vandalis­ mus, Unfall und Baumberührung sind in diesem Jahr bereits folgende Kosten ent­ standen:

Schadensart Anzahl Schäden Gesamtkosten
Karosserie (Bug- und Heckecken) 1.495 884.000 EU R
Karosserie     (Front-    und   Seiten- scheiben) 395 579.000 EU R

Berlin, den 06. September 2019 In Vertretung

Barbro  D r e h e r

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe