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Frage 1:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um zügig einen zweiten #Zugang am #S-Bahnhof #Eichborndamm mit
#Personenunterführung nach Süden zur „#General-Barby-Straße“ und Norden zur Straße „Im Hufenschlag“ zu
errichten?
Frage 2:
Wieso konnte der für Ende 2019 vorgesehene Termin für die Fertigstellung nicht gehalten werden? Wann wird
der Neubau des zweiten Zugangs erfolgen?
Antwort zu 1 und 2:
Im Herbst 2019 wurde der Antrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen
#Zulassungsentscheidung beim #Eisenbahn-Bundesamt (#EBA) durch die DB #Station &
Service AG zurückgezogen und zwar auf Anraten des Senats und des EBA. Aufgrund von
#Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahren hatten sich zu
berücksichtigende Anforderungen ergeben, sodass die Planung angepasst werden musste.
Durch den Senat wurde daraufhin eine neue #Variantenuntersuchung bei der DB Station &
Service AG bestellt. Der Senat befindet sich in enger Abstimmung mit der DB Station &
Service AG über die Gestaltung des zweiten Zugangs. Sobald die entsprechende Planung
für die Personenunterführung vorliegt, wird der Antrag auf Erteilung einer
planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung erneut eingereicht.
Ein konkreter Realisierungszeitraum kann derzeit aufgrund des frühen Planungsstadiums
noch nicht genannt werden.
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Frage 3:
Welche konkreten Vorstellungen hat der Senat hinsichtlich der Gestaltung eines denkmalangepassten
Eingangsportals? Welche Teile des S-Bahnhofes Eichborndamm stehen unter Denkmalschutz und inwiefern
werden diese als schützenswert erachtet?
Antwort zu 3:
Der S-Bahnhof Eichborndamm, als Dammbahnhof mit Bahnsteigaufbauten, befindet sich
als wichtiges Zeugnis der Reinickendorfer Verkehrsgeschichte und bzgl. der
architektonischen Qualität des Entwurfs unter Denkmalschutz. Im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens wurde eingebracht, dass die neue Überdachung zurückhaltend
zu gestalten sei und ggf. ein Satteldach anstatt des geplanten Schmetterlingsdaches zu
wählen sei.
Frage 4:
Wann hat der Senat seine Forderungen hinsichtlich des Denkmalschutzes eingebracht? Welche alternativen
Optionen wurden der DB Station & Service AG aufgezeigt, damit der Antrag auf Erteilung einer
planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung nicht zurückgezogen werden muss?
Antwort zu 4:
Der Senat hat seine Forderungen und Hinweise zum Denkmalschutz mit der gemeinsamen
Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am 02.10.2018
eingebracht. Es ist Aufgabe der Vorhabenträgerin DB Station & Service AG, aus den
eingehenden, eventuell divergierenden Stellungnahmen eine tragfähige Lösung zu
erarbeiten. Im vorliegenden Fall hat sich die Vorhabenträgerin aufgrund der ebenfalls
ausstehenden Variantenuntersuchung der Personenunterführung dazu entschieden, den
Antrag zurückzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt eine überarbeite Variante
einzureichen.
Frage 5:
Aus welchen Gründen wurde die untere Denkmalschutzbehörde nicht am Planfeststellungsverfahren beteiligt?
Antwort zu 5:
Die Anhörungsbehörde hat mit Schreiben vom 08.08.2018 die Träger öffentlicher Belange –
einschließlich des Bezirksamts Reinickendorf – angeschrieben und diese gebeten, unter
Beteiligung aller fachlich betroffenen Stellen bis zum 04.10.2018 Stellung zu nehmen. Es
liegt in der Verantwortung jedes Bezirkes, alle relevanten Sachverhalte zu ermitteln und der
Anhörungsbehörde zu übersenden. Eine Stellungnahme des Bezirksamtes Reinickendorf
(Stapl A1 vom 04.10.2018) liegt vor. Inwiefern beim Bezirksamt eine interne Beteiligung der
unteren Denkmalschutzbehörde erfolgte, ist dem Senat nicht bekannt.
Frage 6:
Welche konkreten Vorstellungen hat der Senat, um den S-Bahnhof Eichborndamm inklusive des Neubaus des
zweiten Zugangs barrierefrei zu gestalten? Inwiefern wird der Senat die DB Station & Service AG bei der
Erarbeitung einer neuen Vorentwurfsplanung unterstützen?
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Antwort zu 6:
Durch den Senat wurde die Planung einer barrierefreien Lösung zur Variantenentscheidung
bei der DB Station & Service AG bestellt, hierfür wird derzeit die Vorentwurfsplanung
angefertigt. Mit Vorliegen der Planung und einer Kostenschätzung kann durch den Senat
eine Entscheidung über die Realisierung der Barrierefreiheit getroffen werden.
Das Bezirksamt Reinickendorf wird bezüglich der denkmalgerechten Gestaltung ebenfalls
in die Planung eingebunden.
Berlin, den 09.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz