allgemein: Bewältigung der „letzten Meile“ angehen!, aus Senat

12.05.2023

Frage 1:
Welche Überlegungen hat der Berliner Senat zur Bewältigung der sog. „#letzten Meile“ angestellt, insbesondere von der letzten S- bzw. U-Bahn-Station in den #Außenbezirken, sowie über die Berliner #Stadtgrenze hinaus? Welche
dazugehörigen Maßnahmen wurden umgesetzt?
Antwort zu 1:
Der Senat sichert insbesondere durch ein #dichtes und #flächendeckendes #Bus- und #Straßenbahnnetz eine #wohnortnahe Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, auch abseits des S- und U-Bahn-Netzes. Für mindestens 96 % der Berliner Bevölkerung befinden sich dabei nach
den Vorgaben des Nahverkehrsplans (#NVP) des Landes Berlin die Haltestellen in einem maximalen #Umkreis von #400 Meter zum Wohnort (dichte #Bebauungsstruktur) bzw. 500 Meter zum Wohnort (dünnere #Besiedlungsstruktur) und damit deutlich dichter als die ca. 1.600 Meter einer
Meile (siehe hierzu NVP-Kapitel III.1 „Zugangsstandards“, S. 104). Die entsprechenden Vorgaben werden derzeit zu allen #Tageszeiten erfüllt, auch in den Außenbezirken.

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