allgemein: Bewältigung der „letzten Meile“ angehen!, aus Senat

12.05.2023

Frage 1:
Welche Überlegungen hat der Berliner Senat zur Bewältigung der sog. „#letzten Meile“ angestellt, insbesondere von der letzten S- bzw. U-Bahn-Station in den #Außenbezirken, sowie über die Berliner #Stadtgrenze hinaus? Welche
dazugehörigen Maßnahmen wurden umgesetzt?
Antwort zu 1:
Der Senat sichert insbesondere durch ein #dichtes und #flächendeckendes #Bus- und #Straßenbahnnetz eine #wohnortnahe Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, auch abseits des S- und U-Bahn-Netzes. Für mindestens 96 % der Berliner Bevölkerung befinden sich dabei nach
den Vorgaben des Nahverkehrsplans (#NVP) des Landes Berlin die Haltestellen in einem maximalen #Umkreis von #400 Meter zum Wohnort (dichte #Bebauungsstruktur) bzw. 500 Meter zum Wohnort (dünnere #Besiedlungsstruktur) und damit deutlich dichter als die ca. 1.600 Meter einer
Meile (siehe hierzu NVP-Kapitel III.1 „Zugangsstandards“, S. 104). Die entsprechenden Vorgaben werden derzeit zu allen #Tageszeiten erfüllt, auch in den Außenbezirken.

Diese gute #flächendeckende Erschließung des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV) führt laut der letzten #Verkehrsbefragung#Mobilität in Städten – System repräsentativer
Verkehrsbefragungen (SrV) 2018″ der Technischen Universität Dresden dazu, dass in Berlin ÖPNV-Fahrten zu ca. 94 % mit Fußwegen von und zur Haltestelle kombiniert werden, zu ca. 4 % mit Fahrten mit dem Fahrrad, zu ca. 1 % mit Fahrten mit dem Pkw (davon jeweils etwa hälftig als Selbstfahrerin/Selbstfahrer bzw. als Mitfahrerin/Mitfahrer) und zu etwa 0,1 % mit Fahrten mit dem Taxi. Einer weiteren Verbesserung der Erreichbarkeit des ÖPNV insbesondere für zu Fuß Gehende und Radfahrende, dienen Maßnahmen zur Verbesserung des Querens von Fahrbahnen und der
Barrierefreiheit wie dem „Fußgängerüberweg(FGÜ)-Programm“, dem „Bordabsenkungsprogramm“ und der vollständigen Barrierefreiheit auch bei den Zugangsbauwerken zum ÖPNV.
Zudem befindet sich der Fußverkehrsplan in Erarbeitung.
Um eine gute Kombinierbarkeit und damit Erreichbarkeit von S- bzw. U-Bahn-Stationen mit dem
Fahrrad zu erreichen, stellt die Senatsverwaltung den Berliner Bezirken seit 2017 aus dem
Förderprogramm „Fahrradbügel für Berlin“ finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Anzahl der aus
diesem Förderprogramm seit 2017 errichteten Fahrradstellplätze sind im Fortschrittsbericht
2022 im Abschnitt 4.1 Förderprogramm „Fahrradbügel für Berlin“ in der Abbildung 7 (Seite 19)
aufgeführt. Der Fortschrittsbericht kann über den folgenden Link abgerufen werden:
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/radprojekte/radfortschritt
sbericht/.
Eine weitere Maßnahme wohnortnahe Erschließung von Schnellbahnstationen – auch an den
Außenästen – ist die geplante Errichtung von Fahrradparkhäusern an geeigneten ÖPNVStationen. Im Ergebnis der im Jahr 2021 abgeschlossenen Analysen zur Ermittlung des Potenzials
für Fahrradparkhäuser an S- und U-Bahnstationen werden an ausgewählten ÖPNV-Stationen
Machbarkeitsuntersuchungen erstellt und unter anderem wird geprüft, ob an der ausgewählten
ÖPNV-Station ein Fahrradparkhaus umsetzbar ist.
Das Angebot an gesicherten Fahrradstellplätzen soll ebenfalls ausgebaut werden, mehr
Informationen hierzu sind abrufbar unter: www.parkyourbike.berlin.
Die diesbezügliche Zuständigkeit des Berliner Senats beschränkt sich ausschließlich auf das
Territorium des Landes Berlin. Er wird diesbezüglich grundsätzlich nicht über die Stadtgrenze des
Landes Berlin tätig, arbeitet aber eng mit den territorial zuständigen Brandenburger Akteuren
zusammen, beispielsweise beim Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs.
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Frage 2:
Welche Gespräche hat der Berliner Senat zu dem Thema seit 2016 mit der BVG geführt und mit welchem Ergebnis
(bitte jeweils mit Datum aufführen)?
Frage 3:
Welche Gespräche hat der Berliner Senat zu dem Thema seit 2016 mit privaten Anbietern geführt und mit welchem
Ergebnis (bitte jeweils mit Datum aufführen)?
Frage 5:
Welche konkreten Schritte sind aus den Gesprächen resultiert, die jetzt gegangen werden?
Antwort zu 2, 3 und 5:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2, 3 und 5 gemeinsam beantwortet.
Die Mitarbeitenden der zuständigen Senatsverwaltungen befinden sich im regelmäßigen
Austausch mit der BVG, anderen landeseigenen Unternehmen (z.B. GB infraVelo GmbH,
GB infraSignal GmbH) und privaten Unternehmen und Dienstleistern im Mobilitätsbereich (z.B.
Taxigewerbe, Mietwagen- und Fahrdienstleister, Ingenieurbüros, Unternehmen der New
Mobility). Eine Auflistung aller Termine ist angesichts der Vielzahl an Aktivitäten nicht möglich.
Über wesentliche umgesetzte Maßnahmen wird beispielsweise mittels Pressemitteilungen und auf
den Homepages der Verwaltungen berichtet.
Frage 4:
Inwieweit wurden Bürgerinnen und Bürger an den Überlegungen und Aktivitäten zu diesem Thema beteiligt?
Antwort zu 4:
Bei der Erstellung des Nahverkehrsplans für den ÖPNV findet regelmäßig eine Beteiligung der
Fachöffentlichkeit statt, unter anderem mit den Bezirken, den Verkehrsunternehmen in Berlin und
im Umland, Fahrgast-, Umwelt- und Mobilitätsverbänden, der Landesbeauftragten für Menschen
mit Behinderungen, Verbänden für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität sowie
Wirtschaftsverbänden.
Bei der Erstellung des Radverkehrsnetzes Berlin wurden alle Bezirke sowie weitere Expertinnen
und Experten, unter anderem der Zivilgesellschaft, Fahrradinitiativen, Umweltverbänden und der
Verkehrssicherheitsarbeit beteiligt.
Frage 6:
Welche Rolle nimmt ein oder wird MUVA bei der Bewältigung der „letzten Meile“, insbesondere über die Berliner
Stadtgrenzen hinaus, einnehmen?
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Antwort zu 6:
Das Rufbus-Sammeltaxi BVG Muva „Flexible Fahrt“ wird derzeit in einem rund 62
Quadratkilometer großen Einsatzgebiet im Osten Berlins in Teilen der Bezirke MarzahnHellersdorf, Lichtenberg, Treptow-Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg erprobt. Die
Erprobung ist bis 2025 befristet.
Die Rolle des Rufbusangebotes im Rahmen des ÖPNV basiert auf der mit dem Nahverkehrsplan
(NVP) festgelegten Zielstellung und Erprobungsphase bis 2025. Deren Evaluation bildet dann
die Grundlage für eine Entscheidung über die weitere Rolle. Gemessen wird der Grad der
Einbettung in das ÖPNV-Angebot zum Schließen kleinräumiger Angebotslücken am Rückgang
der Pkw-Nutzung und dem Umstieg auf den ÖPNV sowohl innerhalb der Bedienungsgebiete, als
auch insbesondere der über das Bedienungsgebiet hinausführenden Fahrten (siehe NVP, Kapitel
VI.2.4.2.1, S. 306).
Frage 7:
Welche finanziellen Mittel wurden zur Bewältigung der „letzten Meile“ bisher eingestellt bzw. bereits investiert?
Antwort zu 7:
Eine genaue Aufschlüsselung der Vielzahl einzelner Maßnahmen und deren ausschließlicher
Bezug auf den Abschnitt der „letzten Meile“ ist nicht möglich.
Die Aufwendungen für den ÖPNV erfolgen beispielsweise als gesamthafte Vergütung an die
Verkehrsunternehmen über die Verkehrsverträge. Für die Erprobung des Rufbus-Sammeltaxis
BVG Muva „Flexible Fahrt“ sind bis zum Jahr 2025 im BVG-Verkehrsvertrag bis zu 3 Mio. €/p.a.
finanziert.
Für das Förderprogramm „Fahrradbügel für Berlin“ werden aus Kapitel 0730 Titel 52108
„Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs“ bereitgestellt, welche bei Errichtung von
Fahrradstellplätzen in der Nähe von ÖV-Zugängen eine mittelbare Wirkung für die Qualität der
„letzten Meile“ haben.
Die Anzahl der aus diesem Förderprogramm seit 2017 errichteten Fahrradstellplätze sind im
Fortschrittsbericht 2022 im Abschnitt 4.1 Förderprogramm „Fahrradbügel für Berlin“ in der
Abbildung 7 (Seite 19) aufgeführt. Der Fortschrittsbericht kann über den folgenden Link
abgerufen werden:
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/radprojekte/radfortschritt
sbericht/.
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Für das „FGÜ-Programm“ werden aus Kapitel 0730 Titel 52121 Mittel bereitgestellt, für das
„Programm Barrierefreie öffentliche Räume“ (sog. „Bordabsenkungsprogramm“) aus Kapitel
0730 Titel 52122. Die Maßnahmen der Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit“ und 52122 „Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs“ haben
ebenfalls eine mittelbare Wirkung für die Qualität der „letzten Meile“.

Berlin, den 10.05.2023
In Vertretung
Dr. Claudia Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de