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Frage 1:
In welchem Eigentumsverhältnis befinden sich die von der #BVG und #S-Bahn Berlin genutzten #Bahnhöfe und
wer ist für die #Wartung der #Aufzüge und #Rolltreppen an diesen zuständig?
Antwort zu 1.:
Die Bahnhöfe der S-Bahn Berlin GmbH befinden sich im Eigentum des
#Eisenbahninfrastrukturunternehmens #DB Station & Service AG und werden von der
S-Bahn Berlin GmbH mit ihrer jeweiligen Ausstattung auf Grundlage der
bundeseinheitlichen #Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe (#INBP) und des
#Stationspreissystems (#SPS) genutzt. Bei der S-Bahn ist zudem zwischen den Bahnhöfen,
deren Wartung von der S-Bahn Berlin GmbH im Auftrag der DB Station & Service AG auf
Grundlage vertraglicher Regelungen durchgeführt wird, und Bahnhöfen, die vom
Stationseigentümer DB Station & Service selbst gewartet werden, zu unterscheiden.
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Eigentümer der Berliner #U-Bahnhöfe ist die BVG AöR. Für die Wartung der Aufzüge und
Fahrtreppen ist der Bereich #Infrastruktur der BVG AöR zuständig.“
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Frage 2:
An wie vielen Haltepunkten der BVG und der S-Bahn Berlin gibt es Aufzüge oder Rolltreppen und mit
welcher Quote sind diese während der Betriebszeit verfügbar (bitte um Auflistung der Ausfälle,
Wartungsintervalle, allgemeinen Verfügbarkeit im Zeitraum 2012 bis 2016)?
Antwort zu 2.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die BVG AöR betreibt derzeit 154 Aufzüge auf 104 U-Bahnhöfen und 364 Fahrtreppen
auf 93 U-Bahnhöfen. Im Zeitraum von 2012 bis 2016 wurden für diese Anlagen folgende
Verfügbarkeiten in [%] erreicht:
2012 2013 2014 2015 2016
Aufzüge 98,11 97,89 97,96 97,84 97,38
Fahrtreppen 96,83 97,19 96,22 97,01 96,66
Die Aufzugsanlagen werden einer monatlichen Wartung durch eine Fachfirma und einer
jährlichen gesetzlichen Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (z. B. TÜV)
unterzogen. Des Weiteren erfolgt eine wöchentliche Sicht- und Funktionsprüfung durch
Personal der BVG AöR.
Die Fahrtreppen werden einer vierteljährlichen kleinen Wartung und einer jährlichen
Hauptwartung durch Personal der BVG AöR unterzogen. Des Weiteren wird eine jährlich
wiederkehrende Sicherheitsprüfung durch einen externen Sachverständigen durchgeführt.
Darüber hinaus unterliegen die Anlagen weiteren gesetzlichen Prüfungen, die jedoch nur
in mehrjährigen Zyklen durchzuführen sind.“
Frage 3:
Wie wird die Zuverlässigkeit (Quote der Verfügbarkeit während der Betriebszeit) der Aufzüge und
Rolltreppen durch die BVG und die S-Bahn Berlin statistisch gemessen?
Antwort zu 3.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Alle Störungen werden über ein zentrales elektronisches Meldesystem (ZMX)
automatisch erfasst. Nach jedem Ausfallereignis werden mit Abschluss der Störungs- und
Auftragsbearbeitung die Ausfallzeiten in unserem Instandhaltungssystem dokumentiert
und berechnet. Es wird monatlich eine lückenlose Ausfallstatistik erstellt und ausgewertet.“
Frage 4:
Wie wird gewährleistet, dass an den Haltepunkten der BVG und der S-Bahn Berlin die Wartung der Aufzüge
und Rolltreppen nach den gleichen Standards erfolgt?
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Antwort zu 4.:
Bei der S-Bahn kann der Senat nur für Bahnhöfe Einfluss auf die Standards der Wartung
nehmen, deren Wartung von der S-Bahn Berlin GmbH im Auftrag der DB Station &
Service AG auf Grundlage vertraglicher Regelungen durchgeführt wird. Dies ist bei
Bahnhöfen, die vom Stationseigentümer DB Station & Service selbst gewartet werden,
nicht der Fall. Es gibt daher keine einheitlichen Standard für die Anlagen der
unterschiedlichen Eigentümer bzw. Verantwortlichen (siehe auch Antwort zu Frage 1).
Gleichwohl ist der Senat bestrebt, mit dem Nachfolgevertrag des im August 2020
endenden BVG-Vertrags die Standards anzupassen und zu vereinheitlichen.
Frage 5:
Wer (die S-Bahn Berlin GmbH und die BVG oder externe Anbieter) wartet die Aufzüge und Rolltreppen an
den Bahnhöfen der BVG und S-Bahn Berlin?
Frage 6:
Falls in Frage 5 der Einsatz von Subunternehmern/ Dritten bejaht wird, wie stellt die BVG und die S-Bahn
Berlin sicher (vertragliche Regelungen, Wartungskatalog, Wartungsintervalle etc.), dass diese die
Zuverlässigkeit der Aufzüge und Rolltreppen gewährleisten?
Antwort zu 5 und 6.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Fahrtreppen der BVG AöR werden grundsätzlich nach einheitlichen typenspezifischen
Wartungsplänen von Mitarbeitern/innen der BVG-eigenen Fahrtreppenwerkstatt gewartet.
Die Wartungen und deren Ergebnisse werden nach einheitlichen Vorgaben dokumentiert
und ausgewertet.
Die Aufzüge der BVG AöR werden hingegen von externen Fachfirmen gewartet. Dies sind
in der Regel die Herstellerfirmen. Mit diesen Firmen werden standardisierte
Vollinstandhaltungsverträge geschlossen, in denen nach einheitlichen Vorgaben Umfang,
Art und Qualität der Leistung konkret geregelt sind. Insbesondere sind hierin auch die
Reaktionszeiten für Entstörung, die zulässige Störhäufigkeit und die Mindestverfügbarkeit
festgelegt. Die Firmen sind z.B. verpflichtet, innerhalb von 2 Stunden die Beseitigung
gemeldeter Aufzugs-Störungen einzuleiten.“
Frage 7:
Nutzt die BVG und die S- Bahn Berlin ein Sanktions- und Bonussystem für etwaige externe Anbieter
(Subunternehmer), um die Nutzbarkeit der Aufzüge und Rolltreppen zu gewährleisten?
Antwort zu 7.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Unerwünschte Betriebsausfälle können von der BVG AöR nur erfolgreich sanktioniert
werden, wenn sie auch unstrittig vom externen Auftragnehmer zu vertreten sind. In der
Praxis ist jedoch nicht immer eindeutig bestimmbar, ob konkrete Ausfallereignisse
ursächliche Folge von Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder Vandalismus sind.
Daher sind unmittelbar an das Verfügbarkeitsergebnis gekoppelte Sanktionen oder
Bonuszahlungen in den Vollinstandhaltungsverträgen nicht vereinbart.
Die Vertragsgestaltung räumt der BVG AöR jedoch ein weitgehendes Kündigungsrecht
ein, von dem auch bei auffälliger Schlechtleistung konsequent Gebrauch gemacht wird.“
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Frage 8:
Ausgehend davon, dass der Betrieb und die Wartung der Aufzüge jeweils der BVG und S- Bahn Berlin
GmbH grundsätzlich obliegen. Hat der Senat die Möglichkeit die BVG und S- Bahn Berlin GmbH oder die
jeweiligen Subunternehmer dahingehend zu beeinflussen, Sanktionsmaßnahmen bezüglich der Wartung der
Aufzüge aufzunehmen? Wenn ja, warum wurde dies nicht bereits umgesetzt? Wenn nein, warum besteht
eine solche Möglichkeit nicht?
Antwort zu 8.:
Der S-Bahn Berlin GmbH obliegt – wie in der Antwort zu 4. dargestellt – die Wartung der
Aufzüge grundsätzlich nicht. Auf die Antwort des Senates in Drucksache 17/16 826 wird
zudem verwiesen. Eine direkte Sanktionierung ist mangels Vertragsbeziehung zwischen
dem Land Berlin und der DB Station & Service AG nicht möglich.
Bei der BVG AöR ist eine Sanktionierung von Wartungsarbeiten an Aufzügen im laufenden
Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG AöR nicht vorgesehen. Auf die
Antworten des Senates in den Drucksachen 17/16 505, 17/16 826 und 18/10 053 wird
verwiesen. Qualitätsstandards für Aufzüge und Fahrtreppen sind aber Gegenstand des
laufenden Verkehrsvertrages und werden auch im folgenden Verkehrsvertrag ab 2020
enthalten sein.
Berlin, den 13.10.17
In Vertretung
Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz