Infrastruktur: Brücken mit Spannstahlschäden in Berlin, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Aus dem Inhaltsprotokoll der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Verkehr, Klima vom 22.11.2018 ergibt sich,
dass Frau Senatorin Günther auf meine Nachfrage, bei wievielen weiteren Brücken außer der #Elsenbrücke
in Berlin aufgrund der Bauart, Baujahresklasse und verbauten Materialien es eventuell ebenfalls dazu
kommen könnte, dass sie abgerissen werden müssen, antwortete, dass dies nur die #Mühlendammbrücke
betreffe.
Aus der 1 1/2 -seitigen Ausarbeitung der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr, Klima, Abtlg. V, datiert vom
23.11.2018, mit dem Titel: „Elsenbrücke – Technische Hintergründe zur Schadensanalyse und weiteres
Verfahren“ ergibt sich lediglich, dass nur eine weitere Brücke, nämlich die Mühlendammbrücke, nach dem
gleichen Verfahren bzw. in der gleichen Bauart wie die Elsenbrücke gebaut wurde. Dies sagt jedoch nichts
darüber aus, welche Brücken potentiell noch von einem Versagen der #Spannstähle durch
#Spannungsrisskorrosion betroffen sein könnten.
Aus meiner Anfrage mit der Nr. DS 18/16816 ergab sich, dass in rd. 130 Brücken- und Tunnelbauwerke in
Berlin die infrage kommenden Stähle verbaut wurden.
Auf meine Frage 18 der o.g. Drucksache, ob im Zuge des Abrisses der #Salvador-Allende-Brücke
Erkenntnisse zum Zustand der dort verbauten Spannstähle gewonnen werden konnten, wurden klar mit Nein
geantwortet und darauf verwiesen, dass die Salvador-Allende-Brücke wegen Schäden aus dem sog. Beton-
Krebs ersetzt werden müsse und (Zitat:) „nicht aufgrund von eventuell schadhaften Spannbetonstählen.“
Im Artikel der Berliner Zeitung vom 24.01.2019 mit dem Titel „Salvador-Allende-Brücke, Risse im Beton –
#Spreequerung wird für zehn Monate gesperrt“ wird nun die Senatsverwaltung folgendermaßen zitiert:
„An den Spannstählen, die innerhalb der Konstruktion für Stabilität sorgen sollen, gebe es
„Vorschädigungen“.
Frage 1:
Wie kommt die Senatsverwaltung nun zu der Erkenntnis, dass die Spannstähle der Salvador-Allende-Brücke
vorgeschädigt sind? Seit wann verfügt der Senat über diese konkreten Kenntnisse?
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Antwort zu 1:
In der Beantortung der Frage 18 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/16816 wurde erläutert,
dass „die Salvador-Allende-Brücke aufgrund von Schäden durch Alkali-Kieselsäure-
Reaktion und Schäden an Koppelfugen ersetzt werden muss und nicht aufgrund von
eventuell schadhaften Spannbetonstählen.“ Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass
Spannstähle vorgeschädigt sind. Koppelfugen entstehen im Spannbetonbrückenbau,
wenn der Überbau in mehreren Abschnitten hergestellt wird und die Spannstahlglieder
miteinander verbunden werden. Die Koppelfugen an der Salvador-Allende-Brücke wurden
zum damaligen Zeitpunkt regelkonform jedoch ohne den heute vorgeschriebenen
ausreichenden Versatz ausgeführt. Hierdurch kann es zu Rissen im Bereich der
Koppelfugen führen. Gerissene Koppelfugen stellen potentielle Eintrittsstellen für
Witterungseinflüsse dar und gefährden die Dauerhaftigkeit eines Bauwerks.
Frage 2:
Für wie hoch schätzt der Senat, aufgrund der Tatsache, dass nun bei drei Brücken aus der Liste der über
130 Brücken- und Tunnelbauwerke, die mit den problematischen Spannstählen ausgestattet sind, tatsächlich
Schäden aus Spannungsrisskorrosion aufgetreten sind, die Wahrscheinlichkeit ein, dass auch weitere, oder
sogar alle anderen Bauwerke aus der Liste von diesen Schäden betroffen sein könnten oder sogar sind?
Antwort zu 2:
Lediglich an der Elsenbrücke ist der Schaden auf eine Kombination von
Temperatureinwirkungen, bauzeitlichen Einwirkungen und Spannungsrisskorrosion
zurückzuführen. Durch Spannungsrisskorrosion an anderen Brücken hervorgerufene
Schäden sind nicht bekannt.
Frage 3:
Zu wie vielen der Bauwerke aus der Anlage zur DS 18/16816 verfügt der Senat über Konkrete Hinweise
oder konkrete Kenntnisse, dass sie mit geschädigten Spannstählen ausgestattet sind? Welche Bauwerke
sind dies? Und seit wann verfügt der Senat diesbezüglich über konkrete Hinweise oder Erkenntnisse?
Antwort zu 3:
Konkrete Hinweise oder Erkenntnisse zu durch Spannungsrisskorrosion geschädigte
Spannstähle an Brücken liegen mit Ausnahme der Elsenbrücke nicht vor.
Frage 4:
Unterliegen die Bauwerke aus der Liste einer besonderen Beobachtung oder werden sie besonders oft
geprüft? Was wird hier konkret getan?
Antwort zu 4:
Alle Bauwerke unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen Bauwerksprüfung und
Bauwerksüberwachung nach DIN 1076. Die Bauwerke der Liste von Brücken mit
spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl werden sukzessive auf Grundlage
vorhandener Personalkapazitäten nach der „Handlungsanweisung zur Überprüfung und
Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die mit vergütetem, spannungsrisskorrosionsgefährdetem
Spannstahl erstellt wurden (Handlungsanweisung Spannungs3
risskorrosion, Ausgabe: 06/2011)“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) untersucht. Jedes Bauwerk wird hierbei gesondert betrachtet und
gegebenenfalls jährlichen Sonderprüfungen unterzogen. Mehrere Brücken befinden sich in
der Ersatzneubauplanung.
Berlin, den 14.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz