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1. Welche Ergebnisse haben die Verhandlungen zur Fortschreibung der #Semesterticket-Verträge der Berliner
#Hochschulen ergeben?
Zu 1.:
Den verfassten Studierendenschaften wurde ein Angebot für unbefristete Semesterticketverträge
mit Preissteigerungen nach dem Indexverfahren vorgelegt. Der Beratungs-
Zusammenschluss der Semesterticketreferentinnen und -referenten der #Freien Universität
Berlin, #Humboldt-Universität zu Berlin, #Technischen Universität Berlin, Universität der
#Künste Berlin, #Beuth-Hochschule für Technik Berlin und „#Alice-Salomon“-Hochschule für
Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (kurz: #Semtix-Ratschlag) brach im Frühjahr 2019
die Verhandlungen ab, da aus deren Sicht das Zustandekommen der tatsächlichen #Tarifanpassung
für die Semestertickets intransparent blieb.
Als Alternative wurde zunächst das Tarifangebot #Semesterticket Berlin ABC (Solidarmodell)
bis einschließlich Wintersemester 2020/2021 von allen Berliner Hochschulen akzeptiert,
die Ergänzungsvereinbarungen dazu sind bereits unterzeichnet.
Der Semtix-Ratschlag, d.h. die Vertretung der verfassten Studierendenschaften, sieht in
Anbetracht aktueller Entwicklungen (kostenlose Tickets für Schülerinnen und Schüler,
365€-Jahrestickets für Azubis, gültig im gesamten Verkehrsverbund Berlin Brandenburg)
eine Notwendigkeit zu grundsätzlichen Anpassungen beim Semesterticket.
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2
2. Wann sind weitere Verhandlungsrunden geplant?
Zu 2.:
Anfang Dezember 2019 werden die Vertragsverhandlungen zum Tarifangebot „Semesterticket
Berlin ABC“ ab dem Sommersemester 2021 aufgenommen.
3. Welche Hochschulen haben bereits Verträge für das Sommersemester 2020 unterschrieben?
Zu 3.:
Alle staatlichen sowie die konfessionellen Hochschulen des Landes Berlin haben die Verträge
für ein Semesterticket Berlin ABC für das Sommersemester 2020 unterzeichnet.
4. Wie sind diese Vertragsunterzeichnungen zu Stande gekommen? Beruhen sie auf separaten Verhandlungen
mit einzelnen Hochschulen?
Zu 4.:
Aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrates des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
GmbH (VBB) vom 28. März 2019 wurden die Studierendenschaften der Berliner Hochschulen
Anfang Mai 2019 darüber informiert, dass die Semesterticketpreise für die Studierenden
der Berliner Hochschulen (Gültigkeitsbereich Berlin ABC) auch im Sommersemester
2020 und im Wintersemester 2020/2021 nicht angehoben werden und der Semesterticketpreis
damit bis einschließlich Wintersemester 2020/2021 weiterhin 193,80 Euro beträgt.
Die Hochschulen wurden, wie auch im Verfahren für das Wintersemester 2019/20,
um Zustimmung gebeten. Mit Einverständniserklärung jeder Hochschulen verlängert sich
damit die Laufzeit der Semesterticketverträge bis einschließlich Wintersemester
2020/2021.
5. Wie können Studierende das im VBB-Tarif 2019 enthaltene Ticket verbundweit für 242 Euro aktuell erhalten?
Gibt es Hochschulen, die dieses Semesterticket anbieten?
Zu 5.:
Voraussetzung für das „Semesterticket mit Nutzung im gesamten Verbundgebiet für Berliner
Studierende“ ist, dass sich die Mehrheit der Studierenden bei einer Urabstimmung für
dieses Ticket mit einem Preis von aktuell 242,00 Euro je Semester entscheidet. Jede Berliner
Hochschule vereinbart in einem Semesterticketvertrag einheitlich ein für sie anzuwendendes
Tarifangebot als Solidarmodell. Die Studierenden jeder Berliner Hochschule
haben dabei die Wahl zwischen einem „Semesterticket Berlin ABC“ und dem „Semesterticket
mit Nutzung im gesamten Verbundgebiet für Berliner Studierende“.
Bisher hat sich keine Berliner Hochschule für das Tarifangebot „Semesterticket mit Nutzung
im gesamten Verbundgebiet für Berliner Studierende“ entschieden.
6. Wie bewertet der Senat das Solidarmodell der Berliner Hochschulen zum Semesterticket aus verkehrsund
hochschulpolitischer Sicht sowie in Bezug auf die Einnahmesituation der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen?
– –
3
Zu 6.:
Der Senat bewertet das Angebot an die Studierendenschaften, Semestertickets für alle
Studierenden einer Hochschule als Solidarmodell zu vereinbaren als ein attraktives Angebot,
da es abhängig von der Wahlmöglichkeit den Nutzerinnen und Nutzern eine freizügige
Mobilität in und um Berlin im Tarifbereich ABC bzw. sogar im gesamten VBB ermöglicht
und damit nicht nur den Hochschulbesuch, sondern auch eine gesellschaftliche Teilhabe
unterstützt. Aus Verkehrserhebungen ist bekannt, dass Berliner Studierende das Tarifangebot
in hohem Maße nutzen.
Aus verkehrspolitischer Sicht senkt ein solidarisches Ticket die Zugangshürden zum Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) und dient dem Ziel einer Erhöhung des ÖPNVAnteils
an den von der Berliner Bevölkerung genutzten Verkehrsarten. Vertrieblich ist es
einfach umsetzbar und hilft, verlässliche Erlöse zur Sicherung des Angebots im ÖPNV zu
generieren.
Aus den Gesprächen mit Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern ist bekannt,
dass auch diese das Semesterticket als Erfolgsmodell betrachten, das im VBB-Tarif
fortgeführt werden solle. Auch die Ausgestaltung als Solidarmodell wird als wichtig eingeschätzt.
Ziel ist es, die erreichten Erfolge mit langfristigen Verträgen zu sichern.
Im Rahmen der anstehenden Verhandlungen sollen bei der Preisgestaltung bereits beschlossene
Tarifmaßnahmen mit berücksichtigt werden.
7. Sieht der Senat das Solidarmodell als zukünftiges Modell für Auszubildende? Wenn nein, warum nicht?
Zu 7.:
Bei den Semestertickets handelt es sich um ein solidarfinanziertes Zeitkartenangebot. Um
ein derartiges Angebot zu verwirklichen, muss sich ein bestimmter Anteil der betroffenen
Personengruppe, hier der Studierenden, in einer Urabstimmung für die Annahme eines
entsprechenden Tarifangebotes aussprechen (§ 18 a Berliner Hochschulgesetz – BerlHG).
Im Falle der Annahme eines solchen Tarifangebotes müssen alle Studierenden (unabhängig
vom Abstimmverhalten und unabhängig von der Nutzung) den Betrag für das Semesterticket
zahlen. Durch die verpflichtende Abnahme durch alle Studierenden wiederum
ergibt sich ein vergleichsweise günstiger Preis für die einzelnen Personen. Der jeweilige
Semesterticketvertrag wird von der verfassten Studierendenschaft, dem Allgemeinen Studierendenausschuss
(AStA) abgeschlossen. Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige
Teilkörperschaft der Hochschule mit Pflichtmitgliedschaft.
Die Realisierung eines solidarischen Tarifmodells setzt zum einen einen klar definierten
Kreis von Nutzerinnen und Nutzern und zum anderen eine geeignete, vertretungsberechtigte
Organisation voraus, die im Namen der Betroffenen Verträge aushandeln und das
Verhandlungsergebnis zur Abstimmung bringen darf. Dies lässt sich bei Auszubildenden
schwer umsetzen, insbesondere da es hier keine derart klare Zuordnung gibt wie bei Studierenden
einer Hochschule. Auch bei bestehenden Tarifangeboten für Auszubildende
stellt die Frage der Berechtigung mit Blick auf die unterschiedlichsten Arten einer Ausbildung
die größte Hürde dar und bringt hohen Aufwand bei der Nachweisführung mit sich.
Ein solidarisches Auszubildendenticket könnte diese Unterschiede nicht berücksichtigen
(z.B. in Bezug auf Ausbildungszeiten, -intervalle, -orte). Zudem gibt es keine entsprechende
Vertretungsorganisation, die für sich in Anspruch nehmen könnte, für alle Auszubildenden
zu sprechen.
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4
Ein Solidarmodell wird daher vom Senat nicht als geeignetes Modell für künftige Tarifangebote
für Auszubildende gesehen. Somit fiel die Entscheidung beim neuen Tarifangebot
für Auszubildende (VBB Abo Azubi für 365 Euro/Jahr) zugunsten eines frei wählbaren Tickets.
8. Erwägt der Senat, Studierende und Auszubildende bei VBB-Tarif und Leistungsangebot gleichzustellen?
Wenn nein, warum nicht?
Zu 8.:
Eine tarifliche Gleichstellung von Studierenden und Auszubildenden bedarf aufgrund der
unterschiedlichen Rahmenbedingungen der beiden Personengruppen (vgl. auch Antwort
zu Frage 7) einer vertieften Prüfung und wäre daher aus Sicht des Senates nur mittelfristig
umsetzbar.
9. Wie bewertet der Senat, Leihfahrradsysteme für die Mobilität von Studierenden in das Solidarmodell einzubeziehen?
Zu 9.:
Die Integration von Leihfahrradsystemen müsste aus rechtlichen Gründen anbieterneutral
umgesetzt werden, d.h. alle Anbieter müssten die Möglichkeit bekommen, ihr Angebot in
den VBB-Tarif zu integrieren. Dies ist schon aufgrund der Volatilität des Anbietermarktes
schwierig. Auch die Abgrenzung auf das Kernangebot birgt Herausforderungen – manche
Anbieter würden nicht nur Fahrräder, sondern ggf. auch Elektroroller, Mopeds, Kraftfahrzeuge
und auch Ridesharingangebote mit integrieren können.
Hinzu kommt, dass für eine Einbeziehung von Leihfahrradsystemen in ein solidarisches
Tarifangebot aufgrund der notwendigen Berücksichtigung im Rahmen der Einnahmenaufteilung
und der Notwendigkeit einer praktikablen Abrechnung Gespräche nicht nur mit allen
Leihfahrradanbietern, sondern auch mit allen Verkehrsunternehmen im VBB und den
jeweiligen Aufgabenträgern zu führen wären. Bei bisherigen Vorgesprächen dazu konnten
bislang noch keine Lösungsmöglichkeiten identifiziert werden.
Bei einer Einbeziehung in das Solidarmodell von Studierenden wäre dazu voraussichtlich
eine Urabstimmung je Hochschule vorab erforderlich, bei der die Mehrheit der Studierendenschaft
für eine Einführung eines solidarischen Leihradsystems entweder in Kombination
mit dem Semesterticket oder als eigenes, zusätzliches Angebot stimmen muss. Vor
dem Hintergrund, dass die Studierendenschaften jeweils selbst die Entscheidungen treffen
müssen und es viele Leihfahrrad und ggf. -rolleranbieter am Markt gibt, wäre eine Vertragsgestaltung
in Verbindung mit den Semesterticketverträgen sehr komplex.
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5
10. Ist es den verfassten Studierendenschaften möglich, Verträge zu einem Solidarmodell für die Nutzung
von Leihfahrrädern abzuschließen?
Zu 10.:
Studierendenschaften können im Rahmen der Selbstverwaltung grundsätzlich Verträge
mit privaten Unternehmen (auch Dienstleistungsunternehmen) abschließen. Zur Finanzierung
könnte beispielsweise ein eigener Beitrag erhoben werden.
Berlin, den 27. November 2019
In Vertretung
Steffen Krach
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung –
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