Bahnhöfe + Straßenverkehr: Aktuelle Situation am S-Bahnhof Zehlendorf und Verkehrsplanung in Zehlendorf-Mitte, aus Senat

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Frage 1:
Sind dem Senat die Planungen der #S-Bahn und des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf zum 2. Zugang zum SBahnhof #Zehlendorf bekannt?
Frage 2:
Ist es zutreffend, dass der bereits bei der S-Bahn bestellte Zugang nunmehr wieder abbestellt wurde? Was
sind die Gründe hierfür?
Frage 3:
Wann ist mit einer endgültigen Entscheidung und Bestellung des 2. Zugangs zum #S-Bahnhof Zehlendorf am
Postplatz zu rechnen? (Bitte den weiteren Zeitplan bis Beginn der Bauarbeiten erläutern.)
Antwort zu 1 bis 3:
Der Senat hat bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) am S-Bahnhof Zehlendorf einen
weiteren Zugang zum Bahnsteig am #Teltower Damm sowie einen zusätzlichen
Bahnhofszugang in Höhe des #Postplatzes mit Ausgängen zur #Anhaltiner und #Machnower
Straße bestellt. Der Bezirk ist über die beiden Vorhaben informiert.
Der Zugang am #Postplatz unterlag zuletzt einem Planungsstopp, da hierzu u.a. mit dem
Bezirk Abstimmungen zur konkreten Gestaltung und den zu berücksichtigenden
Anforderungen stattfanden. Nach Klärung der offenen Punkte kann die Planung für den
Bahnhofszugang nun weiter vorangetrieben werden. Ein konkreter Zeitplan kann derzeit
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aufgrund des frühen Planungsstadiums und des bis vor kurzem andauernden
Planungsstopps noch nicht benannt werden.
Frage 4:
Wie gedenkt der Senat, wenn es zur Sanierung der S-Bahn-Brücke am Teltower Damm kommt, den
#Durchgangsverkehr von und nach #Teltow in dieser Bauzeit zu organisieren?
Antwort zu 4:
Zu dem angefragten Bauvorhaben gab es bisher noch keine Vorabstimmung, konkrete
Anträge von Baufirmen dazu liegen noch nicht vor.
Frage 5:
Gibt es Pläne des Senats, den #Schwerlastverkehr durch Zehlendorf-Mitte über die #Knesebeckbrücke zu
minimieren? Wenn ja, welche? Wie ist die konkrete zeitliche Planung?
Antwort zu 5:
Der Senat verfolgt keine Pläne, den Schwerlastverkehr durch Zehlendorf-Mitte über die
Knesebeckbrücke zu minimieren.
Frage 6:
Welche Planungen hat der Senat für die Knesebeckbrücke, wenn es zu einer geplanten Sanierung kommt?
Wie sieht dann die geplante Verkehrsführung aus?
Antwort zu 6:
Die Knesebeckbrücke befindet sich in der Unterhaltungslast der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Dem Senat sind keine Pläne des Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamtes Berlin als zuständigem Baulastträger der Brücke zur Sanierung bekannt.
Frage 7:
Gibt es auf Seiten des Senats (langfristige) Planungen bzw. Überlegungen für weitere Querungsbrücken über
den Teltowkanal?
Antwort zu 7:
Der Senat verfolgt derzeit keine Planungen für eine zusätzliche Querung des Teltowkanals.
Frage 8:
Wie kann und wird der Senat das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf bei der Auslobung des geplanten
städtebaulichen Wettbewerbs zum Neubau des Rathauses Zehlendorf unterstützen?
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Antwort zu 8:
Der Senat kann für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf die Koordination und Durchführung
eines städtebaulichen Wettbewerbs oder eines vergleichbaren angemessenen
Planungsverfahrens in Abstimmung mit dem Bezirksamt übernehmen.
Berlin, den 26.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Sperrungen für den Großraum- und Schwerlastverkehr, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Berliner #Brücken, #Unterführungen und #Tunnel sind mittlerweile für den #Großraum- und #Schwerlastverkehr #gesperrt (bitte einzeln inklusive der Art der Verkehrseinschränkung aufführen)?
Frage 2: Welche Berliner U-Bahn- und S-Bahn-Tunnel verhindern eine Überquerung durch Großraum und Schwerlastverkehr (bitte Straße und Tunnel einzeln aufführen)?
Antwort zu 1 und 2: Anträge für den genehmigungs-pflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr werden bei der Verkehrslenkung Berlin eingereicht. Im Zuge des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens werden die betroffenen Baulastträger im Land Berlin angehört. Im Rahmen dieses Verfahrens für Großraum- und Schwer-transporte nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden von den zustän-digen Baulastträgern die Berliner Brücken, Unterführun-gen und Tunnel auf Basis ihrer zulässigen Tragfähigkeit bewertet, d.h. je nach Fahrzeuggesamtgewicht und Achs-konfiguration werden durch eine Einzelfallprüfung ggf. Fahrauflagen erteilt. Bei Überschreitung der zulässigen Tragfähigkeit und damit einer übermäßigen Belastung einzelner Ingenieurbauwerke können sich reguläre Fahr-verbote ergeben. Das Erlaubnis- und Genehmigungsver-fahren im Einzelfall umfasst auch die Prüfung einer mög-lichen Überschreitung der vorhandenen Lichtraumprofile bei Großraumtransporten.
Eine Liste von Bauwerken, die für den genehmi-gungspflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr gene-rell gesperrt sind, liegt nicht vor, da die jeweiligen Einzel-fälle zu betrachten sind.
Frage 3: Welche Umleitungsstrecken werden zur Um-fahrung der Sperrungen angeboten (bitte einzeln auffüh-ren)? Führen diese durch Wohngebiete?
Antwort zu 3: Umfahrungen von Sperrungen ergeben sich bei der streckenbezogenen Antragsbearbeitung mit den unterschiedlichsten Start-Ziel-Punkten. Sie werden im Einzelfall entschieden. Diese Entscheidungen beruhen auf aktuellen Zuarbeiten von allen betroffenen Baulastträgern im Rahmen der einzelnen Anhörung.
Frage 4: Ist mit Verkehrseinschränkungen für den Großraum- bzw. Schwerlastverkehr auch auf der Rudolf-Wissell-Brücke zu rechnen?
Antwort zu 4: Die Rudolf-Wissell-Brücke wird im Rahmen des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens für die genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwer-transporte nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO auf Basis ihrer vorhandenen Tragfähigkeit berücksichtigt. Es kann je nach Einzelfall zu Fahrauflagen oder ggf. zu Fahrverboten kommen.
Frage 5: Sind auch Brücken und Unterführungen von Sperrungen betroffen über die der Umzug vom Flughafen Tegel zum Flughafen BER abgewickelt werden soll?
Frage 6: Wird im Zeitrahmen der für den Sommer 2017 geplanten Sanierung der Rudolf-Wissell-Brücke auch der Umzug vom Flughafen Tegel zum Flughafen BER mitbedacht?
Antwort zu 5 und 6: Der ursprünglich für Juni 2012 geplante Umzug sah eine Vollsperrung der Bundesautob-ahn zwischen den Flughäfen Tegel und der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in einem nächtlichen Zeitfens-ter von ca. 5-6 Stunden vor. Gegenwärtig liegt kein aktu-eller Antrag zum Umzug vom Flughafen Tegel zum Flug-hafen BER vor. Bei Eingang eines konkreten Antrages wird angestrebt, die anstehenden Instandsetzungsarbeiten mit dem geplanten Umzug zu koordinieren.
Frage 7: Ist eine Wiederaufnahme des Runden Tisches zum Thema Großraum- und Schwerlasttransporte ge-plant?
Antwort zu 7: Im Ergebnis einer Umfrage durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Großraum- und Schwerlasttransporten unter den relevanten Unternehmen in Berlin und Brandenburg wurde vielfach der Wunsch geäußert, wieder ein festes Arbeitsgremium zu etablieren, bei dem alle wichtigen Akteure an einem Tisch sitzen und das Thema voranbringen. Die IHK hat in Folge dessen eine Vielzahl beteiligter Transportunternehmen sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Fort-schritt, die Verkehrslenkung Berlin-Brandenburg und die Polizei zu einem Fachgespräch eingeladen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Es wurde Einigkeit und die Bereitschaft zu weiteren Zusammenkünften mit der Vor-gabe erzielt, angesprochene Probleme im Rahmen fach-bezogener Teilnehmerrunden zu klären.
Berlin, den 28. Dezember 2015
In Vertretung
Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)