Tarife: 1. Mai 2023 – Ein Feiertag für die Fahrgäste, Der Berliner Fahrgastverband IGEB freut sich über den Start des Deutschlandtickets – und fordert Nachbesserungen, aus IGEB

01.05.2023

Die Einführung des #Deutschlandtickets für 49 Euro ist eine Revolution in der Entwicklung der #Nahverkehrstarife. Der Preis von 49 Euro ist attraktiv. Aber noch attraktiver ist die Möglichkeit, mit diesem einen Ticket Bahnen und Busse des Nahverkehrs in allen Regionen Deutschlands nutzen zu können. Das Studium der oft viel zu komplizierten und überall unterschiedlichen Nahverkehrstarife ist für Abonnenten des Deutschlandtickets jetzt Geschichte.
Bemerkenswert ist auch, in welch kurzer Zeit das neue #Tarifangebot eingeführt wurde. Eine kurze Zeit für Abstimmung und Umsetzung führt erfahrungsgemäß aber immer auch zu Mängeln, Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten. Deshalb muss mit der Einführung des Deutschlandtickets sofort eine begleitende Evaluation zur #Weiterentwicklung des Tarifes erfolgen. Das betrifft das #Deutschlandticket ebenso wie den gesamten #VBB-Tarif.
Einige Schwachstellen sind beim Deutschlandticket schon jetzt zu erkennen. Hier müssen der VBB und die Länder Berlin und Brandenburg schnell handeln. Dass es besser geht, zeigen andere Verkehrsverbünde und Bundesländer.

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Tarife: Jetzt das kostenlose Schülerticket Berlin online beantragen! aus BVG

Gute Nachrichten für alle Berliner #Schülerinnen und #Schüler: Ab dem 1. August 2019 können sie Busse und Bahnen im #Tarifbereich Berlin #AB #kostenlos nutzen. Die dafür benötigte, #personalisierte #fahrCard können sie ab sofort und ausschließlich #online unter #BVG.de/schuelerticket beantragen.
Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen: Wer pünktlich zum 1. August mit einer neuen fahrCard ausgestattet sein möchte, muss seinen Antrag bis spätestens 10. Juli stellen. Bequem haben es diejenigen, die schon jetzt ein Schülerticket im Abo haben: Diese Verträge werden automatisch auf die neuen, kostenlosen Bedingungen umgestellt, die vorhandene fahrCard kann in diesen Fällen einfach weiter genutzt werden.
Für die Neubeantragung des kostenlosen Schülertickets müssen der gültige Berliner Schülerausweis I sowie ein aktuelles Lichtbild hochgeladen werden. Anschließend kommt die fahrCard per Post und gilt dann für vier Jahre.
Bei Oberschülern kann die Gültigkeit auch vorher enden – nämlich mit Ablauf des Schuljahrs, in dem der 16. Geburtstag liegt. Es sei denn, die Berechtigung wird durch einen aktuellen Schülerausweis erneut nachgewiesen.
Auch jene Berliner Kinder über 6 Jahre, die noch keine Schule besuchen, können das Ticket nutzen. Als Nachweis kann z.B. der Aufnahmebescheid der Schule, die Schulzuweisung oder der Rückstellungsbescheid einer Berliner Behörde hochgeladen werden.
Übrigens: Im Tarifbereich AB ist die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrads im Schülerticket inbegriffen. Und für Fahrten ins Umland kann wie beim bisherigen Abo ein Anschlussfahrausweis für den Tarifbereich C genutzt werden. Alle weiteren Details zur Beantragung und den Tarifbestimmungen finden sich auf BVG.de/schuelerticket.

Die erforderlichen Ausgleichszahlungen für das kostenlose Schülerticket erhält die BVG vom Land Berlin.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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