OePNV: Projektkoordinator fuer Berlin bleibt mit Brandenburg abgestimmt

Ist der ÖPNV-Projektkoordinator mit Brandenburg koordiniert?

Ereignis

Der FDP-Abgeordnete Klaus-Peter von Lüdeke fragte nach der Abstimmung des geplanten Berliner ÖPNV-Projektkoordinators mit Brandenburg und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Der Senat erklärte, dass die zuständigen Stellen in Brandenburg sowie der VBB über die Planungen informiert wurden und dafür Verständnis gezeigt hätten. Gleichzeitig wurde betont, dass der VBB weiterhin für Tarif, Marketing und grenzüberschreitende Verkehre zuständig bleibt. 【1-1813be】

Details

Quelle: Drucksache 15/10937, Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP). 【1-1813be】

Ist der „ÖPNV-Projektkoordinator“ mit Brandenburg koordiniert? 【1-1813be】

Ich frage den Senat:

  1. Ist die vorgesehene Einrichtung eines Projektkoordinators zur Ausschreibung von Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit den zuständigen Stellen in Brandenburg und im Rahmen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) abgestimmt worden?

  2. Inwieweit teilt der Senat die Auffassung, dass der Vorgang die Zusammenarbeit mit Brandenburg schwächt?

  3. Inwieweit sind die vorgesehenen Aufgaben nicht bereits Aufgaben des VBB?

  4. Warum werden die Aufgaben nicht dem VBB übertragen? 【1-1813be】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entschied, keine zusätzliche Regie- und Managementgesellschaft für den Berliner ÖPNV aufzubauen. Stattdessen sollen die Aufgaben innerhalb der Senatsverwaltung wahrgenommen werden. Aufgrund der Komplexität dieser Aufgaben werden externe Fachfirmen eingebunden. Für Koordinierung und Controlling ist ein Projektkoordinator vorgesehen, dessen Tätigkeit auf höchstens drei Jahre begrenzt werden soll. 【1-1813be】

Die Planungen wurden den zuständigen Stellen des Landes Brandenburg sowie dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg erläutert, zuletzt in der Aufsichtsratssitzung des VBB am 10. September 2003. Nach Angaben des Senats wurde dort Verständnis für die Berliner Position geäußert. 【1-1813be】

Der Senat geht davon aus, dass eine moderne Aufgabenträgerstruktur in Berlin die Qualität des Verkehrsangebots in der Region verbessern und damit das Zusammenwachsen beider Länder fördern kann. 【1-1813be】

Zugleich wurde erklärt, dass der VBB in seiner damaligen Organisationsform nicht geeignet sei, zusätzliche Aufgaben für den kommunalen Berliner ÖPNV zu übernehmen. Die Aufgaben des VBB blieben unverändert bei Tarifgestaltung, Einnahmenaufteilung, Verbundmarketing, der Koordination grenzüberschreitender Verkehre sowie dem Eisenbahnregionalverkehr. 【1-1813be】

Berlin, den 09. Oktober 2003

In Vertretung

Ingeborg Junge-Reyer

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

OePNV: Externe Projektsteuerung fuer Bestellerfunktionen im Nahverkehr

Fremdvergabe von ÖPNV-Managementleistungen

Ereignis

Der SPD-Abgeordnete Thorsten Hilse fragte nach der geplanten Fremdvergabe von Management- und Steuerungsleistungen im Berliner Nahverkehr. Der Senat verteidigte die Einführung eines zeitlich befristeten Projektkoordinators, der den Aufgabenträger bei Planung, Ausschreibungen und Qualitätsmanagement unterstützen soll. Ziel sei eine effizientere Bestellung und Finanzierung des ÖPNV im Sinne des Besteller-Ersteller-Prinzips. 【3-f3690c】

Details

Quelle: Drucksache 15/10804, Kleine Anfrage des Abgeordneten Thorsten Hilse (SPD). 【3-f3690c】

Fremdvergabe von ÖPNV-Managementleistungen 【3-f3690c】

Ich frage den Senat:

  1. Wie ist die Fremdvergabe von Leistungen zur Vorbereitung, Koordinierung und Steuerung von Netz- und Angebotsplanung, Bestell- und Qualitätsmanagement, Ausschreibungen sowie Vertragsmanagement mit dem Berliner ÖPNV-Gesetz vereinbar?

  2. Ist damit zu rechnen, dass mit der Beauftragung eines privaten Projektsteuerers tatsächlich effiziente Strukturen im Verkehr geschaffen werden?

  3. Wurde berücksichtigt, dass der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg als Aufgabenträgerverbund gegründet wurde?

  4. Trifft es zu, dass ein privater Auftragnehmer eine zusätzliche vierte Ebene zwischen den Aufgabenträgern schaffen würde?

  5. Welche zusätzlichen Kosten entstehen Berlin? 【3-f3690c】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【3-f3690c】

Zu 1. und 3.:

Die politische Verantwortung für Integration, Bestellung und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs liegt beim Land Berlin. Nach Auffassung des Senats muss der Aufgabenträger das Verkehrsangebot konkret definieren, dessen Kosten kontrollieren und die Verkehrsangebote verkehrsträgerübergreifend steuern können.

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg bleibt weiterhin zuständig für Marketing, Tarifkonzept, Einnahmenaufteilung im Verbundgebiet, die Koordination grenzüberschreitender Verkehre sowie den Eisenbahnregionalverkehr. Durch die organisatorische Änderung werde der VBB nicht beeinträchtigt. 【3-f3690c】

Zu 2. und 4.:

Der Senat beschloss am 8. Juli 2003, die Unterstützung des Aufgabenträgers durch einen Projektkoordinator auf maximal drei Jahre zu begrenzen. Der Projektkoordinator soll keine neue Verwaltungsebene bilden, sondern lediglich Fachaufträge vorbereiten, koordinieren und steuern. Eine Behinderung der Zusammenarbeit mit Brandenburg oder anderen Aufgabenträgern werde nicht gesehen. 【3-f3690c】

Zu 5.:

Die externen Aufträge und die Steuerung durch den Projektkoordinator werden für einen Zeitraum von drei Jahren jährlich maximal 3,0 Millionen Euro beanspruchen. Diese Kosten sollen durch Einsparungen bei der Bestellung von Verkehrsleistungen kompensiert werden, sodass nach Angaben des Senats keine zusätzliche Belastung des Landeshaushalts entsteht. 【3-f3690c】

Berlin, den 08. Oktober 2003

Peter Strieder

Senator für Stadtentwicklung 【3-f3690c】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.