Fremdvergabe von ÖPNV-Managementleistungen
Ereignis
Der SPD-Abgeordnete Thorsten Hilse fragte nach der geplanten Fremdvergabe von Management- und Steuerungsleistungen im Berliner Nahverkehr. Der Senat verteidigte die Einführung eines zeitlich befristeten Projektkoordinators, der den Aufgabenträger bei Planung, Ausschreibungen und Qualitätsmanagement unterstützen soll. Ziel sei eine effizientere Bestellung und Finanzierung des ÖPNV im Sinne des Besteller-Ersteller-Prinzips. 【3-f3690c】
Details
Quelle: Drucksache 15/10804, Kleine Anfrage des Abgeordneten Thorsten Hilse (SPD). 【3-f3690c】
Fremdvergabe von ÖPNV-Managementleistungen 【3-f3690c】
Ich frage den Senat:
- Wie ist die Fremdvergabe von Leistungen zur Vorbereitung, Koordinierung und Steuerung von Netz- und Angebotsplanung, Bestell- und Qualitätsmanagement, Ausschreibungen sowie Vertragsmanagement mit dem Berliner ÖPNV-Gesetz vereinbar?
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Ist damit zu rechnen, dass mit der Beauftragung eines privaten Projektsteuerers tatsächlich effiziente Strukturen im Verkehr geschaffen werden?
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Wurde berücksichtigt, dass der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg als Aufgabenträgerverbund gegründet wurde?
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Trifft es zu, dass ein privater Auftragnehmer eine zusätzliche vierte Ebene zwischen den Aufgabenträgern schaffen würde?
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Welche zusätzlichen Kosten entstehen Berlin? 【3-f3690c】
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【3-f3690c】
Zu 1. und 3.:
Die politische Verantwortung für Integration, Bestellung und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs liegt beim Land Berlin. Nach Auffassung des Senats muss der Aufgabenträger das Verkehrsangebot konkret definieren, dessen Kosten kontrollieren und die Verkehrsangebote verkehrsträgerübergreifend steuern können.
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg bleibt weiterhin zuständig für Marketing, Tarifkonzept, Einnahmenaufteilung im Verbundgebiet, die Koordination grenzüberschreitender Verkehre sowie den Eisenbahnregionalverkehr. Durch die organisatorische Änderung werde der VBB nicht beeinträchtigt. 【3-f3690c】
Zu 2. und 4.:
Der Senat beschloss am 8. Juli 2003, die Unterstützung des Aufgabenträgers durch einen Projektkoordinator auf maximal drei Jahre zu begrenzen. Der Projektkoordinator soll keine neue Verwaltungsebene bilden, sondern lediglich Fachaufträge vorbereiten, koordinieren und steuern. Eine Behinderung der Zusammenarbeit mit Brandenburg oder anderen Aufgabenträgern werde nicht gesehen. 【3-f3690c】
Zu 5.:
Die externen Aufträge und die Steuerung durch den Projektkoordinator werden für einen Zeitraum von drei Jahren jährlich maximal 3,0 Millionen Euro beanspruchen. Diese Kosten sollen durch Einsparungen bei der Bestellung von Verkehrsleistungen kompensiert werden, sodass nach Angaben des Senats keine zusätzliche Belastung des Landeshaushalts entsteht. 【3-f3690c】
Berlin, den 08. Oktober 2003
Peter Strieder
Senator für Stadtentwicklung 【3-f3690c】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.