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Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass auf der #S-Bahn-Strecke #Berlin-Buch – #Bernau in letzter Zeit bereits mehrere
#Eisenbahnüberführungen außerhalb des Stadtgebiets erneuert wurden, ohne das #2. Gleis zu
berücksichtigen, und dass #Oberleitungsmaste, #Signale und #Signalbrücken auf die #Trasse des 2. Gleises
gesetzt wurden? Wenn ja, wie war der Senat an der Entscheidung beteiligt? Welche Abstimmungen mit dem
Land Brandenburg gab es dazu?
Antwort zu 1:
Der Senat ist im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange im jeweiligen
#Planfeststellungsverfahren einbezogen. Der Beginn der Planungen für die bereits
erneuerten Eisenbahnüberführungen war zu einem Zeitpunkt, als der
#Landesnahverkehrsplan des Landes Brandenburg noch nicht beschlossen war. Es lagen
auch noch keine konkretisierenden Planungen für die Notwendigkeit des #zweigleisigen
Ausbaus für einen langfristigen #10-Minuten-Takt zwischen den Bahnhöfen Buch und
Bernau vor. Die Trägerbeteiligung erfolgte bereits im Jahr 2015.
Hinsichtlich der #S-Bahnnetzabschnitte im Land Brandenburg gibt es regelmäßige
Abstimmungen.
Frage 2:
Sind bei der noch ausstehenden Erneuerung der Eisenbahnüberführung über den #Pölnitzweg in Berlin-Buch
Brückenpfeiler oder Stützmauern und #Brückenwiderlager für ein oder zwei Gleisüberbauten für die S-Bahn
geplant?
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Antwort zu 2:
Nach Kenntnis des Senats beinhaltet die Planung der Deutschen Bahn AG (DB AG) zur
Erneuerung der Eisenbahnüberführung über den Pölnitzweg aktuell nur die Möglichkeit für
einen #Gleisüberbau für die S-Bahn.
Frage 3:
Falls nur ein Gleisüberbau geplant ist, hat der Senat dem zugestimmt? Wenn ja, warum, wenn die Koalition
gemäß des Koalitionsvertrags vorhandene eingleisige Strecken im S-Bahn-Netz Schritt für Schritt beseitigen
will?
Antwort zu 3:
Der Senat hat im Rahmen der Trägerbeteiligung zur Erneuerung der
Eisenbahnüberführung über den Pölnitzweg darauf hingewiesen, dass die Infrastruktur
zwingend so ausgebildet werden muss, das ein zweites Gleis jederzeit nachgerüstet
werden kann. Dies betrifft die gesamten Gleis- und Brückenanlagen, inkl. Widerlagern.
Frage 4:
Falls nur ein Gleisüberbau geplant ist: Zieht der Senat in Erwägung, einen #Baustopp oder zumindest eine
#Umplanung zu veranlassen, um wenigstens in diesem Bereich die künftige #Zweigleisigkeit als
Voraussetzung für den stabilen 10-Minuten-Takt ohne spätere Mehrkosten und erneute Gleissperrungen zu
ermöglichen?
Antwort zu 4:
Vorhabenträger ist die DB AG. Der Senat wird seine Position (siehe Antwort zu Frage 3)
im laufenden Planfeststellungsprozess weiter vertreten. Für den endgültigen
Abwägungsprozess im Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens ist das EisenbahnBundesamt zuständig.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz