09.05.2023
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Es wird Bezug genommen auf die Antworten in der Drucksache 19/15251.
- Sind die zur „#Bestreifung“ des #Betriebsgeländes eingesetzten #Sicherheitskräfte ständig vor Ort, oder
schauen sie nur #gelegentlich nach dem Rechten? Wenn Letzteres, in welchen zeitlichen Abständen?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass die Bestreifung des Betriebsgeländes keinem festgelegten
#Streifenplan unterliegt, sodass keine für Täter nachvollziehbare Regelmäßigkeit erzeugt
wird. - In welchen zeitlichen Abständen erfolgte die „Bestreifung“ des Betriebsgeländes am Tattag und wie wurde
diese dokumentiert und kontrolliert?
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Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass hierzu keine Aussage getroffen werden kann, da die #Tatzeit
nicht konkret feststeht. - Wer ist für die regelmäßige #Qualitätssicherung der „Bestreifung“ zuständig und wie findet diese statt?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die Qualitätssicherung durch die zuständigen Führungskräfte
in Form von #Dienstunterweisungen, Vor- und #Nachbesprechungen und Begleitung von
Einsätzen erfolgt. - Wie ist es möglich, dass bei einer „Bestreifung“ niemandem auffällt, dass sich unbefugte Personen an
abgestellten Fahrzeugen zu schaffen machen oder gemacht haben?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass wie zu Frage 2 beantwortet, hierzu keine Aussage getroffen
werden kann, da die genaue Tatzeit nicht konkret feststeht. - Woraus wird geschlossen, dass „kein Anhaltspunkt dafür gesehen wird, dass die Täter aus dem
Personalumfeld“ der BVG stammen, zumal für den Ausbau der historischen Bauteile geeignetes Werkzeug
entweder mitgeführt oder aus auf dem Betriebsgelände befindlichen Werkzeugbestand genutzt werden
muss?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass dem Unternehmen keine Hinweise auf die Täter vorliegen. Es
gibt auch keine konkreten Anhaltspunkte, dass die Täter aus dem Personalumfeld der BVG
stammen könnten oder nicht. - Welche nicht eingehaltenen „vorgeschriebenen Standardprozesse“ haben dazu geführt, dass eine
Diebstahlsanzeige verspätet gestellt wurde und wer ist dafür verantwortlich?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass durch den für die historischen U-Bahnfahrzeuge zuständigen
Bereich leider keine sofortige Meldung an den Sicherheitsbereich erfolgte. Daher wurde die
Diebstahlsanzeige erst verspätet gestellt. Eine Sensibilisierung der Mitarbeitenden gemäß
der Vorschriften und Meldewege ist bereits erfolgt. - Wie will die BVG die Sicherheitseinrichtungen auf ihren Betriebsgeländen konkret verbessern, um zukünftig
die Sicherheit ihrer Betriebsgelände zu gewährleisten und damit weitere Diebstähle u.ä. zu vermeiden?
Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass es sowohl Standardregelwerke, als auch individuelle
Sicherheitsanforderungen gibt, welche die Sicherheit auf den BVG Liegenschaften
verbessern. Die Umsetzung erfolgt nach Priorisierung und Verfügbarkeiten.
Berlin, den 8. Mai 2023
In Vertretung
Dr. Severin F i s c h e r
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
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