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Frage 1:
Hält der Senat die seit langem geforderten #Weichenverbindungen auf der #Stadtbahn, mit denen
#Linksfahrmöglichkeiten hergestellt und eine flexible Betriebsabwicklung bei Störungen und Bauarbeiten
erreicht werden soll, für dringend notwendig? Wird sich der Senat für ihre baldmögliche Realisierung
einsetzen?
Antwort zu 1:
Nach Kenntnis des Senats ist das Fahren im Gegengleis auf der Stadtbahn bereits
möglich. Durch den Einbau einer zusätzlichen Weichenverbindung im Bereich des Berliner
Hauptbahnhofs könnte die gegenseitige Beeinträchtigung der Verkehre und damit die
#Kapazität im Störungsfall zwischen den Bahnhöfen Zoologischer Garten und
Friedrichstraße erhöht werden. Die Nachrüstung dieser Weichenverbindung durch die DB
Netz AG würde daher begrüßt werden.
Frage 2:
Wird sich der Senat dafür einsetzen, schnellstmöglich gemeinsam mit dem Bund, dem Land Brandenburg
und der DB ein ähnliches Projekt wie i2030 für kapazitätserhöhende Maßnahmen auf der Stadtbahn und in
der #Nord-Süd-Verbindung zu vereinbaren (einschließlich Planungsvereinbarung) und die Finanzierung zu
klären?
Antwort zu 2:
Die Kapazitäten im sogenannten Knoten Berlin sind bereits Bestandteil des Projektes
#i2030. Im Rahmen der sog. #Metropolraumstudie wird die Einbindung der einzelnen i2030-
Korridore in das Gesamtnetz, hier insbesondere in den Knoten Berlin und die Stadtbahn
bzw. dem Nord-Süd-Fernbahntunnel, betrachtet. Dabei werden auch Maßnahmen zur
Erhöhung der Leistungsfähigkeit entwickelt.