IllegaleAutorennen stoppen, aus Senat

28.01.2025

  1. Wie bewertet der Senat die Bilanz von 923 neu eingeleiteten Verfahren wegen des Verdachts auf verbotene #Kraftfahrzeugrennen in 2024?

Zu 1.: Im Jahr 2024 gab es bei der Amtsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Berlin insge- samt 923 #Strafermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Straftatbestand des § 315d Strafgesetzbuch (StGB). Durch die Polizei Berlin wurden im Jahr 2024 insgesamt 621 Strafer- mittlungsverfahren gemäß § 315d StGB zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen eingeleitet. Diese resultieren aus aktiven Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen, was die vergleichsweise   hohe Anzahl der Feststellungen erklärt. Darüber hinaus wurden 153 Verkehrsunfälle polizeilich erfasst, bei denen gegen mindestens eine beteiligte Person wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen ermittelt wurde. Abweichungen zwischen den ermittelten Ver- fahrenszahlen wurden in der Vergangenheit immer wieder festgestellt. Dies hat u. a. den Hin- tergrund, dass in der Statistik der Amts- und Staatsanwaltschaft etwa auch Verfahren erfasst werden, die im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren an Staats- oder Amtsanwaltschaft übermittelt werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn neben einem Geschwindigkeitsverstoß der Verdacht auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen besteht. Solche Verfahren werden von der Polizei Berlin statistisch nicht erfasst.

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