Straßenbahn: Fahrbahngleiche Kombispurnutzung und lichtsignalgesteuerter Ausbau des Knotens Eberswalder Straße

Straßenbahn: Fahrbahngleiche Kombispurnutzung und lichtsignalgesteuerter Ausbau des Knotens Eberswalder Straße

Ereignis

Der Senat von Berlin projektiert den verkehrlichen Neubau der Straßenbahnanlage in der Bernauer Straße im Rahmen des vorhandenen Straßenquerschnitts über eine fahrbahnbündig integrierte Kombispur. Zur Gewährleistung eines stabilen und beschleunigten Betriebsablaufs bei gemeinsamem Verkehrsfluss mit dem motorisierten Individualverkehr wird auf eine separate Trasse im sensiblen Areal des ehemaligen Mauerstreifens verzichtet. Die übergeordnete verkehrliche Leistungsfähigkeit der Achse wird über den geplanten vollständigen Ausbau des Netzknotens Eberswalder Straße/Schönhauser Allee mittels einer optimierten Lichtsignalsteuerung gesichert.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1596, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1596
Ich frage den Senat:
1. Warum ist der Senat seit mehr als sechs Jahren nicht in der Lage, den künftigen Querschnitt der Bernauer Straße festzulegen? Welche Rahmenbedingungen müssen berücksichtigt werden, wodurch wird die Leistungsfähigkeit der Eberswalder Straße/Bernauer Straße bestimmt, und warum konnte der Senat sich bis jetzt noch nicht festlegen, die Straßenbahn im bestehenden Straßenprofil ohne Extra-Trasse zu realisieren?
2. Worin besteht der Optimismus des Senats, daß er sich für den künftigen Querschnitt einvernehmlich mit der Bundesregierung ebenso wie innerhalb des Senats bis zur Einleitung des Planfeststellungverfahrens, das Ende 1997 vorgesehen ist, festlegen kann, bzw. warum lenkt die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr nicht endlich ein, die bestehenden Rahmenbedingungen zu akzeptieren und die Straßenbahn mit dem motorisierten Individualverkehr als Kombispur in der Bernauer Straße zu führen?
3. Wie hoch sind die Kosten für den Gesamtumbau der Bernauer Straße zwischen S-Bahnhof Nordbahnhof und der Straßenbahnhaltestelle Eberswalder Straße, und wieviel Kosten werden dabei für die Straßenbahn aufgewendet?
4. Warum wird nicht – unabhängig vom Gesamtstraßenumbau – das Planfeststellungsverfahren für die Straßenbahn in der Bernauer Straße eingeleitet, weil wegen der zu beachtenden Rahmenbedingungen, wie z. B. Mauermuseum, nur eine straßenbündige Gleisführung in der Straßenmitte in Frage kommt?
5. Wie hoch wären die Kosten, sowohl für die Straßenbahn als auch für die Straße, wenn, wie es die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr wünscht, eine Extra-Straßenbahntrasse im ehemaligen Mauerstreifen gebaut würde (Grundstückskosten, Erschließungskosten, Leitungsverlegungskosten, Straßenbaukosten etc.), und wie wäre eine gesonderte Straßenbahnführung im ehemaligen Mauerstreifen mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Mauermuseum in Einklang zu bringen?
6. Trifft es zu, daß die Leistungsfähigkeit der Bernauer Straße weniger vom Straßenquerschnitt in der Bernauer Straße als von der Leistungsfähigkeit des Knotens Eberswalder Straße/ Schönhauser Allee abhängt, der wegen des Verzichts auf eine unterirdische Straßenbahnführung in seiner Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist, und warum favorisiert der Senat trotz der dramatischen Haushaltssituation statt einer intelligenten Signalschaltung für die oberirdische Straßenbahnführung die kostenträchtige Extralösung?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1596
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1., 2. und zu 4.:
Der Senat beabsichtigt, nach umfangreichen Untersuchungen zur zukünftigen Funktion der Bernauer Straße die Straßenbahn grundsätzlich im vorhanden Straßenquerschnitt zu realisieren, auch wenn sich durch das Fehlen eines eigenen Bahnkörpers für die Straßenbahn die Fahrzeit für die Fahrgäste verlängern wird. Auch bei der jetzt verfolgten Planung sieht der Senat keinen Dissenz mit der Bundesregierung. Entsprechend dem Beschluß des Abgeordnetenhauses (Mitteilung zur Kenntnisnahme – Drs. Nr. 13/1112 –) ist auch weiterhin un Baubeginn im Jahr 1999 vorgesehen.
Zu 3.:
Für den grundsätzlichen fahrbahnbündigen Einbau einer Straßenbahnanlage in der Bernauer Straße liegt noch keine Kostenberechnung vor. Ein Ausbau der Straße findet nicht statt.
Zu 5.:
Eine Extra-Straßenbahntrasse im Bereich des Mauermuseums ist nicht geplant.
Zu 6.:
Die Leistungsfähigkeit der Bernauer Straße wird insbesondere durch die gemeinsame Nutzung des vorhandenen Straßenquerschnitts von Straßenbahn und IV bestimmt, jedoch auch durch die zur Zeit noch begrenzte Funktionalität der Kreuzung Eberswalder Straße/Schönhauser Allee mitbestimmt. An der Kreuzung Eberswalder Straße/Schönhauser Allee ist un Um- bzw. Ausbau des Knotens einschließlich einer optimierten Lichtsignalsteuerung vorgesehen.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

Straßenbahn: Koordinierung paralleler Strukturplanungen und Baukostenschaetzung am Mollknoten

Straßenbahn: Koordinierung paralleler Strukturplanungen und Baukostenschaetzung am Mollknoten

Ereignis

Der geplante koordinierte Umbau des Verkehrsknotenpunktes Mollstraße/Otto-Braun-Straße („Mollknoten“) bündelt die baulichen Anpassungsmaßnahmen für den Straßenbahnneubau mit den städtebaulichen Vorgaben des Kollhoff-Entwurfs und des Regelwerks Landsberger Allee. Ohne eine zeitgleiche Realisierung der angrenzenden Hochbauvorhaben werden die durch die Straßenbahn verursachten Kosten für den Netzknotenumbau auf rund 0,9 Mio. DM für die Straßenanpassung und circa 3,5 Mio. DM für die Gleisanlagen geschätzt.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/469, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 403
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß der Senat beabsichtigt, im Zuge des Straßen bahnneubaus die Kreuzung Mollstraße/Otto-Braun-Straße,
den sogenannten Mollknoten, umzubauen?
2. Wenn ja, womit wird dieser Umbau begründet? Weshalb
wird ein direkter Anschluß der Neubaugleise an den Bestand
nicht vorgenommen?
3. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für diesen
Umbau
a) für die Straße und
b) für die Gleisverlegung?
4. Werden diese Zusatzkosten der Straßenbahn bzw. der BVG
als Verursacher angelastet?
5. Werden herkömmliche kostengünstigere Varianten geprüft?
6. Ist diese Umbaumaßnahme mit den städtebaulichen Zielen
des Regelwerks Landsberger Allee in Einklang zu bringen?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 403
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1., 2. und 6.:
Ja, der Knotenpunkt Mollstraße/Otto-Braun-Straße ist in
mehrfacher Hinsicht von Planungen betroffen (Straßenbahn,
Umsetzung „Kollhoff-Entwurf“, Regelwerk Landsberger Allee),
die unabhängig voneinander Straßenumbauten erfordern. Dabei
ist es sinnvoll, die im Zuge des Straßenbahnneubaus erforder lichen Knotenpunktanpassungen mit denen der parallelen
Planungsabsichten mit dem Ziel der Kostenreduzierung zu koor dinieren und zeitlich kurz hintereinander folgende Bauarbeiten
zu vermeiden. Hierbei wird stets von einem direkten Anschluß
der Neubaugleise an die vorhandenen geringfügig anzupassenden
Anlagen ausgegangen.
Zu 3. und 4.:
Die Abstimmungen der verschiedenen Planungen laufen der zeit und liegen noch nicht abschließend vor. Die Kosten für den
Knotenumbau variieren je nach Umfang der zeitgleichen Reali sierbarkeit der parallelen Planungen sehr stark.
Für die ausschließliche Straßenbahnrealisierung, also ohne
gleichzeitige Durchführung der anderen Planungen im Knoten bereich, werden die Kosten nach derzeitigem Planungsstand für
den durch die Straßenbahn verursachten Straßenumbau auf rd.
0,9 Mio. DM (netto) und den Gleisneubau auf rd. 3,5 Mio. DM
(netto) geschätzt. Der BVG entstehen keine Zusatzkosten auf
Grund der Beachtung der parallelen Vorhaben. Bei der zeitglei chen Umsetzung von parallelen Planungen wird die Kostentei lung verursachergerecht vorgenommen.
Zu 5.:
Die noch laufenden Abstimmungen der einzelnen parallelen
Planungen erfolgen mit dem Ziel, die kostengünstigste Variante
sowohl für alle Vorhaben insgesamt als auch für jedes Einzelvor haben separat auszuarbeiten.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“