Straßenverkehr: Straßenbeleuchtung und Klimaschutz, aus Senat

Frage 1:
Wer ist im Land Berlin zuständig für die #Beleuchtung von öffentlichen Straßen, Grünanlagen und
Parks?
Antwort zu 1:
Gemäß Allgemeinem Zuständigkeitskatalog (#ZustKat AZG) Nr. 10 (14) obliegt die
Öffentliche Beleuchtung der Hauptverwaltung. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
#Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat gemäß Geschäftsverteilung des
Senats von Berlin Nr. 19 die Zuständigkeit für die Öffentliche Beleuchtung im
gewidmeten Straßenland einschließlich #Anstrahlung von Gebäuden/Orten von
besonderer Bedeutung.
Sofern Straßen und Wege nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, liegt die
Baulast und die #Verkehrssicherungspflicht für #Beleuchtungsanlagen beim
Eigentümer. In gewidmeten Grünanlagen besteht gemäß Grünanlagengesetz
keine Verpflichtung zur Beleuchtung von Wegen. Ein Teil der Grünanlagen Berlins
verfügt über Beleuchtungsanlagen welche im Regelfall durch die Bezirke erstellt
und betrieben werden.

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