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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Warum gibt es kein #Mobilitätsticket/ #Sozialticket
für das #gesamte #Verbundgebiet des Verkehrsverbundes
Berlin-Brandenburg (#VBB), um einkommensschwächeren
Menschen die Benutzung des Öffentlichen
Personennahverkehrs zu erleichtern, obwohl beispielsweise
viele Orte in Brandenburg via Bus und Bahn nur mit
Durchquerung Berlins erreichbar sind? Stehen der Ausweitung
konkrete Hindernisse oder Barrieren entgegen?
Wenn ja, welche?
Antwort zu 1: Der Senat kann nachvollziehen, dass es
bei Betroffenen insbesondere im Land Brandenburg, die
darauf angewiesen sind, den länderübergreifenden Nahverkehr
zu nutzen, ein großes Interesse an einem verbundweiten
Mobilitätsticket gibt. Der Verkehrsverbund
Berlin Brandenburg (VBB) GmbH hat die entsprechenden
Rahmenbedingungen analysiert und festgestellt, dass
erhebliche rechtliche und verwaltungstechnische Hindernisse
bestehen. Im Einzelnen:
VBB-Tarife werden in der Regel für das gesamte Verbundgebiet
angeboten. Dies ist beim Berliner und Brandenburger
Sozialticket nicht der Fall. In der EUVerordnung
(VO) 1370/2007 sind für Sozialtickets die
jeweiligen Aufgabenträger (Land Berlin bzw. Land Brandenburg
sowie die kommunalen Aufgabenträger) als
zuständige Behörden verankert.
Im Land Brandenburg wird das Mobilitätsticket Brandenburg
angeboten. Die Umsetzung ist nach Auskunft des
Landes verwaltungstechnisch aufwändig. Im Sinne der
EU-Verordnung 1370/2007 wird im Land Brandenburg
seit 2010 ein mehrstufiges Vertragsverfahren mit vielen
Einzelverträgen jährlich zwischen Ministerium, kommunalen
Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen durchgeführt.
Das Land Berlin gewährt den Berliner Verkehrsunternehmen
für das rabattierte Sozial-Ticket S ebenfalls Ausgleichsleistungen
auf vertraglicher Basis.
Auch früher wurden schon diesbezügliche Angebote
(Berlin-Ticket A und Berlin-Karte S) angeboten, die aufgrund
gesetzlicher Neuordnungen und wegfallender Zuschüsse
2004 eingestellt wurden. Mit zeitlichem Abstand
wurde das Berlin-Ticket S zum 1. Januar 2005 aufgelegt.
Eine Kombination des Mobilitätstickets Brandenburg
mit dem Berlin-Ticket S, bzw. ein verbundweit einheitliches
Ticket, bedarf einer Vereinbarung zwischen den
Ländern, denen eine Vereinheitlichung des Berechtigungskreises,
des Tarifangebotes und einer detaillierten
Regelung der Finanzierung und des Mindereinnahmenausgleiches
unter Beachtung der genannten EUVerordnung
vorausgehen muss. Zudem wäre sicherzustellen,
dass die Erweiterung des Fahrtangebots nicht dazu
führt, dass sich das Tarifprodukt für den überwiegenden
Teil der Betroffenen, die nicht auf länderübergreifende
Verkehrsangebote angewiesen sind, verteuert.
Frage 2: Bis wann und in welchen Etappen soll ein
ausgeweitetes Mobilitätsticket/Sozialticket, wie es z.B.
von der Brandenburger Regierung im Koalitionsvertrag
vereinbart wurde, eingeführt werden?
Frage 3: Gab es diesbezüglich Gespräche zwischen
dem Land Brandenburg, dem Land Berlin und dem VBB?
Wenn ja, welche Ergebnisse wurden erzielt? Wenn nein,
warum nicht?
Frage 4: Wie bewertet der Senat die Bedeutung eines
ausgeweiteten Sozial-/Mobilitätstickets für Brandenburger
und Berliner Einwohner-/innen?
Antwort zu 2 – 4: Das Brandenburger Verkehrsministerium
ist im Juli 2015 mit der Bitte um Unterstützung zu
einer gemeinsamen Initiative beider Länder, das Mobilitätsticket
Brandenburg und das Berlin-Ticket S in einem
ergänzenden, länderübergreifenden Sozialtarif zusammenzuführen,
an die für die Finanzierung des Berlin Ticket-S
zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie
und Forschung herangetreten. Dem Brandenburger
Ministerium wurde mitgeteilt, dass dem Wunsch einer
Ausweitung der Sozialtickets derzeit nicht entsprochen
werden kann und es vorerst keine Überlegungen zu einem
für beide Länder geltenden Sozialticket gebe. Priorität für
das Land Berlin ist es, das Berlin Ticket-S ohne Leistungseinschränkungen
und deutlichen Erhöhung des Preises
anbieten zu können.
Grundsätzlich würde eine Ausweitung der Sozialtickets
– wie in dem Beispiel zur Frage 1 erläutert – insbesondere
Brandenburger Betroffenen zugutekommen. Die
finanzielle Mehrbelastung je Land hinsichtlich der Ausgleichsbeträge
wird auf mindestens. 2 – 5 Mio. Euro pro
Jahr eingeschätzt, je nach Größe der Berechtigtenkreise.
Derzeit muss es im Land Berlin jedoch vorrangig darum
gehen, trotz der erhöhten Inanspruchnahme des Berliner
Sozialtickets durch den Zuzug geflüchteter Menschen
Preis und Leistungsumfang weiterhin anbieten zu können.
Das Ziel einer wechselseitigen Ausweitung der Tickets
musste angesichts dieser neuen Sachlage erst einmal zurückgestellt
werden.
Berlin, den 31. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2016)