Frage 1:
Wie viele #Straßenlaternen gibt ist aktuell in Berlin?
a. Wie viele davon sind aktuell defekt?
Antwort zu 1:
Aktuell werden ca. 215.000 #Lichtpunkte mit 225.000 #Leuchten betrieben. Von diesen sind aktuell 1.600 Leuchten infolge von #Störungen nicht in Betrieb. Darüber hinaus sind ca. 5.100 Leuchten nicht im #Regelbetrieb, hier wird die Verkehrssicherheit
mittels Provisorien, #tagbrennenden Leuchten oder #funktionierenden Leuchten mit
Beschädigungen sichergestellt.
Frage 2:
Welche Lampen (Leuchtmittel) werden nach Kenntnis des Senats in Berliner Straßenlaternen eingesetzt?
a. Wie viele Straßenlaternen werden mit den unterschiedlichen Lampen jeweils circa betrieben?
Antwort zu 2:
Im Bestand der öffentlichen Beleuchtung sind aktuell 24.000 #Gasleuchten und
201.000 elektrisch betriebene Leuchten. Lampen der Elektrobeleuchtung sind #Natriumdampflampen (Anteil 38 Prozent), Leuchtstoff- und #Kompaktleuchtstofflampen
2
(Anteil 28 Prozent), #LED-Leuchtmittel und #LED-Leuchten (Anteil 23 Prozent), Halogenmetalldampflampen (Anteil 10 Prozent) und #Quersilberdampflampen (Anteil 1
Prozent). Leuchtmittel der Gasleuchten sind ausschließlich Gasglühkörper.
Frage 3:
In welchem #Lichtspektrum leuchten die unterschiedlichen Lampen?
Antwort zu 3:
Das Spektrum des Lichtes im sichtbaren Bereich hat eine Wellenlänge von
ca.450nm bis 700nm. Das jeweilige Spektrum kann je nach Hersteller des Leuchtmittels variieren.
Die LED-Leuchten sowie Leuchten mit #Halogenmetalldampflampen haben vorwiegend eine Lichtfarbe von 3.000 Kelvin. Leuchten mit Natriumdampflampen von
2.000 Kelvin, Gasleuchten von ca. 2.700 Kelvin.
Frage 4:
Wie viele Straßenlaternen mit Quecksilberdampflampen sollen nach Kenntnis des Senats in diesem
Jahr mit einem anderen Leuchtmittel ausgestattet werden?
a. Welche Lampen werden dabei in wie vielen Straßenlaternen neu eingesetzt?
b. Bis wann sollen alle Quecksilberdampflampen erneuert werden?
Frage 5:
War das erzeugte Lichtspektrum ein Kriterium oder eine technische Spezifikation bei Beschaffungsvorgängen für Straßenlampen durch oder im Auftrag des Senats seit 2016?
a. Welches Lichtspektrum wurde dabei bei den einzelnen Beschaffungsvorgängen zur Vorgabe gemacht?
b. Wie viele Lampen wurden jeweils beschafft?
Antworten zu 4 und 5:
Im Rahmen der turnusmäßig stattfindenden Wartung werden bei konventionellen
Leuchten die Leuchtmittel bei Erfordernis typengleich ersetzt. Ausgenommen hiervon sind die Leuchten mit Quecksilberdampflampen, hier wird jeweils der Ersatz
der Leuchten durch LED-Leuchten bzw. der Ersatz der Lampen durch LEDSubstitute geprüft, da die Leuchtmittel nicht mehr gehandelt werden. Eine Prognose zum Ausfall der vorhandenen Quecksilberdampflampen ist nicht möglich.
Die Beschaffung der Materialien für Wartungsleistungen sind Leistungen des Generalübernehmers der Beleuchtung Stromnetz Berlin GmbH.
Bei der Beschaffung von LED-Leuchten zur Modernisierung der Beleuchtung gelten
in Bezug auf die Lichtfarbe die Vorgaben des Lichtkonzeptes. Im Mittel wurden pro
Jahr ca. 10.000 Leuchten beschafft.
3
Frage 6:
Bei welchen Grünanlagen in Berlin findet nach Kenntnis des Senats keinerlei künstliche Beleuchtung
statt?
Frage 7:
Bei welchen Grünanlagen in Berlin findet nach Kenntnis des Senats eine künstliche Beleuchtung
statt?
a. Bei welchen Grünanlagen kommen dabei ausschließlich oder überwiegend halbhohe Laternen zur bodennahen Beleuchtung zum Einsatz?
Frage 8:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten
Sachverhalte relevant sind?
Antwort zu 6, 7 und 8:
Zu unbeleuchteten Grünanlagen liegen keine Statistiken vor. Darüber hinaus wird
auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen 18/13809 und 18/17578 verwiesen.
Masthöhen unterhalb von 3 Metern werden aufgrund von Vandalismusschäden
weder im Straßenland noch in Grünanlagen empfohlen. Zur Beleuchtung von
Grünanlagen sind Festlegungen im Lichtkonzept von Berlin enthalten:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml
Im Rahmen eines Pilotprojekts soll in der Neuköllner Hasenheide ein sogenanntes
Mitlaufendes Licht‘ im Zuge einer Hauptverbindung der Fuß- und Radwege umgesetzt werden.
Das Prinzip unterscheidet sich von bisherigen Beleuchtungsanlagen insofern, als
dass die Leuchten miteinander kommunizieren und mit moderner Sensortechnik
ausgestattet werden. Erkennt ein solcher Radarsensor (Reichweite bis zu 100 m)
eine Bewegung, kann er sowohl den Ort, die Geschwindigkeit und die Größe des
sich bewegenden Objekts registrieren. Daraus ermittelt die Anlage, ob es sich um
eine Wegenutzerin oder ein Wegenutzer handelt und welche Leuchten auf dem
prognostizierten Weg liegen und diese Leuchten entsprechend schalten. Hat die
Person den beleuchteten Bereich verlassen, dimmt die Anlage nach einer gewissen Abklingzeit wieder auf das vorherige Level.
Auf diesem Wege kann die nötige Energie für den Betrieb der (voraussichtlich)
20 W-LED-Leuchten (im Vergleich: 70 W je Leuchte in der bisherigen Anlage) weiter
gesenkt werden. Gleichzeitig wird erwartet, dass gerade in den frühmorgendlichen Stunden Wochentags der
4
Einfluss der Lichtverschmutzung auf die Insekten in naturnahen Bereichen und
Grünanlagen stark verringert wird.
Berlin, den 11.03.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de