Radverkehr: Fahrradparken in Berlin, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie bewertet der Senat die gegenwärtigen
Möglichkeiten des #Abstellens von #Fahrrädern im öffentlichen
Raum?
Antwort zu 1: Mit der Förderung des #Radverkehrs in
den letzten Jahren ist das Bedürfnis, Fahrräder sicher und
attraktiv im öffentlichen Raum abstellen zu können, gestiegen.
Die Abstellprobleme in der Stadt haben sich
erheblich verstärkt. Vor allem im öffentlichen Raum sind
aufgrund der Gewährleistung wichtiger anderer verkehrlicher
Funktionen, der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualitäten
die Flächen für Fahrradabstellplätze begrenzt.
Berlin benötigt daher für den Umgang mit dem
ruhenden Radverkehr neue Herangehensweisen und Lösungsansätze.
Das Thema Fahrradparken ist ein zentraler
Bestandteil der Radverkehrsstrategie Berlins.
Zur Bewältigung der Abstellprobleme in der Stadt erarbeitet
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt daher gegenwärtig die „Strategie Fahrradparken
Berlin“.
Frage 2: An welchen Standorten (Bahnhöfe, Einkaufcentren,
Veranstaltungsorten u.ä.) sieht der Senat besondere
Nachfrage bzw. fehlendes Angebot für das Abstellen
von Fahrrädern?
Antwort zu 2: Ein Arbeitsschwerpunkt der Untersuchung
zur „Strategie Fahrradparken Berlin“ ist die Durchführung
einer Bedarfsanalyse zur Ermittlung der Nachfrageschwerpunkte.
Hierzu erfolgte eine Befragung der Bezirksämter,
die für das Fahrradparken im öffentlichen
Raum zuständig sind. Aber auch die Erfahrungen der SBahn
Berlin GmbH und der Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) aus ihren seit Jahren geförderten Bauprogrammen
zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen an Berliner S-,
U-Bahnhöfen, Straßenbahnhaltestellen und Stationen des
Linienbusverkehrs fließen bei der Bedarfsermittlung mit
ein.
Weiterhin wurden abgestellte Fahrräder in ausgewählten
Gebieten aller Bezirke sowie an einer Reihe von Sund
U-Bahnhöfen gezählt. Dabei zeigt sich eine besondere
Nachfrage
 in Gebieten mit Blockrandbebauung und gemischter
Wohn- und Einzelhandelsnutzungen
 an großen Umsteigebahnhöfen des Fern-, Regionalund
S-Bahnverkehrs z.B. Hauptbahnhof, Gesundbrunnnen,
Ostbahnhof sowie Ostkreuz und Westkreuz
 an S- und U-Bahnhöfen z.B. Zehlendorf, Kottbusser
Tor, Rathaus Steglitz, Schöneweide, Warschauer
Straße oder Sonnenallee

Daneben gibt es nach derzeitigem Erkenntnisstand
auch S-Bahnhöfe mit einer insgesamt ausreichenden Kapazität
an Abstellplätzen. Hierzu zählen z.B. die Bahnhöfe
Neukölln, Rahnsdorf und Spindlersfeld.
Erste Ergebnisse der „Strategie Fahrradparken Berlin“
sollen voraussichtlich im April 2016 vorliegen.
Frage 3: An welchen Standorten mit welcher Anzahl
möglicher Stellplätze sieht der Senat Potential für die
Errichtung und das Betreiben von Fahrradpark- und Servicehäusern?
Frage 4: Welche Studien wurden oder werden durch
den Senat zur Untersetzung einer Potentialanalyse für die
Errichtung und das Betreiben von #Fahrradpark- und Servicehäusern
beauftragt, wann werden entsprechende Ergebnisse
der Öffentlichkeit vorgelegt?
Frage 5: Gibt es eine Strategie des Senats zur Errichtung
von Fahrradpark- und Servicehäusern, wenn nein,
warum nicht, wenn ja, wo kann man diese nachlesen?
Antwort zu 3, 4 und 5: Im Rahmen der Bearbeitung
der Strategie Fahrradparken Berlin werden Fahrradparkhäuser
und –stationen, gesicherte Abstellsysteme sowie
flächensparende Doppelstockanlagen, die ein sicheres und
verschließbares Abstellen gewährleisten sowie teilweise
Serviceleistungen integrieren, untersucht. Dabei werden
städtebauliche, standortverträgliche Aspekte sowie tragfähige
Betreiber- und Bewirtschaftungsmodelle geprüft
werden.
Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des neuen
Empfangsgebäudes am Bahnhof Gesundbrunnen und dem
Projekt E-Bike-Pendeln im Südwesten Berlins sind die
Errichtung eines Fahrradparkhauses am S-Bahnhof Zehlendorf
(ca. 160 Stellplätze) sowie der Bau einer gesicherten
Fahrradabstellanlage am Bahnhof Gesundbrunnen (ca.
40 Stellplätze) Pilotprojekte der Strategiebearbeitung.
Hierzu werden demnächst geeignete Finanzierungs- und
Fördermodelle für den Bau der Anlagen sowie Modalitäten
und Handhabungen für den Betrieb erarbeitet.
Darüber hinaus sollen u.a. im Rahmen der „Strategie
Fahrradparken Berlin“ Erfahrungen gewonnen werden,
inwieweit die Berlinerinnen und Berliner bereit sind, ein
Entgelt für das gesicherte Abstellen ihrer Fahrräder zu
zahlen. Vorzugsvarianten für den Betrieb sind am Bahnhof
Gesundbrunnen ein technisch gesicherter Zugang, bei
dem die Kundinnen und Kunden ihr Fahrrad selber einstellen,
und am Bahnhof Zehlendorf ein automatisches
Fahrradparkhaus. Beide Parkhäuser sollen für registrierte
Nutzerinnen und Nutzer auch mit der VBB1fahrCard
zugänglich sein.
In dem Fall, dass die Pilotvorhaben an den Bahnhöfen
Gesundbrunnen und Zehlendorf positive Ergebnisse im
Hinblick auf die Zahlungsbereitschaft der Kundinnen und
Kunden zeigen, können langfristig weitere Parkhäuser
errichtet werden. Hier bieten sich insbesondere Bahnhöfe
mit auffällig vielen Fahrraddiebstählen, wie etwa am
Bahnhof Adlershof, an. In jedem Einzelfall sind aber die
verfügbaren Flächen sorgfältig zu prüfen. Der Bahnhof
Ostkreuz ist ein weiterer Standort, der für die Errichtung
eines Fahrradparkhaues bzw. -station vorgesehen ist.
Hierzu liegt ein Wettbewerbsentwurf zur Gestaltung der
Bahnhofsvorplätze vor mit der Berücksichtigung von ca.
460 Stellplätzen in einem Fahrradparkhaus vor.
In der Untersuchung zur Strategie Fahrradparken werden
auch grundsätzliche Möglichkeiten für ergänzende
Serviceangebote bei Fahrradparkhäusern aufgezeigt. Entsprechende
Angebote können weiterhin geschaffen werden,
falls die Pilotvorhaben Gesundbrunnen und Zehlendorf
positive Ergebnisse zeigen.
Frage 6: Welche Betreibermodelle für Fahrradparkund
Servicehäuser verfolgt der Senat?
Antwort zu 6: Die Prüfung für Berlin geeigneter Betreibermodelle
für Fahrradparkhaus bzw. -stationen im
Rahmen der Bearbeitung der Strategie Fahrradparken ist
noch nicht abgeschlossen.
Es fand im November vergangenen Jahres ein Workshop
statt, in dem sich eine breite Fachöffentlichkeit über
nationale und internationale Trends u.a. hinsichtlich der
Finanzierung und Förderung sowie des Betriebes von
Fahrradabstellanlagen austauschte. Die Ergebnisse werden
derzeit hinsichtlich der Eignung zur Übertragbarkeit
1 Verkehrsverbund Berlin Brandenburg
auf die Berliner Verhältnisse und Rahmenbedingungen
geprüft.
Frage 7: Welche Bedeutung misste der Senat der Errichtung
von Fahrradpark- und Servicehäusern bei der
Umsetzung seiner Fahrradstrategie bei?
Antwort zu 7: Fahrradparkhäuser- und -stationen stellen
wichtige Bausteine des Fahrradparkens in dichtbebauten
Städten mit hoher Flächenknappheit wie Berlin dar.
Sie werden daher in der Zukunft bei der Lösung der Abstellprobleme
eine verstärkte Rolle spielen. Damit eine
gute Akzeptanz gewährleistet ist, müssen sie wichtige
Anforderungen erfüllen, wie
 attraktive und optimale Anbindung mit dem Radwegenetz
 kurze übersichtliche und direkte Wege z.B. zum
öffentlichen Nahverkehr
 einfache und unmissverständliche Handhabung für
die Abstellvorgänge
 hohe Sicherheit und Schutz für die abstellenden
Räder
 Berücksichtigung städtebaulicher Rahmenbedingungen
(Baukörper und Fassaden, Design in Form
und Farbe)
 preiswert
 lange bzw. durchgängige Nutzungszeiten
 wartungsarme und vandalismussichere Anlagen
 gutes Serviceangebot.
Berlin, den 05. Februar 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2016)