Taxi: Novelliertes Personenbeförderungsgesetz – Plant der Senat übergangsweise eigene Regelungen für die „kleine Fachkunde“?, aus Senat

06.08.2024

Frage 1:

Anfang August 2021 ist die #Ortskundeprüfung im #Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) entfallen. In der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (#Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) heißt es in Paragraph 48, Absatz 4: „Die Fahrerlaubnis zur #Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber – falls die Erlaubnis für #Taxen, #Mietwagen und den gebündelten #Bedarfsverkehr gelten soll – einen Nachweis der #Fachkunde vorlegt. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden. Die geeignete  Stelle wird durch die für das Personenbeförderungsgesetz zuständige oberste #Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen bestimmt.“ Es ist demnach eigentlich ein „Nachweis der Fachkunde“ für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gefordert. Seitens des Bundesgesetzgebers gibt es bisher aber noch keine konkreten Anforderungen bzw. Regelungen dazu. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um auf die Umsetzung einer bundeseinheitlichen Regelung zur Ausgestaltung des sog. Fachkundenachweises hinzuwirken?

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