Frage 1:
Wurden bei der #Genehmigung der #Straßenbahn-Neubaustrecke #Adlershof durch die #Planfeststellungsbehörde alle
derzeit geplanten #Wohnungsbauvorhaben entlang der Strecke berücksichtigt und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1:
Bei dem Vorhaben wurden alle bis zu Beginn der 1. öffentlichen Auslegung der Planunterlagen
(11.06.2018) vorhandenen und genehmigten Wohnungsbauvorhaben sowie die festgesetzten
und die zu Beginn der Auslegung im Verfahren befindlichen #Bebauungspläne berücksichtigt.
Mit Beginn der Auslegung tritt die nach § 28a Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
festgelegte Veränderungssperre in Kraft, wonach auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu
ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen
erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen.